Die Bay Area Gold Group Limited hat die Aktionäre des Unternehmens ("Aktionäre") darüber informiert, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, das Jahresergebnis 2021 am oder vor dem 31. März 2022 zu veröffentlichen und den Jahresbericht 2021 am oder vor dem 30. April 2022 zu versenden, da das Unternehmen zusätzliche Zeit benötigt, um alle Informationen für die Prüfung des Jahresergebnisses 2021 und des Jahresberichts 2021 vorzubereiten. Der Vorstand hat zur Kenntnis genommen, dass die Verzögerung bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2021 und der Versendung des Geschäftsberichts 2021 einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) bzw. Regel 13.46(1)(a) der Börsenzulassungsregeln darstellen wird. Das Unternehmen wird bei Bedarf eine gesonderte Mitteilung über das voraussichtliche Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln veröffentlichen.