Zürich (awp) - Nach der vollständigen Übernahme durch die Basler Kantonalbank sollen die Aktien der Bank Cler dekotiert werden. Man habe dies auf Ersuchen der Kantonalbank bei der SIX beantragt, teilte die Bank Cler am Freitagabend mit.

Gleichzeitig habe die Basler Kantonalbank Klage auf Kraftloserklärung aller sich noch im Publikum befindenden Aktien beim zuständigen Gericht in Basel eingereicht. Die Basler Kantonalbank hielt nach Abschluss des Kaufangebots gemäss Mitteilung vom 9. Oktober 98,71 Prozent aller Bank-Cler-Aktien.

Die Bank Cler erkennt die Klage an. Die betroffenen Aktionäre haben nun einen Abfindungsanspruch in der Höhe des Angebotspreises von 52 Franken je Aktie. Das Kraftloserklärungsverfahren dauere erfahrungsgemäss fünf bis sechs Monate.

Es war bereits bekannt, dass die Basler Kantonalbank die Kraftloserklärung beantragen werde und dass sie die Bank Cler anhalten wolle, die Dekotierung zu beantragen. Ziel sei es, die Kraftloserklärung und Dekotierung im ersten Quartal 2019 abzuschliessen, hiess es nach Abschluss der Übernahme vor gut einer Woche.

Im Juni 2018 hatte die Bank Cler angekündigt, ihren Anteil an der ehemaligen Bank Coop von bisher 75,8 Prozent auf 100 Prozent erhöhen zu wollen.

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