AS Baltika und Niul OÜ haben am 8. August 2022 einen Markenübertragungsvertrag unterzeichnet, nach dem die erwerbende Gesellschaft einige der “Ivo Nikkolo” Marken erwirbt. Trotz der Übertragung der Marken behält Baltika das ausschließliche Recht, die Marken im Rahmen eines am 08.08.2022 a zwischen Baltika und der Acquiring Company unterzeichneten exklusiven Markenlizenzvertrags (der Lizenzvertrag) zu nutzen. Darüber hinaus haben Baltika und die erwerbende Gesellschaft am 8. August 2022 notarielle Verpfändungsvereinbarungen in Bezug auf die Marken und zugunsten von Baltika (die Verpfändungsvereinbarungen) unterzeichnet, um die Erfüllung der Verpflichtungen der erwerbenden Gesellschaft im Rahmen des Verkaufsvertrags zu sichern. Die Übertragung der Marken tritt in Kraft und die Verpfändung der Marken wird durch entsprechende Eintragungen im estnischen Register für Handels- und Dienstleistungsmarken und im Register für EU-Marken bezüglich der Übertragung und Verpfändung vorgenommen. Der Zweck der Transaktion ist die Finanzierung der wichtigsten Aktivitäten, Projekte und Investitionen der Baltika-Gruppe. Darüber hinaus entspricht das Eigenkapital von Baltika durch die Transaktion den Anforderungen des Handelsgesetzbuches. Bei dieser Transaktion handelt es sich nicht um eine Transaktion mit verbundenen Parteien im Sinne der Regeln der Nasdaq Tallinn Stock Exchange, und der Aufsichtsrat und die Mitglieder des Vorstands von Baltika haben kein persönliches Interesse an der Transaktion. Der Gesamtkaufpreis für die Marken beträgt 8.000.000 EUR. Gemäß dem Kaufvertrag verpflichtet sich die Erwerbergesellschaft, den Kaufpreis wie folgt zu zahlen: EUR 500.000 des Kaufpreises werden von der erwerbenden Gesellschaft an Baltika in bar bis spätestens 09.08.2022 gezahlt; EUR 1.500.000 des Kaufpreises werden von der erwerbenden Gesellschaft an Baltika in bar bis spätestens 16.08.2022;
EUR 3.000.000 des Kaufpreises werden von der erwerbenden Gesellschaft bis spätestens 31.12.2023 in bar an Baltika gezahlt; und EUR 3.000.000 des Kaufpreises werden von der erwerbenden Gesellschaft bis spätestens 31.12.2024 in bar an Baltika gezahlt. Die Kaufpreiszahlungsverpflichtung der erwerbenden Gesellschaft ist durch die Verpfändung der Marken zugunsten von Baltika im Rahmen der Verpfändungsvereinbarungen gesichert.