AVIC Joy Holdings (HK) Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 13.49(1) und 13.46(2) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, die Jahresergebnisse des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d. h.d.h. am oder vor dem 31. März 2024) zu veröffentlichen und den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) an die Aktionäre des Unternehmens zu versenden. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023, der mit den Abschlussprüfern des Unternehmens abgestimmt wurde. Wie in den Bekanntmachungen angegeben, bemüht sich das Unternehmen nach besten Kräften, die Wirtschaftsprüfer dabei zu unterstützen, die Prüfung des Jahresergebnisses 2022 und des Zwischenergebnisses 2023 abzuschließen und zu beenden.

Da die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 und des Zwischenergebnisses 2023 sowie die Versendung des Geschäftsberichts 2022 und des Zwischenberichts 2023 noch ausstehen, wird sich die Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 und die Versendung des Geschäftsberichts 2023 zwangsläufig verzögern. Der Verwaltungsrat ist außerdem der Ansicht, dass es für die Gesellschaft unangemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, da er die finanzielle Leistung und die Lage der Gruppe möglicherweise nicht korrekt wiedergibt.