Entwurf des Beschlussantrages über den Gesellschafterausschluss gemäß § 3 Absatz 5 Ziffer 1 Gesellschafterausschlussgesetz

Die Hauptgesellschafterin der ATB Austria Antriebstechnik AG, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Donau-City-Straße 6/15a, 1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 80022f, nämlich die WOLONG Investment GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Donau-City-Straße 6/15a, 1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 368336x hat am 19.05.2015 die Übertragung sämtlicher Aktien der Minderheitsaktionäre der ATB Austria Antriebstechnik AG auf die WOLONG Investment GmbH als Hauptgesellschafterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung - gemäß § 1 Absatz 1 GesAusG - verlangt.
Über Verlangen des Hauptgesellschafters, der WOLONG Investment GmbH, erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat der ATB Austria Antriebstechnik AG den nachfolgenden Vorschlag für einen Beschlussantrag hinsichtlich des Gesellschafterausschlusses gemäß GesAusG in der am 18.08.2015 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik AG:

"Die Aktien sämtlicher von der Hauptaktionärin WOLONG Investment GmbH, mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 368336x, Donau-City- Straße 6/15a, verschiedenen Aktionäre der ATB Austria Antriebstechnik AG werden gemäß

§ 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin, die WOLONG Investment GmbH, übertragen. Die Hauptaktionärin WOLONG Investment GmbH zahlt sämtlichen Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von Euro 7,60 pro Stückaktie der ATB Austria Antriebstechnik AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag mit jährlich 2 % Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen."

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