Am 27. Oktober 2022 hat der Vorstand der Assure Holdings Corp. den Rücktritt von Preston Parsons als Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung entgegengenommen und akzeptiert. Der Rücktritt von Herrn Parsons war das Ergebnis einer Meinungsverschiedenheit zwischen Herrn Parsons und dem Unternehmen, einschließlich der Geschäftsführung und der unabhängigen Direktoren. Herr Parsons hatte keine Position in einem der Ausschüsse des Verwaltungsrats inne. Am 31. August 2022 prüfte der Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss (der oAusschusso) des Verwaltungsrats des Unternehmens in einer Sitzung bestimmte persönliche Finanznachrichten von Herrn Parsons. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die Handlungen von Herrn Parsons in Verbindung mit mehreren zuvor in Betracht gezogenen Handlungen in der Vergangenheit den Anschein eines mangelnden Urteilsvermögens erweckten und Zweifel an der Fähigkeit von Herrn Parsons aufkommen ließen, weiterhin im besten Interesse des Unternehmens und in Übereinstimmung mit dem Verhaltens- und Ethikkodex des Unternehmens (dem oCodeo) zu handeln. Daher forderte der Ausschuss Herrn Parsons auf, sofort aus dem Vorstand zurückzutreten. Zu diesem Zeitpunkt lehnte Herr Parsons es ab, aus dem Vorstand zurückzutreten. Am 18. Oktober 2022 überprüfte der Ausschuss bestimmte angebliche Verstöße von Herrn Parsons gegen den Kodex im Zusammenhang mit unbefugter und unaufgeforderter Kommunikation mit einem Aktionär des Unternehmens. Am 19. Oktober 2022 richtete der Ausschuss ein Schreiben an Herrn Parsons, in dem er die nach seinem Urteil festgestellten Verstöße gegen den Kodex im Einzelnen darlegte und Herrn Parsons aufforderte, unverzüglich aus dem Vorstand zurückzutreten. Herr Parsons reagierte weder auf diese Aufforderung noch auf das Schreiben des Ausschusses.
Daraufhin reichte Herr Parsons am 27. Oktober 2022 ein Rücktrittsschreiben ein. Wie aus dem Schreiben hervorgeht, erklärte Herr Parsons, dass er zurücktritt, weil er mit dem Kurs des Managements des Unternehmens und seinen Überzeugungen hinsichtlich der Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden sollten, nicht einverstanden ist.