Budweiser Brewing Company APAC Limited und AB InBev haben am 28. März 2022 eine Verlängerungsvereinbarung zum Rahmenvertrag für allgemeine Dienstleistungen geschlossen, wonach der Rahmenvertrag für allgemeine Dienstleistungen für eine weitere Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 30. September 2022 und endend am 29. September 2025, verlängert wird. Alle anderen Bedingungen des Rahmenvertrags für allgemeine Dienstleistungen bleiben unverändert. In Übereinstimmung mit Regel 14A.53 der Börsenzulassungsregeln haben die Verwaltungsratsmitglieder (einschließlich der unabhängigen nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder, aber ohne die Verwaltungsratsmitglieder, die sich der Stimme enthalten haben) zugestimmt, (1) die neuen jährlichen Obergrenzen für die strategischen Dienstleistungen und die Verwaltungsdienstleistungen, die für jedes der drei Jahre, die am 31. Dezember 2022, 2023 und 2024 enden, zu erbringen sind, auf 26 Mio. USD, 32 Mio. USD bzw. 38 Mio. USD und (2) die neuen jährlichen Obergrenzen für die Beschaffungsdienstleistungen, die für jedes der drei Jahre, die am 31. Dezember 2022, 2023 und 2024 enden, zu erbringen sind, auf 44 Mio. USD, 58 Mio. USD bzw. 75 Mio. USD festzulegen. Da das höchste relevante prozentuale Verhältnis (gemäß Regel 14.07 der Börsenzulassungsregeln) in Bezug auf (1) die strategischen Dienstleistungen, (2) die Beschaffungsdienstleistungen und (3) die administrativen Dienstleistungen auf aggregierter und jährlicher Basis voraussichtlich mehr als 0,1 %, aber weniger als 5 % beträgt, werden diese Transaktionen als teilweise befreite fortgesetzte verbundene Transaktionen gemäß Regel 14A.76(2)(a) der Börsenzulassungsregeln als teilweise befreite fortgesetzte verbundene Transaktionen betrachtet, die von den Anforderungen an Rundschreiben und die Zustimmung der unabhängigen Aktionäre befreit sind, aber den Anforderungen an die Berichterstattung, die jährliche Überprüfung und die Bekanntgabe gemäß Kapitel 14A der Börsenzulassungsregeln unterliegen. Am 2. Juli 2019 schlossen die Gesellschaft und AB InBev den Rahmenvertrag über strategische Dienstleistungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab, der am Tag der Börsennotierung in Kraft trat. Darin verpflichtet sich AB InBev, Mitgliedern der AB InBev Gruppe strategische Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf (1) Managementunterstützung, (2) Marketing, (3) Beschaffung, (4) Personalwesen, (5) Finanzen, (6) Rechts- und Unternehmensangelegenheiten und (7) Innovation und F&E zu erbringen. Das jeweilige Gruppenmitglied und das AB InBev Gruppenmitglied werden Nebenvereinbarungen abschließen, in denen spezifischere Bedingungen auf der Grundlage der Grundsätze und Bedingungen der Rahmenvereinbarung über strategische Dienstleistungen festgelegt werden. In den Nebenvereinbarungen werden unter anderem der Leistungserbringer und der Leistungsempfänger, die Dauer, der Preis, die Zahlungsbedingungen und andere Leistungsbedingungen festgelegt. Gemäß der Rahmenvereinbarung über strategische Dienstleistungen hat im Falle von Widersprüchen zwischen den Nebenvereinbarungen und der Rahmenvereinbarung über strategische Dienstleistungen die Rahmenvereinbarung über strategische Dienstleistungen Vorrang.