Medienmitteilung

Zug, 18. Dezember 2017 - ALTIN AG (SIX: ALTN)

An der heute stattgefundenen ausserordentlichen Generalversammlung der Altin AG («Altin») haben die Aktionäre dem einzigen Traktandum, der «Squeeze-out»-Fusion mit der Absolute Invest AG («Absolute Invest»), mit 95.2% aller Aktien zugestimmt.

An der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung waren 96.3% aller Aktien vertreten.

Nächste Schritte:

  • Die Minderheitsaktionäre der Altin erhalten gemäss dem Fusionsvertrag und -beschluss eine verrechnungssteuerfreie Abfindung in bar in der Höhe von USD 11.50 je Aktie der Altin.
  • Die Genehmigung der Fusion durch die ausserordentliche Generalversammlung von Altin am 18. Dezember 2017 wird im Handelsregister des Kantons Zug zur Eintragung angemeldet.
  • Der letzte Handelstag der Altin Aktie und der Tag deren Dekotierung werden von SIX Exchange Regulation in Absprache mit Altin festgelegt, sobald der Fusionsentscheid der ausserordentlichen Generalversammlung im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen worden ist.
  • Die Abfindung wird wenige Tage nach dem letzten Handelstag ausbezahlt, vermutlich in der ersten Januarwoche 2018.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Thomas Amstutz
Tel. +41 (0)41 760 62 57
info@altin.ch

Altin AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 Dezember 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 Dezember 2017 11:23:04 UTC.

Originaldokumenthttp://www.altin.ch/news/2017/2017-12-18a

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/A65F6364B745E0EB438138EB93001984748407FC