ZUG, 1. Mai 2024 | AN DIE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE DER ALPINE SELECT AG

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN

GENERALVERSAMMLUNG 2024

Datum: Montag, 27. Mai 2024, 11:00 Uhr

Türöffnung um 10:30 Uhr

Ort:

Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, Zug

  1. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1. Geschäftsbericht 2023

1.1. Genehmigung des Geschäftsberichts 2023 (Jahres- rechnung nach Bestimmungen des Obligationenrechts sowie konsolidierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER)

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht 2023 zu genehmigen und von den Berichten der Revisionsstelle Kenntnis zu nehmen.

Erläuterungen: Die Revisionsstelle BDO AG, Zürich, empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung, den Geschäftsbericht 2023 der Alpine Select AG ohne Einschränkungen zu genehmigen.

1.2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 im Rahmen einer Konsultativabstimmung gutzuheissen und vom Bericht der Revisionsstelle Kenntnis zu neh- men.

Erläuterungen: Der Vergütungsbericht 2023 beschreibt die Grundlagen für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung sowie die für das Geschäftsjahr 2023 an die Mitglie- der beider Gremien ausgerichtete Vergütung. Der Vergütungsbe- richt ist im Geschäftsbericht 2023 der Alpine Select AG wiederge- geben. Die Revisionsstelle bestätigt in ihrem Bericht, dass der Ver- gütungsbericht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn der Alpine Select AG wie folgt zu verwenden:

in CHF

Gewinnvortrag

30 687 829

Jahresgewinn 2023

14 179 621

Zur Ausschüttung verfügbarer Betrag

44 867 450

Ausrichtung einer Dividende

0

Vortrag auf neue Rechnung

44 867 450

Erläuterungen: Die ausserordentliche Generalversammlung vom

  1. September 2023 stimmte dem Antrag des Verwaltungsrats zu, eine ausserordentliche Dividende von CHF 3.00 pro Aktie auszu- schütten. Zusammen mit der an der ordentlichen Generalversamm- lung vom 17. Mai 2023 beschlossenen und am 24. Mai ausbezahl- ten Dividende von CHF 1.00 pro Aktie wurden im Jahr 2023 insge- samt CHF 4.00 an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet. Für das Jahr 2024 ist keine weitere Ausschüttung vorgesehen; stattdessen soll der verfügbare Betrag auf neue Rechnung vorge- tragen werden.
  1. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen (in einer einzigen Abstimmung für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung).

Erläuterungen: Die Entlastung des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung stellt gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR eine der un- übertragbaren Befugnisse der Generalversammlung dar. Es sind der Gesellschaft keine Tatsachen bekannt, die einer vollständigen Entlastung entgegenstehen würden.

4. Wahlen

4.1. Wiederwahlen in den Verwaltungsrat

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Ray- mond J. Bär, Thomas Amstutz, Dieter Dubs und Michel Vukotic als Mitglieder des Verwaltungsrates je für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalver- sammlung. Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates sind im Abschnitt «Corporate Governance» des Geschäftsberichts 2023 der Alpine Select AG enthalten und im Internet unter www.al-pine-select.ch/en/alpine#directors abrufbar.

Erläuterungen: Mit der kommenden ordentlichen Generalver- sammlung endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates. Sämtliche Mitglieder stellen sich für eine wei- tere Amtsdauer von einem Jahr zur Verfügung.

4.2. Neuwahl eines Verwaltungsratsmitgliedes

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Neuwahl von Rémy A. Bersier als Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen General- versammlung.

Erläuterung: Der Verwaltungsrat empfiehlt die Wahl von Rémy A. Bersier als neues Mitglied des Verwaltungsrates. Herr Bersier ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeiten in der Finanzindustrie, sei- nem Marktverständnis ein idealer Kandidat und wird einen wertvol- len Beitrag im Verwaltungsrat leisten. Weitere Angaben zu Rémy A. Bersier finden sich auf der Website unter folgendem Link: https://www.alpine-select.ch/en/alpine#directors.

Rémy A. Bersier wird ein nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungs- rates sein und gilt als unabhängig im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corperate Governance von Economiesuisse.

4.3. Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrates

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Ray- mond J. Bär als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Ge- neralversammlung, vorausgesetzt seiner Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrates.

Erläuterungen: Mit der kommenden Generalversammlung endet die einjährige Amtsdauer von Raymond J. Bär als Präsident des Verwaltungsrates. Er stellt sich für eine weitere Amtsdauer zur Ver- fügung.

4.4. Wiederwahlen in den Vergütungsausschuss

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die individuelle Wiederwahl von Raymond J. Bär und Dieter Dubs als Mitglieder des Vergü- tungsausschuss für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, vo- rausgesetzt ihrer Wiederwahl als Mitglieder des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Raymond J. Bär als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses zu ernennen.

Erläuterungen: Mit der kommenden Generalversammlung endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Vergütungs- ausschusses. Sämtliche Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung.

4.5. Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von BDO AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2024.

Erläuterungen: BDO AG, Zürich, hat zuhanden des Verwaltungs- rates bestätigt, dass sie die für die Ausübung des Mandates erfor- derliche Unabhängigkeit besitzt.

4.6. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Hüt- teLAW AG, Cham, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen General- versammlung.

Erläuterungen: HütteLAW AG ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz Cham. Sie hat zuhanden des Verwaltungsrates bestätigt, dass sie die für die Ausübung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit besitzt.

5. Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung werden in gesonderten Abstimmungen behandelt.

5.1. Bindende Abstimmung über die maximale Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines ma- ximalen Gesamtbetrags der Vergütung für den Verwaltungsrat von CHF 550'000 für die Zeitspanne von der ordentlichen Generalver- sammlung 2024 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025.

Erläuterungen: Gemäss Art. 24 Abs. 1 a) der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für den Verwaltungsrat für die Dauer bis zur nächs- ten ordentlichen Generalversammlung. Einzelheiten zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates finden sich im Vergütungsbe- richt.

5.2. Bindende Abstimmung über die maximale Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbe- trag von CHF 800'000 für die Vergütungen, die während oder in Bezug auf das Geschäftsjahr 2025 den Mitgliedern der Geschäfts- leitung ausbezahlt, versprochen oder zugeteilt werden, zu geneh- migen.

Erläuterungen: Gemäss Art. 24 Abs. 1 b) der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der variablen Vergütungskomponente für die Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr.

II. Weitere Informationen

  1. Geschäftsbericht 2023

Der Geschäftsbericht 2023 (inklusive Jahresbericht, Jahresrech- nung, Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER, Vergütungsbericht und Berichten der Revisionsstelle) kann in englischer Sprache unter www.alpine-select.ch/en/investors#downloads eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegt der Geschäftsbericht 2023 zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre am Sitz der Ge- sellschaft, Gotthardstrasse 31, Zug, auf. Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann den gedruckten Jahresbericht 2023 auch elektro- nisch per E-Mail(investorrelations@alpine-select.ch)oder schriftlich per Post (Alpine Select AG, Gotthardstrasse 31, 6300 Zug) unter Angabe der Zustelladresse anfordern.

  1. Teilnahme an der Generalversammlung

An der Generalversammlung sind nur Aktionärinnen und Aktionäre stimmberechtigt, die bis zum 20. Mai 2024, 17:00 Uhr als stimm- berechtigt im Aktienregister eingetragen worden sind.

Aktionärinnen und Aktionäre können entweder persönlich teilneh- men oder sich mittels schriftlicher Vollmacht durch eine Drittperson oder mittels schriftlicher oder elektronischer Vollmacht an den un- abhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die bis und mit 20. Mai 2024 als stimmberechtigt im Aktienregister eingetragen sind, erhalten zu- sammen mit der Einladung zur Generalversammlung eine Antwort- karte, welche zur Bestellung der Zutrittskarte und des Stimmmate- rials oder zur Erteilung einer Vollmacht benutzt werden kann. Zudem erhalten sie Informationen über die elektronische Erteilung von Voll- machten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsver- treter resp. einen individuellen Zugangscode für die Nutzung der entsprechenden Webseite www.gvmanager-live.ch/alpineselect.Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 23. Mai 2024 (Datum Eingang) ans Aktienregister der Alpine Select (Alpine Select AG, c/o Devigus Shareholder Ser- vices, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden.

In der Zeit vom 20. Mai 2024, 17:00 Uhr bis nach Schluss der Ge- neralversammlung werden keine Eintragungen mit Stimmrecht mehr im Aktienregister vorgenommen. Aktionärinnen und Aktionäre, die am 21. Mai 2024 stimmberechtigt eingetragen waren, ihre/seine Aktien jedoch vor der Generalversammlung veräussert haben, verlieren die Aktionärsrechte in Bezug auf die verkauften Ak- tien. Aktionärinnen und Aktionäre, die in der Zeit zwischen dem

1. Mai und dem 20. Mai 2024 ihren Aktienbestand verändert und bereits eine Zutrittskarte erhalten haben, erhalten bei der Zutritts- kontrolle der Generalversammlung eine aktualisierte Zutrittskarte. Vollmachten werden ebenfalls angepasst.

  1. Vertretung an der Generalversammlung

Stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können sich wie folgt vertreten lassen:

  1. durch den gesetzlichen Vertreter oder eine andere stimmbe- rechtigte Aktionärin bzw. Aktionär, oder
  2. durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter HütteLAW AG, Cham.

Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, die Antwortkarte bis spätestens am 23. Mai 2024 ans Aktienregister der Alpine Select AG (Alpine Select AG, c/o Devigus Shareholder Services, Birken- strasse 47, 6343 Rotkreuz) zu senden. Die Zutrittskarte wird der Bevollmächtigten / dem Bevollmächtigen zugesandt.

  1. Teilnahme mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Aktionärinnen und Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.gvmanager-live.ch/alpineselect beteiligen. Eine solche Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elekt- ronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis 23. Mai 2024, um 23:59 Uhr möglich und können bis dahin jederzeit geän- dert werden. Ein neuer Zugangscode kann beim Aktienregister (al- pineselect@devigus.com) angefordert werden.

Die erteilten Weisungen können nach dem Versenden der elektro- nischen Vollmacht unter «Drucksachen» ausgedruckt werden.

Falls Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter sowohl elektro- nisch als auch schriftlich Vollmacht erteilen, wird ausschliesslich die auf elektronischem Weg erteilte Vollmacht berücksichtigt.

Es gelten die Nutzungsbedingungen, die im «GVManager-Live» ab- gerufen werden können.

  1. Rechtlicher Hinweis

Aktionärinnen und Aktionäre, die von den Internet-basierten Mög- lichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Generalver- sammlung Gebrauch machen, tragen das damit verbundene Risiko bei der Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte selbst.

Der Verwaltungsrat der Alpine Select AG

Zug, 1. Mai 2024

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Alpine Select AG published this content on 01 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2024 10:43:16 UTC.