Denn die für Donnerstag angekündigte Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg über eine Beschwerde von Verbraucherschützern soll noch nicht das letzte Wort sein. "Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen", erklärte Ronald Schmid, Sprecher des auf Fluggastrechte spezialisierten Online-Portals FairPlane aus Wien am Mittwoch. Der Dienstleister fordert ein Insolvenzverfahren in Österreich. Dort rechnet er sich bessere Chancen aus, Forderungen seiner Kunden aus ganz Europa für ausgefallene Niki-Flüge über mehr als eine Million Euro einzutreiben.

FairPlane argumentiert, ein österreichischer Konkursverwalter werde anders als der vom Amtsgericht Charlottenburg eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Interessen der Niki-Mutter Air Berlin nicht beachten. Die Fluggäste drohten gerade wegen möglicher Interessenkonflikte Flöthers, der zugleich Insolvenzverwalter von Air Berlin ist, leer auszugehen. Ein Sprecher Flöthers erklärte dagegen, im Fall von Kollisionen der Ansprüche von Air Berlin und Niki werde ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Das habe Flöther selbst schon Mitte Dezember gegenüber dem Amtsgericht erklärt. Die von rund 400.000 Niki-Kunden ausstehenden Forderungen für bezahlte Tickets müssten diese außerdem an Air Berlin stellen, da Niki nur als verlängerte Werkbank tätig gewesen sei. Damit könnten alle, die nach dem Air-Berlin-Pleitedatum 15. August gebucht hätten, ihr Geld zurückbekommen, da dies auf einem Treuhandkonto liege.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte Mitte Dezember entschieden, für das Insolvenzverfahren zuständig zu sein, obwohl Niki nach österreichischem Recht gegründet wurde und am Wiener Flughafen Schwechat seinen Sitz hat. Denn ein Großteil des operativen Geschäfts werde in Berlin abgewickelt, und Niki werde von der Konzernleitung dort geführt. Sollte das Amtsgericht bei dieser Position bleiben und die Beschwerde für ungerechtfertigt halten, muss es die Frage dem Landgericht Berlin vorlegen. Gegen dessen Entscheidung könnten wiederum Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Wie schnell die höheren Instanzen entschieden, sei nicht absehbar. Doch der Beschluss von Mitte Dezember mit Berlin als Insolvenzort gelte weiter, so lange er nicht unanfechtbar aufgehoben wäre.

"UNS GEHT ES NICHT DARUM, DEN DEAL KAPUTT ZU MACHEN"

Insolvenzverwalter Flöther hatte kurz vor Jahresende noch eine Vereinbarung mit IAG erzielt, für insgesamt 36,5 Millionen Euro Niki zu übernehmen und in die Billigtochter Vueling einzugliedern. Der Verkauf soll bis Ende Februar vollzogen werden. Dazu käme es aber nicht, wenn das Insolvenzverfahren in Deutschland für ungültig erklärt und in Österreich neu aufgerollt würde, erklärte ein Sprecher Flöthers. Die IAG stellt 16,5 Millionen Euro der Summe als Liquiditätshilfe ab sofort für den Betrieb des Ferienfliegers bereit, dessen Flotte seit Mitte Dezember am Boden blieb. Wie lange der Konzern während des Rechtsstreits die Geduld behält, wollte ein IAG-Sprecher nicht kommentieren.

Nach Ansicht von FairPlane herrscht kein Zeitdruck, denn das Infrastrukturministerium in Wien verlängerte in dieser Woche die Betriebserlaubnis von Niki um drei Monate bis Anfang April. Ein österreichischer Konkursverwalter könnte den Kaufvertrag mit IAG übernehmen oder einen anderen Käufer finden wie den Ex-Rennfahrer und Niki-Gründer Niki-Lauda, der mit seiner Offerte bei Flöther nicht zum Zuge kam. "Uns geht es nicht darum, den Deal kaputt zu machen", sagte FairPlane-Sprecher Schmid. Den Konkursantrag der Fluggastrechtler für Niki will das Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich bis kommende Woche prüfen, erklärte ein Gerichtssprecher.