AIA Group Limited (SEHK:1299) hat den Kaufvertrag zum Erwerb der verbleibenden 10% der Anteile an der Bayshore Development Group Limited von Lai Sun Development Company Limited (SEHK:488) für 14,2 Milliarden HKD am 8. April 2024 abgeschlossen. Gemäß den Vertragsbedingungen basiert die Gegenleistung auf einem Betrag, der 10 % des Nettoinventarwerts auf der Grundlage der geprüften Abschlussrechnung entspricht. Die Grundlage für die Berechnung des Nettoinventarwerts entnehmen Sie bitte dem Abschnitt ?Berechnung des Nettoinventarwerts? unten. Anfängliche Gegenleistung Vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Anpassung nach Abschluss der Transaktion beläuft sich die anfängliche Gegenleistung für die Verkaufsaktien, die vom Käufer an den Verkäufer bei Abschluss der Transaktion zu zahlen ist (die ?anfängliche Gegenleistung?), auf 1.421.626.325 HKD, was einem Betrag von 10 % des Nettoinventarwerts auf der Grundlage der Proforma-Abschlussrechnung entspricht. Endgültige Gegenleistung Die anfängliche Gegenleistung wird auf der Grundlage des Betrags angepasst, der 10 % des Nettoinventarwerts auf der Grundlage der geprüften Abschlussrechnung entspricht (die ?endgültige Gegenleistung?). Zahlungsbedingungen Die Gegenleistung ist wie folgt zu zahlen: (i) die anfängliche Gegenleistung ist vom Käufer an den Verkäufer bei Fertigstellung zu zahlen; und (ii) ein Betrag, der der Differenz zwischen der anfänglichen Gegenleistung und der endgültigen Gegenleistung entspricht, ist innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach dem Datum der Ausstellung des geprüften Abschlusses durch (x) den Käufer an den Verkäufer (wenn die endgültige Gegenleistung die anfängliche Gegenleistung übersteigt); oder (y) den Verkäufer an den Käufer (wenn die anfängliche Gegenleistung die endgültige Gegenleistung übersteigt) zu zahlen. Unter Berücksichtigung der Zeit, die für die Vorbereitung der notwendigen Informationen zur Aufnahme in die Rundschreiben vorgesehen ist, wird erwartet, dass die Rundschreiben an die LSG-Aktionäre und die LSD-Aktionäre (je nach Fall) am oder vor dem 10. Mai 2024 verschickt werden. Mit dem Abschluss der Transaktion werden sowohl die LSG-Gruppe als auch die LSD-Gruppe keine Anteile mehr an Bayshore Development halten.

Die Veräußerung unterliegt der Zustimmung der LSG-Aktionäre auf der LSG-Hauptversammlung im Wege einer Abstimmung. Der Vollzug erfolgt vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Käufer die folgenden Bedingungen erfüllt (die ?Bedingungen?): (a) Bayshore Development ist und bleibt zum Zeitpunkt des Abschlusses der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Grundstücks und des Eigentums an dem Grundstück (vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Kaufvertrag) und ist gut und frei von allen Belastungen; (b) der Verkäufer ist und bleibt zum Zeitpunkt des Abschlusses der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Verkaufsanteile und das Eigentum an den Verkaufsanteilen ist gut und frei von allen Belastungen; (c) es gibt keine Zwangsvollstreckung oder Mitteilung, Forderung, Anweisung oder Anordnung einer beabsichtigten Wiederaufnahme und eines beabsichtigten Erwerbs durch die zuständige Behörde, die das Grundstück oder Teile davon betreffen oder das Grundstück oder Teile davon anderweitig wesentlich und nachteilig beeinflussen; (d) dass alle vom Verkäufer im Kaufvertrag gegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Abschlusses wahr und richtig und nicht irreführend sind und dass es keine Umstände gibt, die zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung (oder Auswirkung) auf (i) das Grundstück, (ii) Bayshore Development und/oder (iii) die im Rahmen des Kaufvertrags vorgesehenen Transaktionen führen; (e) es gibt keine ausstehenden Ansprüche, Verfahren oder sonstigen rechtlichen Verfahren, die eine wesentliche nachteilige Veränderung (oder Auswirkung) auf Bayshore Development und/oder das Grundstück (oder einen Teil davon) haben; und (f) alle erforderlichen Zustimmungen, Bestätigungen, Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Ermächtigungen von allen relevanten Behörden oder anderweitig von Dritten im Zusammenhang mit den im Rahmen des Kaufvertrags vorgesehenen Transaktionen wurden eingeholt. Der Vertrag über die steuerliche Entschädigung wird nach Abschluss der Transaktion unterzeichnet. Gemäß dem Deed of Taxation Indemnity verpflichten sich der Verkäufer und LSD gesamtschuldnerisch, den Käufer und Bayshore Development bis zum Vollzugsdatum unter anderem von 10 % der gegen Bayshore Development erhobenen Steuerverbindlichkeiten freizustellen, sofern im Deed of Taxation Indemnity nichts anderes bestimmt ist. Die Transaktion wird voraussichtlich am 31. Mai 2024 abgeschlossen sein. Der Nettoerlös aus der Veräußerung soll für die Rückzahlung von Bankkrediten und/oder als allgemeines Betriebskapital der LSD-Gruppe verwendet werden. Dementsprechend bittet der Verwaltungsrat die Aktionäre am 7. Mai 2024, auf der Hauptversammlung für den ordentlichen Beschluss zur Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung des Kaufvertrags und der Veräußerung sowie der darin vorgesehenen Transaktionen zu stimmen. Der Verwaltungsrat freut sich, bekannt geben zu können, dass am 22. Mai 2024 alle Beschlüsse, einschließlich der in der HV-Einladung genannten, auf der HV ordnungsgemäß als ordentliche Beschlüsse in einer Abstimmung angenommen wurden. PWC und Ernst & Young fungierten als Wirtschaftsprüfer und Tricor Tengis Limited fungierte als Aktienregisterführer für Lai Sun Development.

Die AIA Group Limited (SEHK:1299) hat die Übernahme der verbleibenden 10% der Anteile an der Bayshore Development Group Limited von der Lai Sun Development Company Limited (SEHK:488) am 31. Mai 2024 abgeschlossen.