Die A.N. Global Group Holdings LTD hat beim US-Konkursgericht einen Antrag auf Verlängerung der Ausschließlichkeitsfristen bis zum 30. November 2023 gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen sowohl für die Einreichung eines Plans als auch für die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 120 Tage bzw. 121 Tage verlängern, d.h. bis zum 24. April 2024 bzw. 24. Juni 2024. Die derzeitige Exklusivitätsfrist des Schuldners würde am 26. Dezember 2023 bzw. am 24. Februar 2024 auslaufen.