ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die Mindestannahmeschwelle für das
Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

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DGAP-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die
Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

11.01.2022 / 00:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchs-verordnung (EU) Nr.
596/2014

ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die
Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

München, Deutschland, 10. Januar 2022. Acorn HoldCo, Inc. hat am 12.
November 2021 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der ADVA
Optical Networking SE ("ADVA") zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen
nennwertlosen Inhaberaktien der ADVA veröffentlicht. Der Vollzug des
Übernahmeangebots hängt unter anderem von der Annahme des Angebots für
mindestens 70% der zum 31. Oktober 2021 ausgegebenen stimmberechtigten
ADVA-Aktien ab, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt.

Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA am 10. Januar 2022, 22.38 Uhr (Ortszeit
Frankfurt am Main) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die
Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots von 70% auf 60%
herabzusetzen. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass es keine
weiteren Änderungen des Tauschangebots oder der Angebotsbedingungen mehr
geben wird. Sofern die Schwelle von 60% zum Ende der Annahmefrist nicht
erreicht wird, werde das Umtauschangebot scheitern. ADVA hat der
Herabsetzung anschließend zugestimmt. Die Acorn HoldCo, Inc. beabsichtigt,
die entsprechend geänderte Angebotsunterlage unter anderem im Internet unter
https://www.acorn-offer.com/ zu veröffentlichen. Für Einzelheiten und
insbesondere die Zählweise der für die Mindestannahmeschwelle maßgebenden
ADVA-Aktien wird auf die geänderte Angebotsunterlage verwiesen.

Durch die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich die
ursprünglich am 12. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
auslaufende Annahmefrist von Gesetzes wegen um zwei Wochen. Sie wird nunmehr
am 26. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot
veröffentlichen.

Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der
Erfüllung der Vollzugsbedingungen, insbesondere der herabgesetzten
Mindestannahmequote von 60% und dem Erhalt aller außenwirtschaftsrechtlicher
Freigaben.

Disclaimer

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ADVA-Aktien. Die Bedingungen des
öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen zum öffentlichen
Übernahmeangebot sind in der am 12. November 2021 veröffentlichten
Angebotsunterlage der Acorn HoldCo, Inc. sowie der Änderung zum Angebot
enthalten. Anlegern und Inhabern von ADVA-Aktien wird dringend empfohlen,
das Angebot sowie alle weiteren Dokumente zu lesen, die das Angebot
betreffen, veröffentlicht unter https://www.acorn-offer.com, sowie die
begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA,
veröffentlicht auf der Website von ADVA https://www.adva.com, da sie
wichtige Informationen enthalten.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach
bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Investorenkontakt:
Steven Williams
t: +49 89 890 66 59 18
investor-relations@adva.com
Pressekontakt:
Gareth Spence
Tel.: +44 1904 69 93 58
public-relations@adva.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ADVA Optical Networking SE
                   Märzenquelle 1-3
                   98617 Meiningen-Dreissigacker
                   Deutschland
   Telefon:        +49 89 890 665 0
   Fax:            +49 89 890 665 199
   E-Mail:         IRelation@advaoptical.com
   Internet:       www.advaoptical.com
   ISIN:           DE0005103006
   WKN:            510300
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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1267008 11.01.2022 CET/CEST

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