ADLER Real Estate AG: Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich
zurückgewiesen

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ADLER Real Estate AG: Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich
zurückgewiesen

12.09.2023 / 10:04 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG

Durch SdK beantragte Sonderprüfung gerichtlich zurückgewiesen

Berlin, den 12. September 2023: Das Berliner Landgericht hat den Antrag der
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) auf eine Sonderprüfung der ADLER
Real Estate AG ("ADLER"), einer Tochtergesellschaft der Adler Group S.A.,
zurückgewiesen. Grund war die Besorgnis der Befangenheit. Das Gericht
stellte fest, dass der von der SdK beauftragte und auch bereits vom Gericht
bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH
für die Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur
SdK sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet, vielmehr sei eine - im
Sinne der Antragstellerin - interessengeleitete Prüfung zu befürchten
gewesen.

Gleichzeitig war das Gericht der Meinung, dass der Antrag insgesamt
zurückzuweisen ist. Damit entfällt die Möglichkeit, eine andere Kanzlei mit
der Sonderprüfung zu beauftragen.

Die SdK hatte versucht, eine Sonderprüfung verschiedener, teils weit in die
Vergangenheit reichender Geschäftsvorfälle der ADLER Real Estate AG
gerichtlich durchzusetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der
außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 keine Mehrheit gefunden
hatte. Nachdem bekannt wurde, dass der Pressesprecher der SdK dem
Sonderprüfungsteam angehören solle, hatte ADLER Beschwerde eingelegt.

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Investor Relations:

T +352 278 456 710

F +352 203 015 00

E investorrelations@adler-group.com


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