Adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 3. Zwischenmeldung
Am 29. Januar 2019 um 14:55 Uhr
Teilen
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 3. Zwischenmeldung
29.01.2019 / 14:53
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herzogenaurach, 29. Januar 2019
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 3. Zwischenmeldung
Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener
Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.
Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen
volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
Datum
Gesamtzahl
Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien
Durchschnittskurs (EUR)1)
21. Januar 2019
13.027
205,1237
22. Januar 2019
13.031
206,7044
23. Januar 2019
12.951
206,5851
24. Januar 2019
13.485
201,8658
25. Januar 2019
13.197
205,1704
Summe
65.691
205,0660
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier
Nachkommastellen.
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten
203.429
Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des
5.293.308
Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018
(einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup.
com/s/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas
AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Herzogenaurach, 29. Januar 2019
adidas AG
Der Vorstand
29.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
adidas AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sportartikeln und Sportausrüstung. Die Produkte der Unternehmensgruppe werden unter den Marken adidas, TaylorMade und Reebok vertrieben. Der Umsatz (vor konzerninternen Eliminierungen) ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Schuhe (56,7%);
- Kleidung (36,4%);
- Sportausrüstung (6,9%): Golfausrüstung (Golfschläger, Golfbälle, Golfhandschuhe, Eisen-Set, usw.; Weltmarktführer; TaylorMade und Maxfli), Golftaschen, Golfbälle, usw.
Ende 2023, der Vertrieb der Produkte erfolgt über ein Netzwerk von mehr als 2000 Geschäfte weltweit vermarktet.
Die geographische Verteilung des Umsatzes sieht aus wie folgt: Europa-Naher Osten-Afrika (39,4%), Nordamerika (24,4%), China (15%), Lateinamerika (10,7%) und Asien/Pazifik (10,5%).