Zürich (awp) - Die Industriegruppe Accu Holding wird von der SIX zur Zahlung einer Busse von 100'000 CHF verknurrt. Wie die Sanktionskommission der SIX am Freitag mitteilt, seien Vorschriften betreffend der Kotierung von Beteiligungsrechten, der Offenlegung von Management-Transaktionen und Regelmeldepflichten verletzt worden.

Bei der Sanktion sei die Schwere der Verletzungen, die Schwere des Verschuldens und die Strafempfindlichkeit von Accu sowie der Umstand berücksichtigt worden, dass gegen die Gesellschaft in den vergangenen drei Jahren bereits eine Sanktion ausgesprochen wurde.

Konkret habe die Accu Holding einerseits am 24. Oktober 2014 einen Aktiensplit ihrer an der SIX kotierten Valoren ins Handelsregister eintragen lassen. Da die Gruppe ein entsprechendes Gesuch anstatt bis spätestens zum 26. September erst am 5. November 2014 eingereicht habe, kam die Sanktionskommission zum Schluss, dass ein Regelverstoss vorliegt (gegen die Richtlinie betr. Verfahren für Beteiligungsrechte).

VORSCHRIFTEN ZUR OFFENLEGUNG VON MANAGEMENT-TRANSAKTIONEN VERLETZT

Bezüglich der Verletzung von Vorschriften zur Offenlegung von Management-Transaktionen hält die SIX fest, dass Accu eine entsprechende Transaktion ein dreiviertel Jahr verspätet veröffentlicht habe. Hier gilt eine Frist von drei Börsentagen.

Zum dritten hat Accu den Geschäftsbericht 2014 nicht innert der vorgeschriebenen Frist bis zum 30. April 2015 publiziert und eingereicht. Die Sanktionskommission kam zum Schluss, dass die anwendbaren Bestimmungen verletzt wurden.

cp/ra