Abivax gibt erfolgreiche überzeichnete Cross-Over-Finanzierung zum Marktpreis über
insgesamt EUR 130 Mio. mit hochkarätigen US-amerikanischen und europäischen
Biotechnologie-Investoren bekannt

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EQS-News: ABIVAX / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Abivax gibt erfolgreiche überzeichnete Cross-Over-Finanzierung zum
Marktpreis über insgesamt EUR 130 Mio. mit hochkarätigen US-amerikanischen
und europäischen Biotechnologie-Investoren bekannt

22.02.2023 / 18:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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   NICHT ZUR VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
   KANADA ODER JAPAN ODER AN US-PERSONEN

   Abivax gibt erfolgreiche überzeichnete Cross-Over-Finanzierung
   zum Marktpreis über insgesamt EUR 130 Mio. mit hochkarätigen
   US-amerikanischen und europäischen Biotechnologie-Investoren
   bekannt
     * Die Finanzierungsrunde wurde von TCGX angeführt und es
       beteiligten sich mit Invus, Deep Track Capital, Sofinnova
       Partners, Venrock Healthcare Capital Partners sowohl
       bestehende, und mit Great Point Partners, LLC, Deerfield
       Management Company, Commodore Capital, Samsara BioCapital,
       Boxer Capital und weiteren, auch neue Investoren
     * Die Erlöse werden in erster Linie zur Finanzierung der
       weiteren Entwicklung des zulassungsrelevanten klinischen
       Phase-3-Programms mit Obefazimod zur Behandlung von Colitis
       ulcerosa verwendet, darüber hinaus sichern sie das operative
       Geschäft bis Ende des zweiten Quartals 2024

   PARIS, FRANKREICH, 22. Februar 2023 - 18:00 (CET) - Abivax SA
   (Euronext Paris: FR0012333284 - ABVX), ein
   Biotechnologieunternehmen mit einem Produkt in der klinischen
   Phase 3, das Therapien zur Modulation des körpereigenen
   Immunsystems entwickelt, um die Symptome von Patienten, die an
   chronischen Entzündungserkrankungen leiden, zu lindern, gibt
   heute die erfolgreiche Übermittlung des Emissionspreises einer
   überzeichneten Finanzierung in Höhe von EUR 130 Mio., bekannt,
   die von hochkarätigen US-amerikanischen und europäischen, auf den
   Biotechnologiesektor spezialisierten Investoren gezeichnet wurde
   (die "Investoren"). Die Finanzierungsrunde wurde von TCGX
   angeführt und es beteiligten sich mit Invus, Deep Track Capital,
   Sofinnova Partners, Venrock Healthcare Capital Partners sowohl
   bestehende, und mit Great Point Partners, LLC, Deerfield
   Management Company, Commodore Capital, Samsara BioCapital, Boxer
   Capital und weiteren, auch neue Investoren. Bei der Finanzierung
   handelt es sich um eine bevorzugte Kapitalerhöhung (die
   "Kapitalerhöhung") in Höhe von EUR 130 Mio. durch die Ausgabe von
   20.000.000 neu ausgegebenen Stammaktien mit einem Nennwert von
   EUR 0.01 je Aktie (die "Neuen Aktien"), was 89,6% des derzeitigen
   Grundkapitals bei einem Bezugspreis von EUR 6,50 je Aktie
   entspricht.

   Prof. Hartmut J. Ehrlich, M.D., CEO von Abivax, sagte: "Wir
   freuen uns sehr, heute den erfolgreichen Abschluss unserer
   überzeichneten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 130 Mio. bekannt
   geben zu können. Die Zusammensetzung des Konsortiums aus
   hochkarätigen bestehenden und neuen Investoren ist sehr
   ausgewogen, wobei es sich überwiegend um auf den
   Biotechnologiesektor spezialisierte US-Investoren handelt. Wir
   glauben, dass diese neuen finanziellen Mittel es uns erlauben
   werden, unser laufendes globales klinisches Phase-3-Programm mit
   Obefazimod zur Behandlung von Colitis ulcerosa mit voller Kraft
   voranzutreiben. Die Patientenrekrutierung für das Programm ist in
   den USA bereits angelaufen. Wir erwarten, dass die weiteren
   Studienzentren in Europa, Lateinamerika und im
   asiatisch-pazifischen Raum in den kommenden Wochen und Monaten
   mit dem Einschluss von Patienten beginnen werden. Die im Zuge
   unserer Phase-2a- und Phase-2b-Studien generierten Daten ergaben
   ein sehr stimmiges Bild und wir erwarten, dass die
   Phase-3-Studien das kurz- und langfristige Wirksamkeits- und
   Anwendungssicherheitsprofil von Obefazimod weiter
   bestätigenwerden. Das Abivax-Team konzentriert sich nun voll und
   ganz darauf, Obefazimod rasch all den Patienten zur Verfügung zu
   stellen, die neue Behandlungsmöglichkeiten brauchen."

   Didier Blondel, CFO von Abivax, fügte hinzu: "Die Ankündigung
   unserer erfolgreichen Kapitalerhöhung in Höhe von 130 Mio. EUR
   zum Marktpreis ist eine außerordentlich gute Neuigkeit für
   Abivax. Abivax konnte erneut sowohl neue hochkarätige
   US-amerikanische und europäische Biotechnologie-Investoren
   überzeugen, darunter Great Point Partners, LLC, Deerfield
   Management Company, Commodore Capital, Samsara BioCapital, Boxer
   Capital und einige weitere renommierte Namen, als auch die
   meisten unserer bestehenden US-amerikanischen und europäischen
   Biotechnologie-Investoren. Wir sehen hierin einen Beleg dafür,
   dass Abivax und Obefazimod nicht nur in der wissenschaftlichen
   und medizinischen Fachwelt anerkannt sind, sondern auch
   spezialisierte Biotechnologie-Investoren das Potenzial von
   Obefazimod als wirksame Behandlungsoption für chronische
   Entzündungskrankheiten sehen, angefangen mit der Indikation
   Colitis ulcerosa. Basierend auf unseren aktuellen Annahmen haben
   wir unseren Cash Runway bis Ende des zweiten Quartals 2024
   verlängert. Diese neuen finanziellen Mittel werden wir vorranging
   für die Weiterführung unseres klinischen Phase-3-Programms
   verwenden. Neben unserem Ziel, das Potenzial von Obefazimod als
   wirksame und langanhaltende Behandlung für die all die
   bedürftigen Patienten zu bestätigen, legen wir weiterhin ein
   besonderes Augenmerk darauf, unseren Unternehmenswert zu
   maximieren. Wir haben die feste Absicht, die Gesamtfinanzierung
   unseres klinischen Phase-3-Programms zu gegebener Zeit durch
   zusätzliche nicht verwässernde und verwässernde Finanzmittel zu
   sichern."

   Gründe für die Ausgabe sowie die Verwendung des Nettoerlöses aus
   der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 123 Mio.

   Das Unternehmen plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für
   folgende Zwecke zu verwenden (auf indikativer Basis):
     * Initiierung und Fortführung der klinischen Programme für
       Obefazimod (ABX464), dem führenden Produktkandidaten des
       Unternehmens in der klinischen Entwicklung:

     * Für Colitis ulcerosa ("CU"): Fortsetzung des
       zulassungsrelevanten Phase-3-Programms, das in der ersten
       Jahreshälfte 2022 mit dem Einschluss des ersten Patienten im
       Oktober 2022 begonnen wurde, sowie der Erhaltungsstudien der
       Phasen 2a und 2b. Das Phase-3-Programm besteht aus zwei
       Induktionsstudien sowie einer Erhaltungsstudie, die an
       1.200 Patienten in über 600 Studienzentren, größtenteils in
       Nordamerika, Europa, Lateinamerika und dem
       asiatisch-pazifischen Raum, durchgeführt werden.
     * Fortsetzung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ("F&E")
       zum Wirkmechanismus des Wirkstoffs, der präklinischen,
       chemischen und pharmazeutischen Studien, der regulatorischen
       und Pharmakovigilanz-Aktivitäten für Obefazimod sowie der
       Weiterführung der verbleibenden klinischen Aktivitäten für
       Obefazimod außerhalb der Indikation Colitis ulcerosa
       (Phase-2a-Erhaltungsstudie in rheumatoider Arthritis ("RA")
       und verschiedene aktuelle und zukünftige Phase-1-Studien, die
       notwendig sind, um potenzielle Anträge auf Marktzulassungen
       für Obefazimod vorzubereiten).

   Ungefähr 80% des Nettoerlöses aus der Kapitalerhöhung werden, wie
   oben angeführt, für die Entwicklung von Obefazimod verwendet (und
   vorrangig zur Finanzierung des Phase-3-Programms in CU):
     * Die Finanzierung von F&E und anderen allgemeinen
       Unternehmenszwecken sowie für die Aufstockung des
       Betriebskapitals werden etwa 10% der Erlöse beanspruchen.
     * Die Tilgung (und Begleichung von Verbindlichkeiten)
       bestehender Zahlungsverpflichtungen werden ca. 10% des
       Erlöses beanspruchen (ca. EUR 12,7 Mio. werden zur
       Rückzahlung des von Kreos bereitgestellten Kredites (EUR 8,9
       Mio.), zur Finanzierung der OCEANE Wandelanleihen (EUR 1,6
       Mio.) und des staatlich garantierten Darlehens der Société
       Générale (EUR 2,1 Mio.) sowie zur Rückzahlung des von
       Bpifrance finanzierten Ebola-Programms (EUR 120.000)
       herangezogen).

   Das Unternehmen geht davon aus, dass der Erlös der
   Kapitalerhöhung, unter Voraussetzung einer Priorisierung des
   klinischen Entwicklungsprogramms zur Behandlung von CU, dem
   Unternehmen die nötigen Mittel für die Finanzierung seines
   operativen Geschäfts bis Ende des zweiten Quartals 2024 sichern
   wird.

   Das Unternehmen geht davon aus, dass die finanziellen Mittel der
   Gesellschaft nach der Lieferung der im Rahmen der Kapitalerhöhung
   ausgegebenen neuen Aktien ausreichen werden, um den
   Nettofinanzierungsbedarf für die kommenden zwölf Monate zu
   decken.

   Das Unternehmen gibt an, dass sich der Finanzierungsbedarf bis
   zum Abschluss seines klinischen Phase-3-Programms mit Obefazimod
   zur Behandlung von CU bis Ende 2024, was dem Zeitraum entspricht,
   in dem die klinischen Ergebnisse der Induktionsphase erwartet
   werden, auf EUR 154 Mio. beläuft. Somit ist eine zusätzliche
   Finanzierung von schätzungsweise EUR 31 Mio. über die im Rahmen
   der Kapitalerhöhung erhaltenen EUR 123 Mio. hinaus erforderlich.
   Darüber hinaus werden weitere EUR 70 Mio. bis zum Vorliegen der
   Ergebnisse aus der klinischen Erhaltungsstudie benötigt, die für
   Ende 2025 erwartet werden. Somit beläuft sich der Gesamtbetrag
   der zusätzlichen Finanzmittel, die erforderlich sind, um den
   Finanzierungsbedarf des Unternehmens bis zum Abschluss des
   kompletten Phase-3-Programms für Obefazimod zur Behandlung von CU
   bis Ende 2025 zu decken, auf ca. EUR 224 Mio. vor Abschluss der
   Kapitalerhöhung, d. h. es werden EUR 101 Mio. zusätzlich zu dem
   durch die heutige Kapitalerhöhung finanzierten Betrag benötigt.

   Die oben genannten Beträge berücksichtigen auch den
   Finanzierungsbedarf, der für die Fortsetzung der langfristigen
   Erhaltungsstudien für die verschiedenen Programme des
   Unternehmens (Phase 2a und 2b in CU und Phase 2a in RA), sonstige
   F&E-Ausgaben, allgemeine Ausgaben sowie die Rückzahlung der
   bestehenden Darlehen des Unternehmens in den betrachteten
   Zeiträumen erforderlich ist.

   Der oben dargestellte Kapitalbedarf für die Entwicklung von
   Obefazimod zur Behandlung von CU basiert ausschließlich auf den
   klinischen und regulatorischen Aktivitäten. Sie beinhalten keine
   Investitionen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des
   Marktzugangs oder dem Aufbau von Marketing- und
   Vermarkungskapazitäten, die für die Kommerzialisierung des
   Medikamentenkandidaten erforderlich sind. Diese Kosten wurden von
   der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert.

   Um den oben erwähnten kurz- und mittelfristigen
   Finanzierungsbedarf zu decken, strebt das Unternehmen so bald wie
   möglich, aber unter Berücksichtigung der für das Unternehmen
   günstigsten Marktbedingungen eine oder mehrere verwässernde oder
   nicht verwässernde Finanzierungen an. Das Unternehmen zieht
   insbesondere die folgenden Alternativen in Betracht:
    i. Durchführung einer oder mehrerer weiterer Kapitalerhöhungen,
   ii. Aufnahme von Darlehen oder Ausgabe von Anleihen; besonders
       hervorzuheben ist, dass Abivax ein unverbindliches
       indikatives Angebot von Kreditgebern für die Durchführung
       einer verwässernden und nicht verwässernden Finanzierung in
       Höhe von insgesamt bis zu EUR 45 Millionen erhalten hat, das
       derzeit von der Gesellschaft geprüft wird. Die Umsetzung
       dieser Finanzierung würde insbesondere von der vorherigen
       Rückzahlung der bestehenden Kreos-Darlehen (ca. EUR 11 Mio.
       zum gegenwärtigen Zeitpunkt), und/oder
   iii. Abschluss von regionalen Lizenzvereinbarungen für
       Obefazimod, insbesondere in Asien.

   Wesentliche Merkmale der Kapitalerhöhung

   Die im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der
   bestehenden Aktionäre ausgegebenen Neuen Aktien sind gemäß des 4.
   Beschlusses der Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 9.
   November 2022 einem bestimmten Kreis von Anlegern vorbehalten
   (auf den pharmazeutischen Sektor spezialisierte Anleger).

   In Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
   nahmen die Vertreter von Sofinnova Partners und der Santé Holding
   nicht an der Aufsichtsratssitzung zur Genehmigung der
   Kapitalerhöhung teil.

   Die Anzahl der zu zeichnenden Neuen Aktien, der Bezugspreis und
   die Liste der zeichnungsberechtigten Investoren wurden vom
   Vorstandsvorsitzenden (Directeur Général) des Unternehmens gemäß
   einer vom Aufsichtsrat des Unternehmens am 20. Februar 2023
   erteilten Befugnis festgelegt.

   Der Bezugspreis der Neuen Aktien wurde auf EUR 6,50 pro Aktie
   festgelegt, d.h. mit einem Abschlag von 5,05% auf den
   volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP, "Volumen-Weighted
   Average Price") der letzten 15 Tage vor dem Datum der Festlegung
   des Ausgabepreises (d. h. vom 6. bis 21. Februar 2023).

   Sofinnova Partners, mit einem Anteil von bislang 11,3% hat Neue
   Aktien zu einem Gesamtwert von EUR 9,98 Mio. gezeichnet, was
   einer Anzahl von 1.535.000 Neuen Aktien entspricht. Nach
   Abschluss der Kapitalerhöhung hält Sofinnova Partners 9,6% des
   Unternehmenskapitals.

   Santé Holding, die bislang einen Anteil von 3,2% am Unternehmen
   hält, hat neue Aktien zu einem Gesamtwert von etwa EUR 0,25 Mio.
   gezeichnet, was einer Anzahl von 38.461 Neuen Aktien entspricht.
   Nach Abschluss der Kapitalerhöhung hält Santé Holding 2,3% des
   Unternehmenskapitals.

   Die von Truffle Capital verwalteten Funds, mit einem Anteil von
   bislang 22,8%, haben an der Kapitalerhöhung nicht teilgenommen.
   Nach Abschluss der Kapitalerhöhung halten die von Truffle Capital
   verwalteten Funds 12% des Unternehmenskapitals.

   Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien wird
   voraussichtlich am oder um den 27. Februar 2023 erfolgen. Ab der
   Lieferung sind die Neuen Aktien den bestehenden Aktien der
   Gesellschaft gleichgestellt.

   Die Neuen Aktien werden am 27. Februar 2023 an der Euronext Paris
   mit dem Ticker Symbol ABVX unter der ISIN FR0012333284 notiert.

   Lock-up-Vereinbarung

   Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft
   einer Lock-up-Verpflichtung für, unter anderem, die Ausgabe oder
   den Verkauf von Aktien oder Wertpapieren, die Zugang zum
   Aktienkapital gewähren, zugestimmt. Diese gilt für einen Zeitraum
   von 90 Kalendertagen nach Durchführung der mit den Anlegern
   abgeschlossenen Zeichnungsverträge und vorbehaltlich bestimmter
   üblicher Ausnahmen.

   Bestimmte Aktionäre, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte
   des Unternehmens, haben sich darüber hinaus vorbehaltlich
   bestimmter üblicher Ausnahmen zur Einhaltung einer Sperrfrist von
   90 Kalendertagen nach der Durchführung der mit den Anlegern
   abgeschlossenen Zeichnungsverträge für den Verkauf von Aktien
   oder Wertpapieren, die Zugang zum Aktienkapital gewähren,
   verpflichtet.

   Anleger, die sich an der Kapitalerhöhung beteiligen, sind keine
   Lock-up-Verpflichtungen in Bezug auf die im Rahmen der
   Kapitalerhöhung gezeichneten Aktien eingegangen.

   Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf das Grundkapital

   Nach Abschluss der Kapitalerhöhung werden die Neuen Aktien 47,2%
   des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen. Das gesamte
   Grundkapital der Gesellschaft wird EUR 423.315,85 betragen und
   sich auf 42.331.585 Aktien verteilen. Zur Veranschaulichung hält
   ein Aktionär, der vor der Kapitalerhöhung 1% des Grundkapitals
   der Gesellschaft besaß, nach Abschluss der Kapitalerhöhung
   0,5275% des Grundkapitals der Gesellschaft (oder 0,5060% auf
   verwässerter Basis).

     Eigentumsanteile
   (%) Auf nicht-verwässerter Basis Auf verwässerter Basis^(1)
   Vor Ausgabe der Neuen Aktien 1,0000% 0,9253%
   Nach Ausgabe der Neuen Aktien 0,5275% 0,5060%

   (1) Nach Ausgabe von 1 803 850 Neuen Aktien aus der Ausübung
   aller bestehenden, verwässerten Wertpapiere (Optionsscheine und
   Gründeroptionsscheine (BSPCE), freie Aktienzuteilung und
   Wandelanleihen).

   Änderung der Aktionärsstruktur nach der Kapitalerhöhung

   Die Aktionärsstruktur der Gesellschaft vor der Ausgabe der Neuen
   Aktien ist im Folgenden dargestellt:
   Aktionäre Anzahl der Aktien (nicht-verwässert) % Grundkapital
   (nicht-verwässert) % der Stimmrechte (nicht-verwässert) %
   Grundkapital
   (verwässert) % der Stimmrechte (verwässert)
   Holding Incubatrice 210.970 0,94% 1,19% 0,87% 1,12%
   Truffle Capital 5.094.579 22,81% 33,16% 21,11% 31,19%
   Sofinnova Partners 2.529.739 11,33% 14,10% 10,48% 13,26%
   Invus 2.041.422 9,14% 7,14% 8,46% 6,72%
   TCG-Crossover 1.688.000 7,56% 5,90% 6,99% 5,55%
   Venrock 1.463.000 6,55% 5,12% 6,06% 4,81%
   Deeptrack 1.126.000 5,04% 3,94% 4,67% 3,70%
   Santé Holding 703.080 3,15% 2,46% 3,31% 2,63%
   Management 156.371 0,70% 1,03% 3,00% 2,83%
   Aufsichtsrat (ausgenommen Truffle Capital, Sofinnova Partners und
   Santé Holding) 275.000 1,23% 0,96% 1,48% 1,17%
   Mitarbeiter 6.914 0,03% 0,03% 0,20% 0,16%
   Berater 400 0,002% 0,003% 0,19% 0,15%
   Sonstige* 630.561 2,82% 2,61% 6,64% 5,66%
   Eigene Aktien 13.334 0,06% 0,00% 0,06% 0,00%
   Float 6.392.215 28,62% 22,36% 26,48% 21,03%
   Total 22.331.185 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%

   *Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von
   Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler
   Cheuvreux (basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten
   Schwellenwerten für die Offenlegung von Beteiligungen) und
   ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, ehemalige
   Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.

   Die Ausgabe der Neuen Aktien hat folgende Auswirkungen auf die
   Verteilung des Grundkapital und die Stimmrechte der Gesellschaft:
   Aktionäre Anzahl Aktien
   (nicht-verwässert) % Grundkapital (nicht-verwässert) %
   Stimmrechte (nicht-verwässert) % Grundkapital (verwässert) %
   Stimmrechte (verwässert)
   Holding Incubatrice 210.970 0,50% 0,70% 0,48% 0,67%
   Truffle Capital 5.094.579 12,03% 19,51% 11,54% 18,81%
   Sofinnova Partners 4.064.739 9,60% 11,45% 9,21% 11,04%
   Invus 4.191.422 9,90% 8,63% 9,50% 8,32%
   TCG Crossover 4.338.000 10,25% 8,93% 9,83% 8,61%
   Venrock 2.578.000 6,09% 5,31% 5,84% 5,12%
   Deeptrack 3.126.000 7,38% 6,43% 7,08% 6,20%
   Santé Holding 953.080 2,25% 1,96% 2,38% 2,08%
   Management 156.371 0,37% 0,61% 1,64% 1,71%
   Aufsichtsrat (ausgenommen Truffle Capital, Sofinnova Partners und
   Santé Holding) 275.000 0,65% 0,57% 0,81% 0,71%
   Mitarbeiter 6.914 0,02% 0,02% 0,11% 0,10%
   Berater 400 0,001% 0,002% 0,10% 0,09%
   Sonstige* 630.561 1,49% 1,54% 3,63% 3,41%
   Eigene Aktien 13.334 0,03% 0,00% 0,03% 0,00%
   An der Kapitalerhöhung beteiligte Investoren (ausgenommen der
   oben aufgeführten Investoren) 10.300.000 24,33% 21,20% 23,34%
   20,44%
   Float 6.392.215 15,10% 13,16% 14,48% 12,68%
   Total 42.331.585 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%

   *Sonstige: langjährige Minderheitsaktionäre oder Inhaber von
   Aktienbezugsscheinen (BSA)/Gründerbezugsscheinen (BCE), Kepler
   Cheuvreux (basierend auf den am 3. Juli 2019 erklärten
   Schwellenwerten für die Offenlegung von Beteiligungen) und
   ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, ehemalige
   Vorstandsmitglieder und bestimmte Ausschussmitglieder.

   Berater

   SVB Securities, LifeSci Capital und Bryan, Garnier & Co
   fungierten als Finanzberater für die Kapitalerhöhung.

   Dechert LLP fungierte als Rechtsberater der Gesellschaft im
   Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung.

   Cooley LLP und Gide fungierten als Rechtsberater für die
   Finanzberater.

   Update zu den Unternehmensaktivitäten

   Das Unternehmen hat ein Portfolio von Produktkandidaten zur
   Behandlung verschiedener Entzündungskrankheiten entwickelt.
   Abivax' am weitesten vorgeschrittener Produktkandidat,
   Obefazimod, befindet sich in der klinischen Entwicklung zur
   Behandlung von CU. Das Unternehmen hat ebenfalls die Absicht, die
   klinische Entwicklung von Obefazimod in den Indikationen Morbus
   Crohn ("MC") voranzutreiben, vorausgesetzt, die hierfür nötigen
   Ressourcen und Finanzierung stehen zur Verfügung.

   Ursprünglich waren die Forschungsprogramme des Unternehmens auf
   drei verschiedenen Plattformen aufgeteilt (eine Plattform
   "Modulierung RNA-Biogenese", eine Plattform "Immunstimulation"
   sowie eine Plattform "Polyklonale Antikörper"). Momentan
   konzentriert das Unternehmen seine Ressourcen auf die Entwicklung
   der Plattform zur "Modulierung der RNA-Biogenese" und hier
   insbesondere auf den anti-inflammatorischen Bereich. Sowohl der
   am weitesten fortgeschrittene Arzneimittelkandidat Obefazimod
   (vormals ABX464) als auch ein neuer Arzneimittelkandidat, ABX711,
   ein aktiver Metabolit von Obefazimod, sind aus dieser Plattform
   hervorgegangen. ABX711 befindet sich derzeit in einem frühen
   Entwicklungsstadium. Da in der zweiten Jahreshälfte 2022 keine
   Fortschritte beim Abschluss einer Partnerschaft zur klinischen
   Weiterentwicklung von ABX196 gemacht werden konnten, hat das
   Unternehmen beschlossen, dieses Programm vorerst auszusetzen.

   Derzeit liegt die Priorität von Abivax auf der Durchführung des
   internationalen Phase-3-Programms in der Indikation CU, an dem
   1.200 Patienten mit mittelschwerer bis schwerer CU verteilt auf
   600 Prüfzentren in Nordamerika, Europa, Lateinamerika und im
   asiatisch-pazifischen Raum teilnehmen werden. Dieses Programm
   wurde in der ersten Jahreshälfte 2022 gestartet, und der erste
   Patient wurde am 11. Oktober 2022 in den USA eingeschlossen. Die
   Rekrutierung erster Patienten in weiteren Regionen wird im Laufe
   des Jahres 2023 beginnen.

   Bildlink:
  
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=6bb4eeb85943b9cfce8ce3d2b3c6af84
   Bildtitel: Soweit dem Unternehmen bekannt, ist Obefazimod der
   einzige, in der klinischen Entwicklung befindliche
   Produktkandidat aus der Klasse der niedermolekularen Wirkstoffe,
   dessen Wirkmechanismus spezifisch die intrazelluläre Produktion
   einer microRNA, genannt miR-124, induziert, die stark
   entzündungshemmende Eigenschaften aufweist. Die klinische
   Phase-2b-Studie mit Obefazimod zur Behandlung von CU, in die 252
   Patienten aus 17 verschiedenen Ländern eingeschlossen wurden,
   erreichte den primären Endpunkt, die statistisch signifikante
   Reduktion des modifizierten Mayo Scores, der standardmäßig zur
   Messung der Schwere der Krankheit herangezogen wird (im Vergleich
   zu Placebo). Zudem wurden die wichtigsten sekundären Endpunkte,
   einschließlich endoskopischer Verbesserung, klinischer Remission,
   klinischem Ansprechen und Reduktion von Calprotectin im Vergleich
   zu Placebo erreicht. Im Zuge der Erhaltungsstudie wurden nach dem
   ersten Jahr der Behandlung anhaltende klinische Remissionsraten
   beobachtet, wie auch klinische Aktivität bei denjenigen
   Patienten, die im Vorfeld auf Behandlungen mit fortgeschrittenen
   Therapien nicht mehr ansprachen: Von den 222 Patienten, die die
   Phase-2b-Induktionsstudie abgeschlossen hatten, nahmen 217
   (97,7%) an der darauffolgenden, offenen Erhaltungsstudie teil, um
   das langfristige Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil von
   Obefazimod über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu
   untersuchen. Nach dem ersten Jahr einmal täglicher, oraler
   Einnahme von 50mg Obefazimod: (i) waren 119 der 217 (54,8%) in
   die Erhaltungsstudie eingeschlossenen Patienten in klinischer
   Remission und (ii) von den 124 Patienten, die nach der
   Induktionsphase ein klinisches Ansprechen gezeigt hatten,
   erreichten 82 (66,1%) eine klinische Remission im Laufe des
   ersten Jahres. Zudem zeigte Obefazimod bislang ein vorteilhaftes
   Anwendungssicherheitsprofil, wobei über 1.000 Patienten und
   Probanden zum Stichtag 30. November 2022 behandelt wurden, davon
   über 200 Patienten für mindestens ein Jahr und 150 Patienten für
   mindestens zwei Jahre.

   Die nächsten Schritte im Rahmen des Phase-3-Programms mit
   Obefazimod zur Behandlung von CU sind (i) die ersten Ergebnisse
   der Induktionsstudien Ende 2024, (ii) die ersten Ergebnisse der
   Erhaltungsstudie Ende 2025 und (iii) die Einreichung der
   Marktzulassungsanträge in Europa und den USA im Jahr 2026. Bis
   die erforderliche Finanzierung hierfür gewährleistet ist, hat das
   Unternehmen die Programme zur klinischen Entwicklung von
   Obefazimod in den Indikationen MC und RA vorerst ausgesetzt.
   Sobald die Gesamtfinanzierung des Phase-3-Programms zur
   Behandlung von CU abgeschlossen ist, wird sich das Unternehmen um
   eine solche Finanzierung bemühen. Daher legt das Unternehmen
   derzeit keinen festen Zeitplan für die Weiterentwicklung von
   Obefazimod zur Behandlung von MC und RA vor.

   Das Hauptaugenmerk des Unternehmens liegt auf der Entwicklung und
   Vermarktung von Obefazimod zur Behandlung von
   Entzündungskrankheiten, einschließlich CU. Um dieses Ziel zu
   erreichen, verfolgt das Unternehmen eine Strategie, die auf
   folgenden Aspekten basiert:
     * Vorantreiben des zulassungsrelevanten Phase-3-Programms mit
       Obefazimod zur Behandlung von CU,
     * Vorantreiben der klinischen Entwicklung von Obefazimod in
       weiteren Entzündungskrankheiten, einschließlich MC und RA,
       unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der nötigen
       Ressourcen und Finanzierung,
     * Weiterentwicklung der Kooperationen mit Produktionspartnern,
       um die Herstellungskapazitäten für Obefazimod zeitnah
       auszubauen und
     * Erforschung, Entwicklung und Scale-Up neuer Produktkandidaten
       zur Behandlung chronischer Entzündungskrankheiten.

   Update zum Stand des Eigenkapitals und der Verschuldung zum 31.
   Dezember 2022

   Die folgende, nach der französischen Rechnungslegungsnorm (GAAP)
   erstellte Tabelle basiert auf den ungeprüften Finanzinformationen
   des Unternehmens und zeigt das Eigenkapital und die
   Nettofinanzverschuldung des Unternehmens zum 31. Dezember 2022.

   Die Zeilen "Kurzfristige Verbindlichkeiten" und "Langfristige
   Verbindlichkeiten" in der Tabelle listen alle kurz- und
   langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens auf, die Zeilen
   A bis M der Tabelle zeigen die kurz- und langfristigen
   Finanzverbindlichkeiten.

   Eigenkapital und Verschuldung (in Tausend Euro / ungeprüft) 31.
   Dezember 2022
   (ungeprüft)
   Kurzfristige Verbindlichkeiten insgesamt (einschließlich des
   kurzfristigen Anteils langfristiger Verbindlichkeiten) 13.809
   - gesichert 1.239^(1)
   - garantiert 8.252^(2)
   - ungesichert / ungarantiert 4.318
   Langfristige Verbindlichkeiten insgesamt (ohne den kurzfristigen
   Anteil langfristiger Verbindlichkeiten) 39.700
   - gesichert 3.761
   - garantiert 4.883
   - ungesichert / ungarantiert 31.057
   Netto-Eigenkapital
   - Grundkapital^ 223
   - Gesetzliche Reserve 0
   - Sonstige Rücklagen^(3) 41.952
   Insgesamt 42.175

   (1)  Das von der Gesellschaft gezeichnete Darlehen der Société
   Générale wird vom französischen Staat garantiert.

   (2)  Im Zusammenhang mit den Kreos-Darlehen wurden
   Sicherungsrechte an den wichtigsten materiellen und immateriellen
   Vermögenswerten des Unternehmens eingeräumt, insbesondere am
   Geschäfts- oder Firmenwert, an den geistigen Eigentumsrechten für
   die wichtigsten Arzneimittelkandidaten sowie an den Bankkonten
   und Forderungen des Unternehmens.

   (3)  Berechnet zum 30. Juni 2022 in Übereinstimmung mit den
   Angaben im Halbjahresfinanzbericht 2022.


   Nettoverschuldung des Unternehmens (in Tausend Euro / ungeprüft)
   31. Dezember 2022
   (ungeprüft)
   A - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 26.944
   B - Bargeldäquivalent 6
   C - Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0
   D - Liquidität (A + B + C) 26.950
   E - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (einschließlich
   Anleihen, aber ohne den kurzfristigen Teil langfristiger
   Finanzverbindlichkeiten)
   F - Kurzfristiger Anteil langfristiger Finanzverbindlichkeiten
   13.809
   G - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (E + F) 13.809
   H - Kurzfristige Nettofinanzverschuldung (G - D) -13.140
   I - Langfristige Finanzverbindlichkeiten (ohne den kurzfristigen
   Teil und Anleihen) 39.700
   J - Schuldverschreibungen 0
   K - Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
   und sonstige Verbindlichkeiten 0
   L - Langfristige Finanzverbindlichkeiten (I + J + K) 39.700
   M - Nettofinanzverschuldung insgesamt (H + L) 26.560

   Für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen und
   Risikofaktoren

   Detaillierte Informationen zum Unternehmen, einschließlich seiner
   Geschäfts- und Finanzinformationen, Ergebnisse, Perspektiven und
   den damit verbundenen Risikofaktoren, sind im Referenzdokument
   ("Universal Registration Document") 2022 enthalten, das am 28.
   April 2022 unter der Nummer D.22-0372 und in einer ersten
   geänderten Form am 2. September 2022 unter der Nummer
   D.22-0372-A01 bei der französischen Finanzmarktaufsicht, Autorité
   des Marchés Financiers (AMF), eingereicht wurde und in einer
   zweiten geänderten Form noch eingereicht wird. Diese Dokumente,
   sowie weitere Informationen und die Pressemitteilungen des
   Unternehmens können auf deren Website (www.abivax.com) eingesehen
   werden.

   Es wird ausdrücklich auf die mit dem Unternehmen und dessen
   Aktivitäten verbundenen Risikofaktoren verwiesen, wie sie in
   Kapitel 3 des Referenzdokuments 2022, in seiner ersten
   geänderten, am 2. September 2022 unter der Nummer D.22-0372-A01
   bei der französischen Finanzmarktaufsicht eingereichten Form,
   dargelegt werden. Diese Dokumente können auf der Website des
   Unternehmens (www.abivax.com) und der Website der französischen
   Finanzaufsicht, Autorité des marchés financiers (AMF)
   (www.amf-france.org) eingesehen werden.

   Die Gesellschaft wird in Verbindung mit der Kapitalerhöhung einen
   Prospekt bei der AMF für den Zweck der Börsennotierung der Neuen
   Aktien einreichen, der eine Wertpapierbeschreibung (note
   d'opération) und eine zweite Änderung des Referenzdokuments 2022
   enthalten wird. Die zweite Änderung des Referenzdokuments 2022
   wird eine Aktualisierung des Liquiditätsrisikos und des
   Verwässerungsrisikos enthalten. Darüber hinaus wird die
   Wertpapierbeschreibung spezifische Risiken im Zusammenhang mit
   den im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Instrumenten
   enthalten.

   Diese Pressemitteilung stellt weder einen Prospekt gemäß der
   Prospektverordnung (wie nachstehend definiert) noch ein Angebot
   von Wertpapieren an die Öffentlichkeit dar.

   Über Abivax (www.abivax.com)

   Abivax, ein von Truffle Capital gegründetes Unternehmen in der
   klinischen Phase 3, entwickelt Therapien, die das körpereigene
   Immunsystem modulieren, um Patienten mit chronischen
   Entzündungserkrankungen zu behandeln. Abivax, mit Sitz in Paris
   und Montpellier, ist an der Euronext Paris, Compartment B (ISIN:
   FR 0012333284 - Ticker: ABVX) gelistet. Der
   Hauptproduktkandidaten des Unternehmens, Obefazimod (ABX464), ist
   in der klinischen Phase-3 zur Behandlung von Colitis ulcerosa.
   Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter
   www.abivax.com. Folgen Sie uns auf Twitter @ABIVAX_.
   Kontakte
   Abivax
   Communications
   Regina Jehle
   regina.jehle@abivax.com
   +33 6 24 50 69 63 Investors
   LifeSci Advisors
   Ligia Vela-Reid
   lvela-reid@lifesciadvisors.com
   +44 7413 825310 Press Relations & Investors Europe
   MC Services AG
   Anne Hennecke
   anne.hennecke@mc-services.eu
   +49 211 529 252 22
   Public Relations France
   Actifin
   Ghislaine Gasparetto
   ggasparetto@actifin.fr
   +33 6 21 10 49 24 Public Relations France
   Primatice
   Thomas Roborel de Climens
   thomasdeclimens@primatice.com
   +33 6 78 12 97 95 Public Relations USA
   Rooney Partners LLC
   Jeanene Timberlake
   jtimberlake@rooneypartners.com
   +1 646 770 8858

   Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die einzig offizielle
   Pressemitteilung, die vom Unternehmen in französischer Sprache
   veröffentlichte Fassung ist. Die obige Übersetzung dient
   lediglich der vereinfachten Informationsbereitstellung.

   Zukunftsgerichtete Aussagen

   Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen,
   Prognosen und Schätzungen (einschließlich Aussagen zur
   Patientenrekrutierung) in Bezug auf bestimmte Programme von
   Abivax. Obwohl das Abivax Management-Team der Ansicht ist, dass
   die Erwartungen, die sich in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
   widerspiegeln, vernünftig sind, werden Investoren darauf
   hingewiesen, dass zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen
   verschiedene Risiken, Eventualitäten und Ungewissheiten
   unterliegen, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im
   Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Abivax liegen. Sie
   könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und
   Entwicklungen wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten
   Informationen und Aussagen ausgedrückten, implizierten oder
   prognostizierten abweichen. Eine Beschreibung dieser Risiken,
   Eventualitäten und Ungewissheiten findet sich in den Unterlagen,
   die Abivax gemäß seinen gesetzlichen Verpflichtungen bei der
   französischen Autorité des Marchés Financiers eingereicht hat,
   einschließlich seines Registrierungsdokuments (Document
   d'Enregistrement Universel). Zu diesen Risiken, Eventualitäten
   und Ungewissheiten gehören unter anderem die mit der Forschung
   und Entwicklung verbundenen Unwägbarkeiten, künftige klinische
   Daten und Analysen, Entscheidungen von Regulierungsbehörden wie
   der FDA oder der EMA darüber, ob und wann ein Medikament
   zugelassen wird, sowie deren Entscheidungen über die
   Kennzeichnung und andere Angelegenheiten, die die Verfügbarkeit
   oder das kommerzielle Potenzial solcher Produktkandidaten
   beeinflussen könnten. Besondere Aufmerksamkeit sollte den
   potenziellen Hürden der klinischen und pharmazeutischen
   Entwicklung gewidmet werden, einschließlich der weiteren
   Bewertung durch Abivax sowie der Zulassungsbehörden und
   IRBs/Ethikausschüsse im Anschluss an die Bewertung der
   präklinischen, pharmakokinetischen, karzinogenen, toxischen, CMC-
   und klinischen Daten. Darüber hinaus gelten diese
   zukunftsgerichteten Aussagen, Prognosen und Schätzungen nur zum
   Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Die Leser werden darauf
   hingewiesen, nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten
   Aussagen zu vertrauen. Abivax übernimmt keine Verpflichtung,
   zukunftsgerichtete Aussagen, Prognosen oder Schätzungen an später
   eintretende Ereignisse bzw. Entwicklungen anzupassen, sofern dies
   nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

   Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen über
   pharmazeutische Produkte (einschließlich der in der Entwicklung
   befindlichen Produkte) sind nicht als Werbung zu verstehen.

   Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken, und die
   hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum
   Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
   oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in einer
   Rechtsordnung, insbesondere in Frankreich, dar. Ebenso stellt die
   Pressemitteilung keine Anlageberatung dar und soll auch nicht als
   solche genutzt werden. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den
   Anlagezielen, der finanziellen Situation oder den spezifischen
   Bedürfnissen des Empfängers. Die Pressemitteilung stellt keinen
   Ersatz für die Bildung eines eigenen Urteils dar. Alle hierin
   geäußerten Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert
   werden. Die Verbreitung dieses Dokuments kann in bestimmten
   Rechtssystemen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren
   Besitz dieses Dokument gelangt, sind verpflichtet, sich über
   solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.



   Disclaimer (nur auf Englisch)

   This press release may not be released, published or distributed,
   directly or indirectly, in or into the United States of America,
   Australia, Canada or Japan or to U.S. persons. This press release
   and the information contained herein do not constitute either an
   offer to sell or purchase, or the solicitation of an offer to
   sell or purchase, securities of Abivax (the "Company").

   No communication or information in respect of the offering by the
   Company of any securities mentioned in this press release may be
   distributed to the public in any jurisdiction where registration
   or approval is required. No steps have been taken or will be
   taken in any jurisdiction where such steps would be required. The
   offering or subscription of the Company's securities may be
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   jurisdictions. None of the Company and SVB Securities LLC,
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   person.

   This press release does not, and shall not, in any circumstances,
   constitute a public offering, a sale offer nor an invitation to
   the public in connection with any offer, of securities. The
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   This announcement is an advertisement and not a prospectus within
   the meaning of the Regulation (EU) 2017/1129, as amended (the
   "Prospectus Regulation").

   With respect to the Member States of the European Economic Area
   (including France) (the "Member States"), no action has been or
   will be undertaken to make an offer to the public of the
   securities referred to herein requiring a publication of a
   prospectus in any Member State. As a result, the securities of
   the Company may not and will not be offered in any Member State
   except in accordance with the exemptions set forth in Article
   1(4) of the Prospectus Regulation, or under any other
   circumstances which do not require the publication by the Company
   of a prospectus pursuant to Article 1 of the Prospectus
   Regulation and/or to applicable regulations of that relevant
   Member State.

   For the purposes of the provision above, the expression "offer to
   the public" in relation to any shares of the Company in any
   Member State means the communication in any form and by any means
   of sufficient information on the terms of the offer and any
   securities to be offered so as to enable an investor to decide to
   purchase any securities, as the same may be varied in that Member
   State.

   This document does not constitute an offer to the public in
   France and the securities referred to in this press release can
   only be offered or sold in France pursuant to Article L. 411-2,
   1° of the French Monetary and Financial Code (Code monétaire et
   financier) to qualified investors (investisseurs qualifiés)
   acting for their own account, as defined in Article 2 point (e)
   of the Prospectus Regulation. In addition, in accordance with the
   authorization granted by the general meeting of the Company's
   shareholders dated November 9, 2022, only the persons pertaining
   to the categories specified in the 4th resolution of such general
   meeting may subscribe to the offering of New Shares.

   This document may not be distributed, directly or indirectly, in
   or into the United States. This document does not constitute an
   offer of securities for sale nor the solicitation of an offer to
   purchase securities in the United States or any other
   jurisdiction where such offer may be restricted. Securities may
   not be offered or sold in the United States absent registration
   under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the
   "Securities Act"). The securities of the Company have not been
   and will not be registered under the Securities Act, and the
   Company does not intend to make a public offering of its
   securities in the United States.

   The distribution of this document (which term shall include any
   form of communication) is restricted pursuant to Section 21
   (Restrictions on financial promotion) of the Financial Services
   and Markets Act 2000 ("FSMA"). This document is only being
   distributed to and directed at qualified investors as defined in
   Article 2(e) of the Prospectus Regulation as it forms part of UK
   domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act
   2018 ("EUWA") who (i) are outside the United Kingdom, (ii) have
   professional experience in matters relating to investments and
   who fall within the definition of investment professionals in
   Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000
   (Financial Promotion) Order 2005 (as amended) (the "Financial
   Promotion Order"), (iii) are persons falling within Article
   49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated
   associations, etc.) of the Financial Promotion Order or (iv) are
   persons to whom this communication may otherwise lawfully be
   communicated (all such persons referred to in (i), (ii), (iii)
   and (iv) above together being referred to as "Relevant Persons").
   This document must not be acted on or relied on in the United
   Kingdom by persons who are not Relevant Persons. Any investment
   or investment activity to which this document relates is
   available only to Relevant Persons, and will be engaged in only
   with such persons in the United Kingdom.

   The securities referred to in this press release may not and will
   not be offered, sold or purchased in Australia, Canada or Japan.
   The information contained in this press release does not
   constitute an offer of securities for sale in Australia, Canada
   or Japan.

   Prohibition of sales to European Economic Area retail investors

   No action has been undertaken or will be undertaken to make
   available any securities to any retail investor in the European
   Economic Area. For the purposes of this provision:
    a. the expression "retail investor" means a person who is one
       (or more) of the following:

    i. a retail client as defined in point (11) of Article 4(1) of
       Directive 2014/65/EU (as amended, "MiFID II"); or
   ii. a customer within the meaning of Directive (EU) 2016/97, as
       amended, where that customer would not qualify as a
       professional client as defined in point (10) of Article 4(1)
       of MiFID II; or
   iii. not a "qualified investor" as defined in the Prospectus
       Regulation; and

    b. the expression "offer" includes the communication in any form
       and by any means of sufficient information on the terms of
       the offer so as to enable an investor to decide to purchase
       or subscribe the Company's securities.

   Consequently, no key information document required by Regulation
   (EU) No 1286/2014 (as amended, the "PRIIPs Regulation") for
   offering or selling the New Shares or otherwise making them
   available to retail investors in the European Economic Area has
   been prepared and therefore offering or selling the New Shares or
   otherwise making them available to any retail investor in the
   European Economic Area may be unlawful under the PRIIPS
   Regulation.

   Prohibition of sales to UK retail Investors

   No action has been undertaken or will be undertaken to make
   available any securities to any retail investor in the United
   Kingdom.  For the purposes of this provision:
    a. the expression "retail investor" means a person who is one
       (or more) of the following:

    i. a retail client, as defined in Article 2(8) of Regulation
       (EU)  2017/565, as it forms part of UK domestic law by
       virtue of the EUWA; or
   ii. a customer within the meaning of the provisions of the FSMA
       and any rules or regulations made under the FSMA to implement
       Directive (EU) 2016/97, where that customer would not qualify
       as a professional client, as defined in point (8) of Article
       2(1) of Regulation (EU)  600/2014, as it forms part of
       domestic law by virtue of the EUWA; or
   iii. not a qualified investor as defined in Article 2 of
       Regulation (EU) 2017/1129 as it forms part of domestic law by
       virtue of the EUWA; and

    b. the expression "offer" includes the communication in any form
       and by any means of sufficient information on the terms of
       the offer to enable an investor to decide to purchase or
       subscribe the Company's securities.

   Consequently no key information document required by Regulation
   (EU)  1286/2014, as it forms part of UK domestic law by virtue
   of the EUWA (the "UK PRIIPs Regulation"), for offering or selling
   the New Shares or otherwise making them available to retail
   investors in the UK has been prepared and therefore offering or
   selling the New Shares or otherwise making them available to any
   retail investor in the UK may be unlawful under the UK PRIIPs
   Regulation.

   MIFID II product governance / Professional investors and ECPs
   only target market - The manufacturers' target market assessment
   in respect of the New Shares has led to the conclusion that: (i)
   the target market for the New Shares is eligible counterparties
   and professional clients, each as defined in MiFID II; and (ii)
   all channels for distribution of the New Shares to eligible
   counterparties and professional clients are appropriate. Any
   person subsequently offering, selling or recommending the New
   Shares (a "distributor") should take into consideration the
   manufacturers' target market assessment; however, a distributor
   subject to MiFID II is responsible for undertaking its own target
   market assessment in respect of the New Shares (by either
   adopting or refining the manufacturers' target market assessment)
   and determining appropriate distribution channels.


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22.02.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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1566213 22.02.2023 CET/CEST

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