Jahresfinanzbericht

2invest AG, Heidelberg

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Inhaltsverzeichnis

Bericht des Aufsichtsrats

3

Lagebericht

5

Bilanz

28

Gewinn- und Verlustrechnung

29

Kapitalflussrechnung

30

Eigenkapitalspiegel

31

Anhang

32

Bilanzeid

46

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

47

Jahresfinanzbericht der 2invest AG, Heidelberg

für das Geschäftsjahr 2022

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Bericht des Aufsichtsrats der 2invest AG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2022 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die 2invest AG eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Die Kommunikation zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat gestaltete sich reibungslos.

Es fanden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 drei (3) telefonisch bzw. per Videokonferenz abgehaltene Sitzungen des Aufsichtsrats statt. 10 Beschlussfassungen erfolgten im Umlaufverfahren. Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2022 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, gilt dieser auch als Prüfungsausschuss gem. § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG. Getrennte Ausschüsse wurden daher im Geschäftsjahr 2022 nicht gebildet.

Im Einzelnen wurden vor dem Hintergrund der Lage der Gesellschaft insbesondere folgende Themen eingehend erörtert:

  • Billigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
  • Diskussion und Genehmigung verschiedener Investitionstätigkeiten
  • Vorstandsangelegenheiten
  • Vorbereitung der oHV am 3. Juni 2022

Aufsichtsrat und Vorstand haben zuletzt im Februar 2023 gemeinsam eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht worden ist.

Vorstand und Aufsichtsrat

Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 14. Oktober 2022 wurde die Bestellung von Herr Hansjörg Plaggemars zum Vorstand der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Er ist seit dem 30. Dezember 2020 alleiniges und einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied der Gesellschaft und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. November 2020 wurde Herr Alexander Link als Ersatzmitglied für die gewählten Aufsichtsratsmitglieder für die Dauer der Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder gewählt, also endend mit derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt. Herr Hansjörg Plaggemars hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 29. November 2020 niedergelegt. Ihm rückte das Ersatzmitglied Alexander Link in den Aufsichtsrat nach.

Die Hauptversammlung am 28. Januar 2021 wählte Frau Eva Katheder und Herr Dr. Rainer Herschlein in den Aufsichtsrat mit einer Amtszeit, die mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 15. Januar 2021 wurde Herr Alexander Link zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 28. Januar 2021 wurde Frau Eva Katheder zur Stellvertreterin gewählt.

Die Hauptversammlung am 3. Juni 2022 wählte Frau Eva Katheder, Herrn Jochen Hummel und Herr Dr. Rainer Herschlein in den Aufsichtsrat mit einer Amtszeit, die mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt.

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für das Geschäftsjahr 2022

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In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 3. Juni 2022 wurde Herr Dr. Rainer Herschlein zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Frau Eva Katheder zur Stellvertreterin gewählt.

Demnach setzt sich aktuell der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Rainer Herschlein (Vorsitzender)
  • Eva Katheder (stellvertretende Vorsitzende)
  • Jochen Hummel

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und den Lagebericht der 2Invest AG sowie den Vergütungsbericht 2022 geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk und der Vergütungsbericht mit Prüfungsvermerk wurden dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der 2invest AG zum 31. Dezember 2022 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und den Vergütungsbericht mit dem Abschlussprüfer eingehend in der Bilanzsitzung erörtert und stimmt auf der Grundlage der umfassenden Auskünfte des Abschlussprüfers den Prüfungsergebnissen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 2invest AG zum 31. Dezember 2022 sowie des Vergütungsberichtes 2022 sind keinerlei Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung am 6. April 2023 nach eingehender Prüfung den vom Vorstand zum 31. Dezember 2022 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Es wurde gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ein Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abschlussprüfer der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk lautet wörtlich: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (i) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und (ii) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.‟

Der Abhängigkeitsbericht und der diesbezügliche Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat zugeleitet worden. Der Aufsichtsrat hat beide Berichte geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat, bei der sich keine Beanstandungen ergeben haben, sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seine Tätigkeit und sein Engagement für die Gesellschaft.

Heidelberg, den 6. April 2023

Der Aufsichtsrat

gez. Dr. Rainer Herschlein

als Vorsitzender des Aufsichtsrats für den Aufsichtsrat

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