ZWEITER GROSSAKTIONÄR ZIEHT EBENFALLS VOR GERICHT UND BEANTRAGT DIE GERICHTLICHE
ERMÄCHTIGUNG ZUR EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ALBIS LEASING AG

^
DGAP-News: Auto Zitzmann GmbH / Schlagwort(e):
Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
ZWEITER GROSSAKTIONÄR ZIEHT EBENFALLS VOR GERICHT UND BEANTRAGT DIE
GERICHTLICHE ERMÄCHTIGUNG ZUR EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG DER ALBIS LEASING AG

04.01.2019 / 14:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Nach dem Antrag der Manus Vermögensverwaltung GmbH zur Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung bei der ALBIS Leasing AG hat am
07.12.2018 auch Christoph Zitzmann aus Nürnberg die außerordentliche
Hauptversammlung verlangt.

Bernd Dähling, Vorstandsprecher der Albis Leasing AG, hat die Zeichen der
Zeit nicht erkannt und versucht offensichtlich seinen Posten gegen den
Willen der Mehrheit der Aktionäre zu erhalten; gleiches gilt für Dr. Rolf
Aschermann, ehemals Vorsitzender des Aufsichtsrates - nur noch einfaches
Mitglied des Aufsichtsrats.
Hamburg/Nürnberg 04.01.2019 - Es will auch im neuen Jahr keine Ruhe bei der
Albis Leasing AG (WKN:656940, ISIN: DE0006569403, "Albis Leasing")
einkehren, der Machterhaltungskampf einzelner Akteure im Vorstand und
Aufsichtsrat wird fortgesetzt. Nachdem skandalösen Ausschluss der Manus
Vermögensverwaltung GmbH von der Hauptversammlung 2018 wehrte sich diese
bislang vergeblich gegen einen angeblichen Rechtsverlust ihrer Stimmrechte.
Aber auch Christoph Zitzmann hat bereits am 07.12.2018 die Reißleine gezogen
und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt. Im
Wesentlichen verlangt Zitzmann die Abwahl von Dr. Aschermann, den
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandssprecher Dähling sowie eine
Sonderprüfung um die dubiöse Verteilung der Aktien aus der Kapitalerhöhung
2016 und andere ungeklärte Vorgänge.

Diese Themen dürften den beiden vorgenannten Verantwortlichen der Albis
Leasing AG nicht schmecken, weshalb der Vorstand seit Anfang Dezember 2018
unter Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten auf Zeit spielt.
Normalerweise muss ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung innerhalb von 1-2 Wochen vom Vorstand komplett bearbeitet
werden, nicht so bei Dähling - auch nach mehrmaligen schriftlichen
Fristsetzungen von Herrn Zitzmann wurde seitens der Albis Leasing AG bis
heute, also nach über 4 (!) Wochen seit Antragsstellung, keine
ordnungsgemäße Einberufung der außerordentliche Hauptversammlung
vorgenommen.

Der Aktionär Zitzmann beantragte die Einberufung der außerordentlichen
Hauptversammlung bereits am 07.12.2018. Obwohl der Antrag dem Vorstand am
gleichen Tage vorlag, ließ man sich 4 Tage Zeit, um überhaupt den Eingang zu
bestätigen. Christoph Zitzmann ahnte hier schon Schlimmes und bat den
Vorstand, sich bis spätestens 17.12.2018 zu erklären. Der Vorstand hielt
zumindest diese Frist ein, allerdings nicht, um sich endgültig zu
entscheiden, sondern um nur informativ mitteilen zu lassen, dass man die
außerordentliche Hauptversammlung stattfinden lassen würde, wann, blieb
offen, wieder um auf Zeit zu spielen.

Erneut musste sich Zitzmann an den Vorstand der Gesellschaft wenden und
räumte diesem bis 28.12.2018 ein, die von ihm beantragte Hauptversammlung zu
terminieren. 3 Minuten (!) vor Fristende zeigte sich der Vorstand gnädig und
teilte mit, dass man die beantragte außerordentliche Hauptversammlung am
18.03.2019 durchführen werde - zeitlich betrachtet ein Skandal ohne gleichen
- 14 (!) Wochen, also mehr als ein Viertel Jahr zwischen Antrag und
Hauptversammlung!

Zitzmann fasste nochmals nach und bat um zeitliche Korrektur; seine eigenen
Recherchen hatten nämlich ergeben, dass die Durchführung einer
außerordentlichen Hauptversammlung problemlos im Februar 2019 möglich ist.
Mehrere Tagungsorte und externe Dienstleister in Hamburg standen im Februar
2019 problemlos zur Verfügung. Hiervon ließ sich der Vorstandsprecher
Dähling nicht beeindrucken - wie der Kapitän der Titanic steuert Bernd
Dähling seelenruhig, unbeeindruckt und wider besseres Wissen in Richtung
Eisberg. Damit fügt er der Gesellschaft weiteren Schaden zu! Denn es folgten
weder eine Reaktion noch eine Korrektur des viel zu spät anberaumten Termins
im März, eine Begründung dazu - Fehlanzeige!

Das Spiel auf Zeit ist aufgeflogen! Zitzmann blieb letztendlich nichts
anderes übrig, als selbst gestern ebenfalls die gerichtliche Ermächtigung
zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zu beantragen.

Hierzu Zitzmann wörtlich: "Es sind unhaltbare Zustände, die man umgehend
aufklären und beheben muss. Der Machterhaltungswillen von Dähling und Dr.
Aschermann schadet offensichtlich der Gesellschaft! Ich werde deshalb auch
eine Sonderprüfung verlangen, die sich mit den zeitlichen Abläufen meines
Antrags vom 07.12.2018 befasst. Es kann nicht angehen, dass
Vorstandssprecher Dähling sich über Recht und Gesetz zu Lasten der
Gesellschaft und ihrer Anteilseigner hinwegsetzt, um seinem Vertrauensentzug
zu entfliehen! Die Frage nach der persönlichen Haftung von Dähling und Dr.
Aschermann wird auch noch zu klären sein, ich gehe von Vorsatz aus!"

Sein Kamikazespiel kann Dähling nur durch die von ihm herauf beschworene
Kapitalerhöhung absichern.

Im November 2018 ließ sich Vorstandsprecher Dähling vom restlichen Vorstand
bevollmächtigen, eine unternehmensschädliche Kapitalerhöhung in Höhe von
absurden 40% durchführen zu lassen. Eine absolut überdimensionierte und noch
nie dagewesene Kapitalerhöhung, die nicht nur von Experten kritisiert wird,
sondern auch die Stimmverhältnisse neuordnen würde. Bei Ausschluss des
Bezugsrechts würden die Stimmverhältnisse deutlich verwässert werden.
Außerdem steht immer wieder die Frage im Raum, wozu die Albis Leasing AG
derart viel Kapital benötigt, was zu keiner Zeit vom Vorstandsprecher
Dähling begründet wurde. Bislang lässt sich die Kapitalerhöhung nur mit
dem
egoistischen Machterhalt begründen. Die Neuaktionäre, die in den
Startlöchern stehen, würden voraussichtlich die alte Führungsriege weiterhin
stützen, wie bereits bei der Kapitalerhöhung 2016 offensichtlich geschehen.

Dr. Aschermann hatte neulich in einem Zeitungsinterview die von Dähling
initiierte Kapitalerhöhung als Neuordnung der Gesellschaft betitelt -
Neuordnung? Nein, seinen Machterhalt! Ein Machterhalt zu Lasten der
Gesellschaft, ihrer Kunden und Aktionäre.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird kommen, ob am 18.03.2019 oder
früher. Und bei dieser Gelegenheit wird sich Bernd Dähling anhören
müssen,
dass er "fachlich und charakterlich ungeeignet" ist. Er - Vorstandsprecher
Dähling - würde gut daran tun, selbst das Schiff zu verlassen, bevor er es
zum Sinken bringt; so würde er der öffentlichen Demontage entgehen und einen
Beitrag zum Wohle der Gesellschaft leisten.

### Ende der Pressemitteilung ###
Über die Auto Zitzmann GmbH

Die Auto Zitzmann GmbH wurde vor über 25 Jahren von Christoph Zitzmann
gegründet - sie widmet sich vordergründig dem Handel sowie der Vermietung
von Fahrzeugen und ist die erste Adresse für junge und gepflegte Sport- und
Luxusfahrzeuge.


Kontakt:
info@auto-zitzmann.com


---------------------------------------------------------------------------

04.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

763461 04.01.2019

°