BERLIN (dpa-AFX) - Für Patienten sollen weitere digitale Angebote in der Pflege, bei elektronischen Rezepten und Videosprechstunden möglich werden. Darauf zielen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. "Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern", sagte der CDU-Politiker. So könnten sinnvolle Apps Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen.

Dabei geht es etwa um Anwendungen, mit denen der Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings stabilisiert werden soll. Konkret sollen so etwa Stürze vermieden und Menschen mit Demenz durch Gedächtnisspiele gefordert werden. Für solche Angebote soll wie schon für andere Gesundheits-Apps ein Verfahren kommen, bei dem sie auf Erstattungsfähigkeit durch die Kassen geprüft werden.

Erleichtert werden soll außerdem, Videosprechstunden zu nutzen. Termine dafür sollen künftig auch über die bundesweite Service-Nummer 116 117 der Kassenärzte vermittelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Gremium des Gesundheitswesens soll zudem Grundlagen dafür legen, dass Krankschreibungen für Beschäftigte auch über nur virtuelle Arztbesuche möglich sind.

E-Verordnungen sollen außer für Arzneimittel unter anderem auch für Angebote wie Physiotherapie oder Hilfsmittel angeboten werden. In der besonders geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur) sollen Versicherte und Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten bekommen, um sich zum Beispiel für Videosprechstunden sicher authentifizieren zu können.

Seit Jahresbeginn können Versicherte Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder auf elektronischen Patientenakten (ePA) speichern und abrufen - auf einer freiwilligen App von der Krankenkasse für Smartphones. Die E-Akten sollen schrittweise mehr Funktionen erhalten. Patienten können sie zunächst für sich selbst nutzen. Die Vernetzung mit Praxen soll zuerst mit Ärzten in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden - bis 1. Juli müssen dann aber alle Praxen angeschlossen sein./sam/DP/jha