Unternehmen, die geringwertigen Güter aus dem Ausland an Verbraucher in Australien verkaufen, müssen sich jetzt für die Waren- und Dienstleistungssteuer (Goods and Services Tax, GST) registrieren. Die GST wird für alle Umsätze ab dem 1. Juli 2018 gelten. Die GST entspricht einer Umsatz- oder Mehrwertsteuer.

Durch diese neue steuerliche Maßnahme wird sichergestellt, dass von Verbrauchern in Australien gekaufte geringwertige Güter steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig von wo sie gekauft werden.

Die australische Steuerbehörde (Australian Taxation Office, ATO) hat ein System für beschleunigte Registrierungen für die betreffenden Unternehmen eingeführt, d. h. für Händler, Online-Marktplätze und Rücklieferer von Waren. Die Unternehmen müssen sich bis zum 1. Juli 2018 registrieren und sich darauf einstellen, für Waren mit einem Wert von 1.000 A$ oder weniger GST zu berechnen.

Das vereinfachte Registrierungssystem steht auf ato.gov.au/GSTSimpleReg bereit. Die Unternehmen müssen nur den Gesamtwert ihrer steuerpflichtigen Umsätze und die GST angeben und einmal pro Quartal bezahlen.

Unternehmen müssen sich registrieren, wenn ihr GST-pflichtiger Absatz innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten bei 75.000 A$ oder höher liegt.

Die Unternehmen berechnen die zehn Prozent GST am Verkaufsort (also bei Lieferung der Ware) auf ihre Artikel und nicht an der Einfuhrstelle, wie es bei Waren im Wert von über 1.000 A$ derzeit Praxis ist.

Unternehmen, die über einen Online-Markt verkaufen, müssen mit dem Betreiber ihres Online-Marktes sprechen, um festzulegen, wie die praktische Zusammenarbeit zur Implementierung der Änderungen aussehen wird.

Nur eine Stelle muss GST für den Verkauf berechnen:

  • ist der Betreiber eines Online-Marktes bei einem Verkauf für die GST zuständig, dann ist der Händler nicht für die GST zuständig
  • ist der Betreiber eines Online-Marktes oder der Händler bei einem Verkauf für die GST zuständig, dann ist kein Rücklieferer von Waren für die GST zuständig.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Website

Unternehmen können über folgende Schritte sicherstellen, dass sie die Auflagen erfüllen können

  • Sehen Sie nach, ob sie den Registrierungsschwellwert von 75.000 A$ erreichen – erfahren Sie auf der Website des ATO, welche Umsätze auf den Schwellwert angerechnet werden.
  • Ziehen Sie Steuerberater hinzu
  • Beachten Sie Änderungen bei Handelsunterlagen und Preisgebung
  • Bitten Sie das ATO um Rat

Unternehmen, die aus dem Ausland an GST-registrierte australische Unternehmen verkaufen, müssen keine GST für ihre Umsätze erheben.

Das ATO ist bereit, Unternehmen dabei zu helfen, die neuen Änderungen besser zu verstehen.

Mehr Informationen über die Registrierung finden Sie hier:

  • auf der Website www.ato.gov.au/AusGST
  • per E-Mail über AustraliaGST@ato.gov.au

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.