RENÉ LEZARD Mode GmbH: bittet die Anleihegläubiger um eine Verlängerung der
Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte

DGAP-Ad-hoc: RENÉ LEZARD Mode GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
RENÉ LEZARD Mode GmbH: bittet die Anleihegläubiger um eine Verlängerung der
Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte

05.01.2017 / 14:50 CET/CEST
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Die RENÉ LEZARD Mode GmbH ("Emittentin") wird die Gläubiger der RENÉ
LEZARD
Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ("Anleihegläubiger")
am 9. Januar 2017 zu einer erneuten Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne
Versammlung nach § 18 SchVG im Zeitraum von Dienstag, 24. Januar 2017 um
0:00 Uhr (MEZ) bis Freitag, 27. Januar 2017 um 8:00 Uhr (MEZ) auffordern
("Abstimmung ohne Versammlung").

In der Gläubigerversammlung vom 9. November 2016 beschlossen die
Anleihegläubiger unter anderem eine bis zum 31. März 2017 befristete
Stundung der am 26. November 2016 fällig gewordenen Zinszahlung für die
Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 sowie einen bis
zum 31. März 2017 befristeten Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte.
Zudem wählten die Anleihegläubiger die Schirp Neusel & Partner
Rechtsanwälte mbB ("gemeinsamer Vertreter") befristet bis einschließlich
zum 30. Juni 2017 zu ihrem gemeinsamen Vertreter.

Die Emittentin wird vorschlagen, dass die Anleihegläubiger in der
Abstimmung ohne Versammlung folgendes beschließen:

  - Die Verlängerung der Stundung der Zinszahlung für die Zinsperiode vom
    26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31.
    Mai 2017,

  - Die Verlängerung des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte bis
    einschließlich zum 31. Mai 2017,

  - Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der
    Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31.
    Mai 2017 jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Emittentin
    mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger beenden zu können,

  - Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, dass er alleine dazu
    berechtigt ist, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des
    Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 mit Wirkung für
    und gegen alle Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin zu erklären
    und zu beenden.

  - Die Entfristung der bis zum 30. Juni 2017 befristeten Bestellung des
    gemeinsamen Vertreters.

Ende der Ad-hoc Meldung




Kontakt:
Kontakt:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Heinz Hackl
Sprecher der Geschäftsführung
Tel.: 09324 3020

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    RENÉ LEZARD Mode GmbH
                   Industriestraße 2
                   97359 Schwarzach
                   Deutschland
   Internet:       www.rene-lezard.com
   ISIN:           DE000A1PGQR1
   WKN:            A1PGQR
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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