Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung von Nichias
YAG-Patent durch Everlight
   München (ots) - Mit Urteil vom 22. Dezember 2016 (Aktenzeichen 
I-15 U 31/14) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die
Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia 
Corporation ("Nichia") durch den taiwanesischen LED-Hersteller 
Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsche Tochter Everlight
Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") betreffend, 
sechs angegriffene weiße LED-Produkte bestätigt.

   Nichia hatte in Deutschland gegen Everlight beim Landgericht 
Düsseldorf (Aktenzeichen 4a O 56/12) Patentverletzungsklage erhoben. 
Das Klageverfahren beim Landgericht betraf  Everlight's weiße 
LED-Produkte SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND, 67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T, 
67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, 45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T, 
45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, und SMD Low Power LED 
61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET. Das Landgericht Düsseldorf hatte mit 
Urteil vom 3. September 2013 der Klage von Nichia stattgegeben und 
Everlight wegen Patentverletzung hinsichtlich all dieser LED-Produkte
verurteilt. Die gegen dieses Urteil von Everlight eingelegte Berufung
wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im vollen 
Umfange zurückgewiesen.

   Mit Hinblick auf die zwei weiteren Produkte 
67-21S/KK2C-H5050M41N42936Z6/2T und 334-15/T2C2-1TVB, um die Nichia 
die Klage während der Berufungsinstanz erweitert hatte, hat das 
Oberlandesgericht Düsseldorf die Erweiterung betreffend diese beiden 
Produkte als verspätet angesehen und daher als unzulässig verworfen, 
ohne dabei jedoch über die Frage der Patentverletzung zu entscheiden.

   Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine 
Entscheidung für Everlight nicht zugelassen. Es besteht dennoch die 
Möglichkeit für Everlight, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der 
Revision zu beantragen.

   Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und 
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit 
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

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