Börsen-Zeitung: Späte Genugtuung / Kommentar zu den Freisprüchen für
Breuer & Co. von Bernd Wittkowski
Frankfurt (ots) - Rolf Breuer kann, von den Lasten des Alters mal abgesehen, am 
Sonntag unbeschwert seinen 82. Geburtstag feiern. Mit dem Urteil des 
Bundesgerichtshofs (BGH), das die Freisprüche vom Vorwurf des versuchten 
Prozessbetrugs bestätigt, erfahren Breuer sowie seine Nachfolger an der Spitze 
der Deutschen Bank, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen, in der Causa Kirch 
späte Genugtuung und sind strafrechtlich voll rehabilitiert. Die Roten Roben 
haben die Revision der sehr verfolgungseifrigen Münchener Staatsanwälte gegen 
die 2016 ergangenen Entscheidungen des dortigen Landgerichts als unbegründet 
verworfen. Rechtsfehler? Fehlanzeige.

Damit wurde siebzehneinhalb Jahre nach der Pleite des Kirch-Medienimperiums und 
Breuers berühmten Interview ("Was alles man darüber lesen und hören kann ...")

das vielleicht letzte Kapitel in einem bayerischen Justizskandal geschrieben. 
Ein kollusives, gewissermaßen verschwörerisches Zusammenwirken - die Angeklagten
sollten im Zivilprozess das Oberlandesgericht (OLG) durch falsche Angaben 
getäuscht haben, um eine Klageabweisung zu erreichen -, konnte man als 
Beobachter zeitweise ja eher zwischen OLG und Staatsanwaltschaft vermuten.

Kann die Sache damit in Gänze ad acta gelegt werden? Keineswegs. Nach der 
Bestätigung der Freisprüche ist der Vergleich mit den Kirch-Erben, der die 
Deutsche Bank 2014 mit allem Drum und Dran 1 Mrd. Euro kostete, fragwürdiger 
denn je. Aus Sicht des Landgerichts, dessen Urteil nun rechtskräftig ist, hat 
sich die einem OLG-Urteil von 2012 zugrundeliegende (von Anfang an 
realitätsfremd erscheinende) Annahme, Breuers Interview habe darauf gezielt, ein
Beratungsmandat von Kirch zu erlangen, in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. 
Das OLG hatte die Bank zu Schadenersatz verurteilt, und die Ankläger sollen, wie
Breuer-Anwalt Norbert Scharf im Strafprozess feststellte, "unzulässigen Druck" 
auf die Bank ausgeübt haben, einen Vergleich zu schließen.

Doch diesem Vergleich, auf den sich der Vorstand und der von Paul Achleitner 
geführte Aufsichtsrat seinerzeit einließen - trotz guter Erfolgschancen, das 
OLG-Urteil beim BGH zu Fall zu bringen -, fehlte offenbar die Basis. Sicher wird
niemand mehr die ohne Not gezahlte Milliarde zurückholen können, so wenig wie 
Breuer seinen freiwilligen Beitrag von 3,2 Mill. Euro. Doch spätestens nach dem 
BGH-Urteil sollte man darüber nachdenken, ob es nicht den Anfangsverdacht der 
Untreue begründet, wenn eine Unternehmensführung auf Kosten der Aktionäre 
voreilig einen solchen Vergleich schließt.

(Börsen-Zeitung, 01.11.2019)

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