DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalen weicht bei den verschärften Corona-Schutzmaßnahmen in einigen Punkten von den Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern ab. Die neue ab Montag geltende Verordnung für das rund 18 Millionen Einwohner zählende Bundesland enthält keine Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer für Einwohner in extremen Corona-Hotspots. Bei den Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt und eine weitere Person werden zu betreuende Kinder in NRW nicht mitgezählt. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Coronaschutzverordnung hervor.

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner über der Marke 200 liegt, könnten im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen. Konkrete Maßnahmen werden dabei nicht benannt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers kann dazu auch die 15-Kilometer-Regel gehören, die betroffene Kreise und kreisfreie Städte dann in eigenen Verfügungen regeln müssten./lic/DP/jha