Das Unternehmen MPEG LA, LLC, hat heute bekannt gegeben, dass sich eine Gruppe von 25 Firmen auf HEVC-Lizenzbedingungen geeinigt hat, die im Rahmen einer Lizenz für das HEVC-Patentportfolio ab dem Frühjahr 2014 gestellt werden dürften. Ein Überblick findet sich im Anhang. Endgültige Vereinbarungen müssen noch getroffen werden.

High Efficiency Video Coding (HEVC, auch bekannt als H.265 beziehungsweise MPEG-H Teil 2) ist ein geplanter Standard zur Verbesserung der Effizienz beim Kodieren von Videos, der Internet- und Mobilfunkanbietern sowie Verbrauchern höhere Geschwindigkeiten und Kapazitäten bringen wird. HEVC dürfte auch eine nächste Welle an HDTV-Bildschirmen mit höherer Auflösung für UHDTV-Anwendungen (Ultra High Definition TV) mit 4K und 8K Auflösung auslösen.

?Wie vorgesehen wird bei der HEVC-Lizenz ein moderner und straffer gemeinschaftlicher Lizenzierungsansatz mit leicht verständlichen Bedingungen angewendet, wodurch die Technologie dem größtmöglichen Markt in so kurzer Zeit wie möglich einfach zugänglich gemacht wird", sagte der Präsident und CEO von MPEG LA, Larry Horn. ?MPEG LA begrüßt die Zusammenarbeit der Patentinhaber, die alles daran gesetzt haben, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und eine gemeinschaftliche Patentlizenz zugunsten von HEVC-Anwendern zu schaffen. Infolge ihrer Bemühungen werden die Verbraucher die klaren Sieger sein und von einem wettbewerbsbetonten Markt mit einer Auswahl an Technologieanbietern profitieren können."

Während die Arbeiten an der Überprüfung von Patenten auf ihre Essentialität sowie am Abschluss von Bedingungen in den endgültigen Vereinbarungen noch weiterlaufen, wird die Lizenz zur Zeit bereits von 25 voraussichtlichen Inhabern von essentiellen HEVC-Patenten unterstützt. Dazu zählen unter anderem:

 
Apple Inc.
British Broadcasting Corporation
Cisco Technology
Electronics and Telecommunications Research Institute (ETRI) of Korea
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Hitachi Maxell, Ltd.
HUMAX Co., Ltd.
JVC KENWOOD Corporation
KT Corp.
LG Electronics Inc.
M&K Holdings Inc.
NEC Corporation.
Nippon Hoso Kyokai
Nippon Telegraph and Telephone Corporation
NTT DOCOMO, INC.
Orange SA
Siemens AG
SK Telecom
Telefonaktiebolaget LM Ericsson
Thomson Licensing
Vidyo, Inc.
 

Weitere Patentinhaber, die sich zurzeit an dem Ablauf beteiligen, können noch aufgenommen werden, und der Beitritt steht auch anderen offen.

Im Bemühen, zum Vorteil des Gesamtmarktes so viel essentielles geistiges Eigentum wie möglich in einer Lizenz anzubieten, ersucht MPEG LA weiterhin um Einreichungen von erteilten Patenten zur Überprüfung auf ihre Essentialität für den HEVC-Standard (gemäß Definition in ISO/IEC 23008-2 MPEG-H Part 2 und ITU-T Recommendation H.265). Wer glaubt, im Besitz von Patenten zu sein, die für den HEVC-Standard essentiell sind, und sich der Lizenz für das HEVC-Patentportfolio anschließen möchte, kann diese Patente zur Überprüfung durch die Patentgutachter von MPEG LA einreichen. Die Bedingungen und Abläufe, die bei Patenteinreichungen gelten, können unter http://www.mpegla.com/main/pid/HEVC/default.aspx angefordert werden.

MPEG LA, LLC

MPEG LA ist das weltweit führende Unternehmen für alternative Technologielizenzen. Indem MPEG LA Anwender mit einer bequemen Zugangsmöglichkeit zu Patentrechten für die Technologien ihrer Wahl unterstützt, bietet das Unternehmen Lizenzlösungen, die Chancen für eine Verbreitung auf breiter Basis eröffnen und die Innovation fördern. Das wegweisende MPEG-2-Lizenzprogramm von MPEG LA hat zur Schaffung des am weitesten verbreiteten Standards in der Geschichte der Unterhaltungselektronik beigetragen und dient inzwischen als Muster für das Vorgehen bei zahlreichen anderen Technologien. Heute verwaltet MPEG LA Lizenzprogramme mit 8500 Patenten in 74 Ländern, an denen 162 Lizenzgeber und rund 5800 Lizenznehmer beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.mpegla.com.

Anhang

Der folgende Überblick über die Lizenzbedingungen wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt und kann noch Änderungen unterzogen werden. Er stellt kein Lizenzangebot dar. Die Lizenz für das HEVC-Patentportfolio, die ab dem Frühjahr 2014 verfügbar sein soll, wird die tatsächlichen verbindlichen Lizenzbedingungen für Anwender enthalten.

Unterlizenzen für Hersteller von Dekodierern/Kodierern

  • Von einer juristischen Person an Endverbraucher verkaufte HEVC-Produkte
    • 0-100.000 Stück/Jahr = keine Lizenzgebühren (steht nur einer juristischen Person im gleichen Konzernverbund zur Verfügung)
    • 0,20 US-Dollar pro Stück ab 100.000 Stück im Jahr
    • Maximal fällige Lizenzgebühren für einen Konzern (Stammunternehmen und Tochtergesellschaften mit einem Besitzanteil von mehr als 50 Prozent): anfänglich ab 25 Millionen US-Dollar.
  • Umfasst Herstellungs-, Nutzungs- und Vertriebsrechte
  • Lizenzgebühren für HEVC-Produkte sind ab dem 1. Mai 2013 fällig

Sonstiges

  • Keine gesonderten Lizenzgebühren für HEVC-Inhalte
  • Anbieter von Halbleiterchips oder anderen Produkten, die einen HEVC-Kodierer und/oder -Dekodierer enthalten, können HEVC-Lizenzgebühren im Namen ihrer Kunden zahlen, wenn diese Lizenznehmer sind

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