Berlin (Reuters) - Die Ampel-Koalition will mit Klarstellungen zur geplanten 60-Milliarden-Euro-Klimarücklage verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen.

In verbindlichen Erläuterungen wollen SPD, Grüne und FDP im zweiten Nachtragsetat für 2021 nun festhalten, dass die Mittel etwa für mehr Energieeffizienz in Gebäuden und zur Förderung einer klimaneutralen Industrie verwendet werden sollen. Dies geht aus Reuters vorliegenden Anträgen der Ampel-Haushaltspolitiker für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am Mittwoch hervor.

Die Koalition überträgt mit dem Nachtragsetat 60 Milliarden Euro aus nicht ausgenutzten Kreditermächtigungen des Jahres 2021 auf die kommenden Jahre. In einer Anhörung hatten am Montag einige Experten nochmals Zweifel angemeldet, dass dies rechtlich zulässig sei. Auch der Bundesrechungshof sieht dies kritisch. Die Unions-Fraktion will beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen, sobald der Nachtragsetat verabschiedet ist.

Mit dem Geld für den künftigen Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschafft sich die Ampel-Koalition eine Rücklage für Investitionen, deren konkrete Finanzierung in den Koalitionsverhandlungen weitgehend offen geblieben war. Die nicht ausgenutzten Kreditermächtigungen waren allerdings mit der Corona-Pandemie begründet worden. Mit einem nun geplanten neuen Haushaltsvermerk werden Erläuterungen für verbindlich erklärt, wie das Geld verwendet werden soll - dies bedeute eine Festlegung für die Haushaltsaufstellung der nächsten Jahre für die Bundesregierung, hieß es in der Koalition. Aufgezählt werden neben Investitionen in Energieeffizienz in Gebäuden und der Förderung klimaneutraler Produktionsanlagen auch Investitionen für eine CO2-neutrale Mobilität und zum Ausbau einer Infrastruktur einer CO2-neutralen Energieversorgung wie auch die Finanzierung der Abschaffung der EEG-Umlage.

Der Haushaltsausschuss soll am Nachmittag abschließend grünes Licht für den Nachtragsetat geben. Der Bundestag soll den Nachtragsetat in der letzten Januar-Woche beschließen.