Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt dem Entwurf eines Bundesgesetzes zur einseitigen Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) zu. Im Gegenzug erwartet er jedoch, dass gewisse Gesetzesbestimmungen bezüglich internationaler Amtshilfe in Steuersachen und der Verwendung von Bankinformationen entfallen. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf den Entscheid des Bundesrates vom Februar 2014, den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss dem OECD-Standard einseitig auf alle Staaten und Territorien anzuwenden, bei denen das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) diesen Standard nicht enthält. Dies entspricht der Strategie des Bundesrates für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz, der die internationalen Standards im Steuerbereich, insbesondere bezüglich Transparenz und Informationsaustausch, respektiert.

Der Regierungsrat stimmt dem Entwurf des GASI zu. Allerdings erwartet er, dass im Gegenzug die Selbstbeschränkungen im Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen bezüglich der Verwendung von Bankinformationen im grenzüberschreitenden Verkehr entfallen. Zur Begründung führt er an, dass das GASI lediglich den Informationsaustausch auf Ersuchen betreffe und als Übergangsgesetz konzipiert sei. Danach würden bei Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen die Selbstbeschränkungen wieder wirksam. Dies lehnt die Thurgauer Regierung, in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK), ab.

Vernehmlassungsantwort GASI  [PDF, 33.0 KB]

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