ROM (dpa-AFX) - Das italienische Verfassungsgericht hat Teile des umstrittenen Wahlgesetzes Italicum abgelehnt. Während die Richter eine große Mehrheitsprämie für die stärkste Partei absegneten, wurde eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kräften für unzulässig erklärt, wie aus einer Mitteilung des Gerichts am Mittwoch hervorging. Das Gesetz ist damit sofort anwendbar und nicht verfassungswidrig.

Das Urteil der Verfassungsrichter löste aber nicht das zentrale Problem auf dem Weg zu Neuwahlen: In Italien gibt es derzeit zwei unterschiedliche Regelungen für die Wahl des Senats und des Abgeordnetenhauses. Staatspräsident Sergio Mattarella hatte signalisiert, dass es Neuwahlen erst mit einheitlichen Vorgaben geben kann. Regulär sind Parlamentswahlen für Frühjahr 2018 vorgesehen./lkl/blu/DP/tos