BERLIN (dpa-AFX) - Das umstrittene Infektionsschutzgesetz soll nach dem Willen von Bund und Ländern nachgeschärft werden. Nach ihrem Beschluss vom Donnerstag soll es um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen zusätzliche Maßnahmen zum Gegensteuern zur Verfügung haben. Als Beispiele genannt werden zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, ein Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, das Beschränken von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Mit der von der künftigen Ampel-Koalition betriebenen Änderung und dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 25. November standen den Ländern einige der alten Instrumente zur Pandemiebekämpfung nicht mehr zur Verfügung. Dies stieß bei ihnen auf teils scharfe Kritik. Vereinbart wurde nun auch, dass die Übergangsfrist im Infektionsschutzgesetz für Schutzmaßnahmen, die bis zum 25. November in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert wird. Diese Maßnahmen auch regional differenziert angeordnet werden können./and/DP/ngu