Die Zollverwaltung hat ihre Informationen zum Thema 'Brexit im Bereich Warenursprung und Präferenzen' über eine am 20.01.2020 erschienene Fachmeldung aktualisiert. Demnach ist das Vereinigte Königreich auch bei einem Brexit mit Austrittsabkommen bereits nach dem Austrittsdatum bzw. beginnend mit der sogenannten Übergangsfrist (voraussichtlich ab 01.02.2020) nicht mehr Mitglied der EU. Damit ist das Vereinigte Königreich auch nicht mehr Vertragspartner der EU-Handelsabkommen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Partnerstaaten darum zu bitten, das Vereinigte Königreich während der Übergangsfrist weiterhin wie ein EU-Mitglied zu behandeln. Über das Ergebnis dieser Notifizierungen liegen jedoch keine aktuellen Informationen vor. Entsprechend kann die Zollverwaltung derzeit keine Aussage dazu treffen, ob UK-Waren oder UK-Vorleistungen ihren Präferenzstatuts auch während der Übergangsfrist beibehalten. Sobald entsprechende Mitteilungen der EU-Kommission vorliegen, wird die Generalzolldirektion ihre Informationen aktualisieren.

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes veröffentlichte diesen Inhalt am 22 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 Januar 2020 16:20:07 UTC.

Originaldokumenthttp://www.ihksaarland.de/p/Brexit_und_EU_Präferenzen-17-14953.html

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