BERLIN (dpa-AFX) - Der Staat sollte nach den Worten von Ifo-Präsident Clemens Fuest stärker die steuerliche Verlustverrechnung als Rettungsinstrument für Unternehmen nutzen. Dies sei eine zielgenaue und kostengünstige Finanzspritze, schreibt Fuest in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt": "Es ist höchste Zeit, die Obergrenze bei der Verlustverrechnung deutlich anzuheben."

Durch eine schon bestehende vereinfachte Verlustverrechnung erhalten Unternehmen in der Corona-Krise zusätzlich Liquidität. Mit Verlusten eines Jahres kann die Steuerlast gesenkt werden, da sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet werden können. Für diesen sogenannten Verlustrücktrag wurden die Höchstbetragsgrenzen zuletzt erhöht. Mit einer vorgezogenen Verrechnung prognostizierter Verluste etwa aus dem Jahr 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 würde die Erstattung also früher erfolgen.

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Fuest nannte dies zu zögerlich: "Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung verstärkt die Krise, denn sie belastet gerade Unternehmen, die vor der Krise positive Erträge erwirtschaftet haben und nun krisenbedingt Verluste erleiden." Eine deutliche Erweiterung des Verlustrücktrags hätte erhebliche Vorteile. Es würden nur Unternehmen entlastet, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. Wer schon vorher Verluste gemacht habe, könne den Rücktrag nicht nutzen: "Zweitens kostet die Maßnahme den Fiskus wenig Geld."/sl/DP/he