BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitssuchenden sollen voraussichtlich bis Mitte 2023 keine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen fürchten müssen, wenn sie etwa eine zumutbare Arbeit nicht annehmen. Wer sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet, soll ferner erst im Wiederholungsfall Sanktionen fürchten müssen - und zwar in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, der an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Mit der Änderung will die Ampelkoalition den Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach internen Verhandlungen ihrer Fachleute noch verändern.

Ausgesetzt werden soll damit für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Danach, voraussichtlich ab Juli 2023, sollen dann wieder Abzüge bis zu 30 Prozent möglich sein.

Zunächst war geplant, die Sanktionen nur bis zum Jahresende 2022 befristet auszusetzen. Die Aussetzung ist als Zwischenschritt bis zur Einführung des geplanten Bürgergeldes gedacht, das Hartz IV in seiner heutigen Form ablösen soll./bw/DP/stw