Seit dem 1. Januar 2016 gelten neue GEMA-Tarife für Einzelhandelsbetriebe, die im Hintergrund Radio- oder Tonträgermusik nutzen.

Im Ergebnis haben sich der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) bei den Tarifverhandlungen mit der GEMA darauf geeinigt, eine stärkere Linearisierung der Tarife zu vereinbaren und gleichzeitig unverhältnismäßige Belastungen für die großflächigen Betriebe zu vermeiden.

Der HDE konnte sich somit mit der GEMA auf eine zukunftsfähige Tarifstruktur verständigen. Die Betriebe haben nun für die nächsten vier Jahre Planungssicherheit. Unvermeidliche wirtschaftliche Belastungen sind durch die Übergangszeit von vier Jahren erfolgreich abgefedert worden. Der neue Gesamtvertrag bedeutet für 96 Prozent der Einzelhandelsbetriebe Kostensteigerungen von unter zehn Prozent pro Jahr. So zahlt ein SB-Markt mit 1.000 qm Verkaufsfläche nach dem neuen Gesamtvertrag bei Radionutzung am Ende der Übergangsphase im Jahr 2019 351,40 Euro statt 274,80 Euro im Jahr 2015. Das entspricht für die vierjährige Einführungsphase einer durchschnittlichen zusätzlichen Kostenbelastung von 19,15 Euro pro Jahr oder einer jährlichen Steigerung von 7,0 Prozent.

Die Änderung der Tarifstruktur war wegen der Rechtsprechung der Schiedsstelle und der Forderung des Deutschen Patent und Markenamtes als Aufsichtsbehörde notwendig geworden.

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