FRANKFURT (dpa-AFX) - Beim Arbeitsgericht Frankfurt sind zunächst noch keine Klagen gegen die geplanten Tages-Warnstreiks der IG Metall eingegangen. Das gelte auch für Anträge auf Einstweilige Verfügungen, sagte eine Justizsprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem Abbruch der Tarifgespräche am Wochenende in Stuttgart hatten die Arbeitgeber angekündigt, dass ihre regionalen Verbände gegen die Arbeitskämpfe juristisch vorgehen wollten.

Der Arbeitgeberverband Hessenmetall kündigte am Montag eine entsprechende Klage an. Angriffspunkt sei die immer noch nicht zurückgenommene Forderung nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Personengruppen bei einer Arbeitszeitverkürzung. Nach Angaben eines Sprechers von Gesamtmetall geht es bei den angestrebten Klagen um möglichen Schadenersatz für Unterstützungszahlungen an bestreikte Unternehmen.

Die Gewerkschaft habe bei dem Gericht seit Jahresbeginn eine ganze Reihe von Schutzschriften hinterlegt, erklärte die Gerichtssprecherin. Diese gelten auch für Anträge einzelner Unternehmen, die sich möglicherweise vor einem Produktionsausfall schützen wollten. Mit einer vorsorglichen Schutzschrift kann die Gewerkschaft erreichen, dass ihre Rechtsauffassung bei einer möglichen Eilentscheidung berücksichtigt wird./ceb/DP/das