FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktienzuteilung im Rahmen eines Spin-offs in den USA an private Kleinanleger führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Ein Passus des Einkommensteuergesetzes sei auch "auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. (Aktenzeichen: VIII R 9/19)

Konkret ging es um die Aufspaltung von Hewlett-Packard Co in die dabei umbenannte Hewlett-Packard Inc (HPI) und die neu entstandene Tochter Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE). Die Aktionäre erhielten dabei Aktien von HPE ins Depot gebucht. Das Finanzamt stufte dies als steuerpflichtigen Kapitalertrag für den Aktionär, wogegen dieser erfolgreich vor dem Finanzgericht klagte.

Der Bundesfinanzhof bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision des Finanzamts zurück. Erst bei einer späteren Veräußerung der Aktien von HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.

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October 14, 2021 07:52 ET (11:52 GMT)