Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 28. Januar 2014

Staatliche Beihilfen: Kommission leitet Konsultation zu Entwurf einer Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse ein

Die Europäische Kommission legt der Öffentlichkeit den Entwurf einer neuen Mitteilung vor, in der sie erläutert, wie die Mitgliedstaaten die Durchführung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse fördern können. Der Mitteilungsentwurf ist Teil der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (vgl. IP/12/458 ), mit der die Beihilfenkontrolle im Hinblick auf die Begünstigung eines nachhaltigen, intelligenten und inklusiven Wachstums aktualisiert werden soll. Der Mitteilungsentwurf gibt den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte dafür, wie sie im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften grenzübergreifende Vorhaben fördern können, die für die EU und für die Verwirklichung der EU-Wachstumsstrategie Europa 2020 von besonderer Bedeutung sind.

Aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäische Gesellschaft im Allgemeinen leisten wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse einen erheblichen Beitrag zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Mit ihrer Hilfe können Wissen, Know-how, finanzielle Mittel und Wirtschaftsakteure in ganz Europa zusammengeführt werden, so dass erhebliches Markt- oder Systemversagen behoben und gesellschaftliche Herausforderungen angegangen werden können. Im Rahmen der Vorhaben sollen öffentlicher und privater Sektor die Möglichkeit erhalten, gemeinsam große hochinnovative Projekte durchzuführen, die für die Union und ihre Bürger große Vorteile mit sich bringen können. Die Vorhaben können von grenzübergreifenden Verkehrsprojekten über Energieinfrastrukturprojekte und Forschungsinfrastrukturen bis hin zu gesamteuropäischen Investitionen in die Entwicklung von Schlüsseltechnologien reichen.

Diese horizontale Mitteilung, die sich auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gründet, wird den Anwendungsbereich der derzeitigen Beihilfevorschriften erheblich ausweiten und Klarheit in Bezug auf Vorhaben in Bereichen schaffen, für die es zurzeit keine Orientierungshilfen gibt. Dies wird der Kommission die Beurteilung großer grenzübergreifender Vorhaben erleichtern.

Der Mitteilungsentwurf erhöht die Flexibilität in Bezug auf die Art der von den Mitgliedstaaten gewährten Förderung (rückzahlbare Vorschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Zuschüsse) und führt aufgrund einer großen Bandbreite an förderfähigen Kosten die Möglichkeit einer bis zu 100 %igen Deckung der Finanzierungslücke ein. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Beurteilung der Finanzierung derartiger Vorhaben durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sieht der Mitteilungsentwurf die Möglichkeit vor, dass die beteiligten Mitgliedstaaten das Vorhaben gemeinsam bei der Kommission zur Genehmigung anmelden.

Durch die Mitteilung werden die im Unionsrahmen für FuE und Innovation und in den Umweltleitlinien enthaltenen Bestimmungen zu den hier behandelten Vorhaben aktualisiert, konsolidiert bzw. ersetzt.

Stellungnahmen können bis zum 28. Februar 2014 übermittelt werden.

Der Entwurf der Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse ist abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_state_aid_cei/index_en.html

Hintergrund

2006 verabschiedete die Kommission den derzeitigen Rahmen für FuE und Innovation (siehe IP/06/1600 und MEMO/06/441 ) und 2008 die Umweltleitlinien (siehe IP/08/80 und MEMO/08/31 ). Der derzeitige Rahmen für FuE und Innovation wurde bis zum 30. Juni 2014 verlängert, während die Umweltschutzleitlinien am 31. Dezember 2014 außer Kraft treten werden.

Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (siehe IP/12/458 ) hat die Europäische Kommission unter anderem eine Überprüfung dieser beiden Leitlinien in die Wege geleitet. Die Überprüfung begann mit öffentlichen Konsultationen, mit denen die Beteiligten dazu aufgefordert werden, zu den mit den Leitlinien gemachten Erfahrungen und insbesondere zu den seit ihrer Annahme eingetretenen Entwicklungen des Marktes Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen von Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten wurden der Entwurf des neuen Unionsrahmens für FuE und Innovation und der Entwurf der Energie- und Umweltlinien als letzter Schritt des Überarbeitungsprozesses im Dezember 2013 zwecks öffentlicher Konsultation veröffentlicht. Die beiden Entwürfe enthalten Bestimmungen über die Beurteilung der Finanzierung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse durch die Mitgliedstaaten. Durch die Mitteilung werden die im Entwurf für den Unionsrahmen für FuE und Innovation und im Entwurf für die Energie- und Umweltleitlinien enthaltenen einschlägigen Bestimmungen zu den genannten Vorhaben daher aktualisiert, konsolidiert bzw. ersetzt.

Kontakt:

Antoine Colombani (+32 229-74513)


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