Pressemitteilung DC 006 (2014)

Bericht des Europarates fordert Kroatien zu besserer Bekämpfung von Geldwäsche auf

Straßburg, 20.01.2014 - In einem heute veröffentlichten Bericht fordert das Expertenkomitee des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) Kroatien auf, wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu treffen, etwa durch eine Steigerung der Zahl der Verurteilungen und der Beschlagnahmungen.

Das Komitee erkennt an, dass die Gesetze gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien weitgehend den internationalen und europäischen Standards entsprechen. Gleichwohl sind in bestimmten Bereichen noch Verbesserungen nötig. Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts:

- Die meisten Fälle von Geldwäsche scheinen inländischen Ursprungs zu sein. Die Straftaten, die als Hauptquellen für Geldwäsche dienen, sind Macht- und Befugnismissbrauch, Steuerhinterziehung und Drogendelikte.

- Der Straftatbestand der Geldwäsche ist weitgehend im Einklang mit den internationalen Standards. Allerdings sind fast alle der strafrechtlich verfolgten Fälle solche, in denen die Straftäter die Erträge selbst einer Geldwäsche unterwarfen. Bislang wurden noch keine Fälle strafrechtlich verfolgt, bei denen Dritte im Auftrag anderer Geldwäsche betrieben. Angesichts der großen Zahl an Straftaten in Kroatien, die hohe Erträge abwerfen, gibt die niedrige Anzahl von Verurteilungen Anlass zur Sorge über die allgemeine Wirksamkeit der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche.

- In Hinblick auf Terrorismusfinanzierung hat Kroatien einen unabhängigen und eigenständigen Straftatbestand in sein Strafgesetzbuch eingeführt, der weitgehend den internationalen Standards entspricht.

- Der gesetzliche Rahmen für Beschlagnahmungen und vorläufige Maßnahmen ist kompliziert und sollte besser abgestimmt werden. Die Zahl der Beschlagnahmungen ist niedrig. Die Behörden sollten bei Fällen, in denen größere Erträge erzielt wurden, mehr Augenmerk auf das Identifizieren von konfiszierbarem Eigentum legen.

- Kroatien hat wichtige Schritte ergriffen, um die mangelhaften Vorbeugemaßnahmen im Finanzsektor zu verbessern. Allerdings sollte eine wirksame Kundenidentifizierung gewährleistet werden, wenn es sich um wirtschaftliche Eigentümer oder um Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden handelt.

- Es sind Bestimmungen in Kraft, welche die Eignung der Personen sicherstellen, die Finanzinstitute kontrollieren und leiten. Diese sollten erweitert werden um zu gewährleisten, dass keine kriminelle Unterwanderung möglich ist.

- Das Anti-Geldwäsche-Büro (AMLO), das für Vorbeugung und Aufspürung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich ist, verfügt über ausreichende strukturelle und operationelle Unabhängigkeit sowie über angemessene Finanzmittel, um seine Aufgabe wirksam zu erfüllen.

- Kroatien verfügt über einen bewährten Rechtsrahmen für internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit.

MONEYVAL wird die Umsetzung seiner Empfehlungen durch Kroatien weiter überprüfen. Das Land sollte bis September 2015 einen Follow-up-Bericht vorlegen.

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Der Expertenausschuss zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) ist ein Organ des Europarates, das die Einhaltung der internationalen und europäischen Normen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie deren wirksame Umsetzung bewertet und Empfehlungen an die nationalen Behörden zu notwendigen Verbesserungen in ihrem System richtet. MONEYVAL gewährleistet die Überwachung von 33 Rechtssystemen, darunter 28 Mitgliedsstaaten des Europarates, der Heilige Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt), Israel und die der britischen Krone unterstehenden Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man.

Kontakt:Jaime Rodriguez, Medienreferent, Tel. +33 3 90 21 47 04




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