Das für Arbeitskontrollen in den Mitgliedstaaten nötige Personal sowie die erforderlichen finanziellen Ressourcen sollen aufgestockt werden, um Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Sozialdumping verstärkt zu bekämpfen sagen die Abgeordneten. Am Dienstag hat das Parlament eine entsprechende nicht-bindende Entschließung angenommen.


"Die Schwarzarbeit in der EU macht im Jahr 2012 bis zu 18,8 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts aus. Unsere nationalen Arbeitskontrollbehörden haben eine wichtige Rolle bei der Förderung eines fairen Wettbewerbs in der EU. Sie schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, stärken aber auch gerade die ehrlich arbeitenden Unternehmen. Sie verhindern illegale Arbeitgeberpraktiken und Missbrauch, sie erhöhen das Steueraufkommen und kontrollieren Lohn- und Sozialversicherungszahlungen. Leider sind unsere Arbeitskontrollen überall in Europa chronisch unterbesetzt, und es findet eine sehr schlechte grenzüberschreitende Kooperation statt", so die Berichterstatterin, Jutta Steinruck (S&D, DE), deren Bericht mit 586 Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen angenommen wurde.


Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit


Die Abgeordneten fordern die Einrichtung einer europäischen Plattform für Arbeitsinspektoren zur Kontrolle von Schwarzarbeit, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken sowie ein Verzeichnis von Briefkastenfirmen und ähnlichen Missbräuchen und Unregelmäßigkeiten erstellen können.


Sie fordern die Kommission zudem auf, die Einführung eines europäischen Sozialversicherungsausweises oder eines anderen EU-weiten Dokuments zu prüfen, welches strengen Datenschutzvorschriften unterliegt. Auf diesem Wege soll der Datenaustausch vereinfacht werden. Sie verlangen ebenfalls die Durchführung eines Pilotprojekts für ein europäisches Schwarzarbeit-Frühwarnsystem.


Des Weiteren sind neue EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialdumping notwendig, betont die Entschließung.


Soziale Sicherheit


Eine weitere unverbindliche Entschließung fordert einen angemessenen Sozialschutz für die wachsende Zahl von Selbstständigen in der EU und eine bessere Koordinierung der Systeme für soziale Sicherheit zwischen den EU-Ländern. Sie wurde ebenfalls am Dienstag mit 587 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen.


Verfahren: Nichtlegislative Entschließung

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