Der im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vereinbarte Mechanismus zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten sei mit EU-Recht vereinbar, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Rechtsgutachten von EuGH-Generalanwalt Yves Bot. Belgien hatte Zweifel an der Übereinstimmung der Vereinbarung mit Unionsrecht und sich an das höchste europäische Gericht gewandt. (Gutachtenverfahren 1/17) Bots Empfehlung ist unverbindlich, die Richter folgen der Stoßrichtung aber meist.

Die Schiedsvereinbarung war auch in der deutschen Öffentlichkeit hochumstritten. Die EU und Kanada einigten sich auf den sogenannten Ceta-Vertrag im Herbst 2016. Das Güterhandelsvolumen lag im Jahr des Abschlusses bei 64 Milliarden Euro. Europa ist nach den USA der zweitgrößter Handelspartner Kanadas.