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Dr. Greger & Collegen: Clerical Medical - Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung - Jetzt Widerspruch erklären.

04.01.2019 / 14:38
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Clerical Medical - Erklären Sie jetzt den Widerspruch!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung


Regensburg/München, 04.01.2019 - "Pünktlich zum Jahreswechsel informiert die Clerical Medical deren Versicherungsnehmer darüber, dass aufgrund des anstehenden BREXIT die mit deutschen Versicherungsnehmern bestehenden Versicherungsverträge auf eine neu zu gründende Firma in Luxemburg, die Scottish Widows Europe S.A., übertragen werden", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.

"Die Übertragung von Versicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen, mag zwar auf den ersten Blick für den betroffenen Versicherungsnehmer nicht ungewöhnlich erscheinen, schließlich haben auch große deutsche Versicherungsgesellschaften deren Versicherungsbestände auf andere Unternehmen übertragen. Anders als bei diesen deutschen Versicherungsgesellschaften ist es bei der Clerical Medical auf den zweiten Blick für den Versicherungsnehmer durchaus mit weitreichenden Folgen verbunden", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Bei britischen Lebensversicherungsverträgen besteht, anders als bei deutschen Versicherungsverträgen, ein gesetzlicher Sicherungsfonds, das heißt für den Fall der Insolvenz des Versicherungsunternehmens sind die betroffenen Versicherungsnehmer über diesen Sicherungsfonds abgesichert und erhalten aus diesem die vereinbarten Versicherungsleistungen. Diese Absicherung entfällt, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht mehr im Vereinigten Königreich ansässig ist.

Die Mehrheit der betroffenen Versicherungsnehmer ist deshalb - wohl zu Recht - verunsichert und möchte ihre Versicherungsverträge beenden. Im Falle einer Kündigung erhalten die Versicherungsnehmer jedoch nur den Rückkaufswert und dieser liegt in der Regel weit unter den geleisteten Einzahlungen und droht sogar noch weiter zu sinken. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance, neben sämtlichen geleisteten Einzahlungen eine zusätzliche Nutzungsentschädigung (abzüglich der Kosten für das versicherte Risiko) in Höhe von bis zu 5% p.a. zu erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert hierbei bis zu 50% höher sein.

"Es wird betroffenen Versicherungsnehmern daher angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die aktuelle Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügig vergleichsweise Regelungen erreicht werden können und aus unserer Sicht auch die wirtschaftliche und juristische Zukunft der Versicherungsverträge ungewiss ist", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und ihre Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.
 


Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

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80538 München
Tel. 089 / 237 08 480
Fax. 089 / 237 08 4811

Web: www.dr-greger.de

 


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