Deutsche Konsum REIT-AG
Broderstorf
ISIN DE000A14KRD3 / WKN A14KRD
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 10. März 2022
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 10. März 2022, um 11:00 Uhr (MEZ) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG (nachfolgend auch 'Gesellschaft') ein, die auch in diesem Jahr auf Grund der weltweiten COVID-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung im Internet übertragen
wird.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Abschnitt 'II. Ergänzende Angaben
und Hinweise' dieser Einladung.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr
mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs
(HGB) | Diese Unterlagen können ab sofort im Internet unter https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung |
eingesehen werden. |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020/2021 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020/2021 in Höhe von EUR 14.062.500,50 wie
folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn zum 30.09.2021 |
EUR 14.062.500,50 |
davon Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie | EUR 14.062.375,20 | (davon aus Jahresüberschuss) |
(EUR 14.060.417,59) | (davon aus Gewinnvortrag) |
(EUR 1.957,61) |
davon Vortrag auf neue Rechnung |
EUR 125,30 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr
2020/2021 dividendenberechtigten Stückaktien.
Gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. März 2022, fällig.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30. September
2021 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
| | Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen
zu lassen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30.
September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
| | Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
abstimmen zu lassen.
|
| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 und für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten | Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2021 begonnene und am 30. September 2022 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
| | Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für
das am 1. Oktober 2021 begonnene und am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr sowie für das am 1. Oktober 2022 beginnende
Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.
| | Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
|
| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat | Die Amtszeit der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30. September 2021 beendete Geschäftsjahr beschließt.
| | Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder a) | Frau Cathy Bell-Walker, Rechtsanwältin (Solicitor, zugelassen in England und Wales), wohnhaft in Southampton, Vereinigtes
Königreich
| b) | Herrn Achim Betz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Neuffen, Deutschland | c) | Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot, Chief Investment Officer, wohnhaft in Sliema, Malta | d) | Herrn Nicholas Cournoyer, Vorsitzender, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich | e) | Herrn Kristian Schmidt-Garve, Rechtsanwalt und Vorstand/General Partner, wohnhaft in München, Deutschland | f) | Herrn Hans-Ulrich Sutter, Diplom-Kaufmann, im Ruhestand, Mitglied in anderen Aufsichtsräten, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland |
| | für eine Amtsperiode bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 Abs. 2 S. 2 der Satzung das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist.
| | Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bis f) einzeln
abstimmen zu lassen.
| | Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung
im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert.
|
| 7. |
Billigung einer Änderung des Vergütungssystems des Vorstands | Das von der Hauptversammlung am 11. März 2021 gebilligte und vom Aufsichtsrat festgesetzte Vergütungssystem sieht vor, dass
die variable Vergütung des Vorstands unter anderem von der Entwicklung des EPRA NAV der Gesellschaft abhängen soll (vgl. Ziff.
v. a. (3) des gebilligten und vom Aufsichtsrat festgesetzten Vergütungssystems der Gesellschaft für den Vorstand, welches
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/corporate-governance/ verguetungssystem-vorstand-und-aufsichtsrat
|
| | eingesehen werden kann). | | Die EPRA (European Public Real Estate Association) hat ihre Empfehlungen zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) für
börsennotierte Immobiliengesellschaften inzwischen überarbeitet. Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Definition des EPRA NAV
durch drei neue Kennzahlen ersetzt, zu denen insbesondere auch der EPRA NTA ('net tangible assets') gehört. Diese Kennzahl
stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen EPRA NAVs dar und legt den Schwerpunkt auf die Ermittlung der materiellen Vermögenswerte
des Immobilienunternehmens. Der EPRA NAV wird in seiner bisherigen Form in Zukunft nicht mehr ausgewiesen.
| | Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, diese technische Änderung auch im Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder entsprechend zu berücksichtigen und anstelle der Entwicklung des EPRA NAV in Zukunft auf die Entwicklung
des EPRA NTA abzustellen.
| | § 120a AktG Abs. 1 sieht einen Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems
vor. Auch wenn es sich bei der vorstehend beschriebenen Anpassung des Vergütungssystems um eine technische Änderung handelt,
schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, die folgende Änderung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß §
120a AktG zu billigen:
| | Die bisherige Formulierung in Ziff. v. a. (3) S. 1 des gebilligten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder wird wie
folgt geändert:
| |
'(3) Erhöhung des EPRA NTA je Aktie | |
Die Entwicklung des Nettovermögenswerts auf Basis des EPRA NTA im Geschäftsjahr im Verhältnis zum jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr.' | | Im Übrigen bleibt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unverändert. |
|
II. Ergänzende Angaben und Hinweise 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 35.155.938,00 und ist in
35.155.938 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt
jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der Stimmrechte
somit jeweils auf 35.155.938.
2. |
Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten |
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz'), veröffentlicht als Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März
2020, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' und vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 geändert worden ist, ('AufbhG 2021') hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625
Berlin, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen
Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere
Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des
Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.
3. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung |
Die gesamte Hauptversammlung kann von den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über die Bild- und Tonübertragung im Internet
über das HV-Portal der Deutsche Konsum REIT-AG verfolgt werden. Das HV-Portal ist über die Internetseite der Deutsche Konsum
REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten anmelden und am Tag der Hauptversammlung ab 11:00
Uhr (MEZ) auf die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zugreifen. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und
die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das HV-Portal
erfordern ebenfalls die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und eine Anmeldung (Log-in) im HV-Portal mit den entsprechenden
Zugangsdaten. Eine elektronische Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG ist ausgeschlossen.
4. |
Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts |
Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf
des 3. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) unter der nachstehenden Adresse
Deutsche Konsum REIT-AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bei der Gesellschaft anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig, der sich
auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär ausgestellter
Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Gemäß § 123 Abs. 4 S. 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 17. Februar 2022 (0:00 Uhr MEZ) ('Record Date") zu beziehen. Wie die Anmeldung
muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des
3. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs.
3, 1 AktG möglich.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und
den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Auch bei Veräußerung
sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag
Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt, die Hauptversammlung zu verfolgen und ein Stimmrecht
auszuüben, es sei denn, er hat sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre Stimmrechtskarten,
auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt sind. Wir bitten
die Aktionäre, welche die virtuelle Hauptversammlung im Internet verfolgen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig
bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.
5. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft |
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern
müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden,
gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse werden sie nicht entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der
Textform (§ 126b BGB). Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
unter Verwendung des hierfür auf dem mit der Stimmrechtskarte übersandten 'Vollmachts- und Weisungsformular' erteilt werden.
Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis spätestens 9. März 2022, 24:00 Uhr (MEZ), (Datum des Eingangs) zugehen:
Deutsche Konsum REIT-AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen
am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung
eine etwaige zuvor über das HV-Portal erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in
der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
sind auch im Internet über das HV-Portal unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
einsehbar. 6. |
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte |
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen
Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch Bevollmächtigte
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch elektronische
Briefwahl (siehe unten) oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von
§ 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das ihnen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandte 'Vollmachtsformular'
benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular
steht auch auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Unbeschadet eines
anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann die Vollmacht auch elektronisch unter Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite
der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
oder per E-Mail an
inhaberaktien@linkmarketservices.de
übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären mit der Stimmrechtskarte
zur Hauptversammlung übersandt.
Diese Übermittlungswege (HV-Portal, E-Mail) stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch
der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung,
auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmung
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem anderen Übermittlungsweg als dem vorgenannten Übermittlungsweg (HV-Portal),
so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 9. März 2022, 24:00 Uhr (MEZ), (Datum des Eingangs) zugehen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Verfolgung der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber
die mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten (Login-Daten) erhält.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen
einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich
daher, wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf den mit den Stimmrechtskarten an die Aktionäre übersandten Unterlagen
zur Hauptversammlung enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte
über das HV-Portal sind auch über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
einsehbar. 7. |
Stimmabgabe mittels Briefwahl |
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder Aktionärsvertreter können eine Stimmabgabe
mittels Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation vornehmen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Briefwahlformulars muss dieses ausschließlich per Post bis 9. März 2022, 24.00
Uhr MEZ, an die folgende Postanschrift zugehen:
Deutsche Konsum REIT-AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl
auch das unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist bis zum Beginn der
Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Weitere Hinweise zur
Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden die per
HV-Portal abgegebenen Erklärungen berücksichtigt.
8. |
Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation |
Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 10. März 2022 kein Auskunftsrecht.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes eingeschränkt.
Stattdessen haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Auf der Grundlage von § 1 Abs.
2 Nr. 3, S. 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre
ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 8. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)), im Wege elektronischer
Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.
Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum 8. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) der Gesellschaft über
das internetgestützte HV-Portal übermitteln. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage einreichen' vorgesehen. Aus
technischen Gründen ist der Umfang der einzelnen Fragen auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt, die Zahl der möglichen Fragen
wird dadurch jedoch nicht beschränkt. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen können nicht berücksichtigt
werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden
Aktionärs genannt wird. Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt
(soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung
des Namens erklärt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf
der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung: Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur
offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt
hat.
9. |
Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung |
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (elektronisch) oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben,
haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem
mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.
Entsprechende Erklärungen können - eine Stimmabgabe vorausgesetzt - ab der Eröffnung der Hauptversammlung über das internetgestützte
HV-Portal über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
im Bereich 'Investor Relations' zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG erklärt werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche
'Widerspruch einlegen' vorgesehen. Die Erklärung ist über das internetgestützte HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung
an bis zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das internetgestützte
HV-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das HV-Portal.
III. Rechte der Aktionäre
1. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG |
Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 7. Februar 2022 bis 24:00 Uhr (MEZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:
Deutsche Konsum REIT-AG -Vorstand- z. Hd. Investor Relations (HV) August-Bebel-Straße 68 14482 Potsdam
Oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail:
info@deutsche-konsum.de
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber
der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/halten. Bei der Berechnung
dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG; Ausschluss des Antragsrechts während der Hauptversammlung |
Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
und nur mit Ausübung des Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung und ohne elektronische Teilnahme
der Aktionäre, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge
im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung nicht gestellt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten jedoch gem. § 1 Abs. 2
S. 2 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Entsprechende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Deutsche Konsum REIT-AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Spätestens am 23. Februar 2022 bis 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft unter vorstehender Adresse zugegangene ordnungsgemäße
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter
der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen einer etwaigen Begründung und im Fall von
Wahlvorschlägen der durch den Vorstand zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 S. 4 AktG sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung
zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen etwaige Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich
zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag
zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter
der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
IV. Sonstige Erläuterungen und technische Hinweise
1. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser
und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten,
die Sie mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung erhalten. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der
Anmeldeseite anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte
zur Hauptversammlung bzw. auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung am 10. März 2022 ab 11:00 Uhr (MEZ)
in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft
keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige
Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung
sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung
für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen
zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen
oder ganz einzustellen.
3. Veröffentlichungen auf der Internetseite Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Internetseite der Deutsche
Konsum REIT-AG unter der Internetadresse
https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 4. Aktionärshotline Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Intermediäre
per E-Mail an
deutschekonsum_hv2022@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr
(MEZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89) 21027-220 zur Verfügung.
5. Datenschutzinformationen für Aktionäre der Deutsche Konsum REIT-AG Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer
Rechte vor und während Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme von Aktionären und Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zu Verfügung gestellt, namentlich über
das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat; letzteres etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass
der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel
III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@deutsche-konsum.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Deutsche Konsum REIT-AG Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 68 14482 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 -50 Telefax: +49 (0) 331 74 00 76 -520
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:
Herting Oberbeck Datenschutz GmbH Hallerstraße 76 20146 Hamburg
Ansprechpartner: David Oberbeck
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.deutsche-konsum.de/datenschutzerklaerung/
zu finden.
Potsdam, im Januar 2022 Deutsche Konsum REIT-AG Der Vorstand
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 Lebenslauf der Kandidatin Frau Cathy Bell-Walker für den Aufsichtsrat
Rechtsanwältin (Solicitor, England & Wales), Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich Geburtsjahr: 1971
Nationalität: britisch
Wohnort: Southampton, Vereinigtes Königreich
Beruflicher Werdegang:
Seit 2014 |
Vorsitzende des Global Experts and Markets Committee, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich | Seit 2009 |
Partnerin, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich | 2010 - 2014 |
Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Allen & Overy LLP | 2002 - 2009 |
Partnerin, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main, Deutschland | 1999 - 2002 |
Associate, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main, Deutschland | 1994 - 1999 |
Trainee Rechtsanwältin/Associate, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
1996 |
Qualifiziert als Rechtsanwältin (Solicitor, England & Wales) | 1996 |
Cambridge University, Vereinigtes Königreich Abschluss: Master of Arts
| 1992 - 1993 |
College of Law, Guildford, Vereinigtes Königreich | 1989 - 1992 |
Magdalene College, Cambridge University, Vereinigtes Königreich Abschluss: Bachelor of Arts (Law Tripos)
|
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied seit März 2020.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:
Frau Cathy Bell Walker ist seit dem 1. Januar 2022 Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum
REIT-AG.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Aufsichtsratsmitglied und Mitglied des Prüfungsausschusses), börsennotiert
(Delisting für den 25. Januar 2022 geplant)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Keine Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Cathy Bell-Walker einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten
Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Frau Cathy Bell-Walker im Sinne
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Cathy Bell-Walker vergewissert, dass diese den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Achim Betz für den Aufsichtsrat
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nürtingen, Deutschland Geburtsjahr: 1974
Nationalität: deutsch
Wohnort: Neuffen, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2018 |
Managing Partner, ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland | Seit 2011 |
Managing Partner, BSF Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Deutschland | Seit 2010 |
Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer Einzelkanzlei, Nürtingen, Deutschland | 2015 - 2019 |
Managing Partner, BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland | 2006 - 2009 |
Angestellter Prüfer und Steuerberater, Nürtingen, Deutschland | 2005 - 2006 |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland | 2003 - 2005 |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, São Paulo, Brasilien | 1999 - 2003 |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
2009 |
Wirtschaftsprüferexamen | 2003 |
Steuerberaterexamen | 1994 - 1999 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, Deutschland Abschluss: Diplom-Kaufmann
|
Herr Achim Betz erfüllt alle Maßgaben gemäß § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied und stellvertretender Vorsitzender seit November 2014. Erster stellvertretender Vorsitzender seit März 2020.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:
Herr Achim Betz ist seit dem 1. Januar 2022 Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam, Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender) Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Frankfurt am Main, Deutschland (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Zweiter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender
des Prüfungsausschusses), börsennotiert (Delisting für den 25. Januar 2022 geplant)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
NeXR Technologies SE, Berlin, Deutschland (Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender), börsennotiert Bankhaus Obotritia GmbH, München (Mitglied des Prüfungsausschusses)
Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Achim Betz einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem
direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Achim Betz im Sinne des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Achim Betz vergewissert, dass dieser den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot für den Aufsichtsrat
CIO Lotus Family Office, London, Vereinigtes Königreich Geburtsjahr: 1968
Nationalität: niederländisch
Wohnort: Sliema, Malta
Beruflicher Werdegang:
Seit 2016 Chief Investment Officer, Lotus Aktiengesellschaft, Grünwald bei München, Deutschland 2011 - 2015 |
Portfolio Manager, Palm Global LLP, London, Vereinigtes Königreich | 2007 - 2011 |
Portfolio Manager, Lincoln Vale LLP, London, Vereinigtes Königreich | 2001 - 2006 |
Investment Manager, Allianz Capital Partners, München, Deutschland | 1994 - 1999 |
Senior Associate, ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, Niederlande |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
1999 |
Studium der Wirtschaftswissenschaft, INSEAD, Fontainebleau, Frankreich Abschluss: Master of Business Administration
| 1987 - 1993 |
Studium der Rechtswissenschaft, Universität Leiden, Leiden, Niederlande Abschluss: Master of Law
|
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied seit April 2016.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Gerlin NV, Maarsbergen, Niederlande (Aufsichtsratsmitglied) Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Johannes C. G. Boot einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten
Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Johannes C. G. Boot im
Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Johannes C. G. Boot vergewissert, dass
dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Nicholas Cournoyer für den Aufsichtsrat
Vorsitzender, Montpelier Foundation Limited, London, Vereinigtes Königreich Geburtsjahr: 1958
Nationalität: USA
Wohnort: London, Vereinigtes Königreich
Berufliche Tätigkeiten:
2008 - 2020 |
Managing Partner, Montpelier Investment Management LLP, London, Vereinigtes Königreich | 1992 - 2008 |
Managing Director, Montpelier Asset Management Limited, London, Vereinigtes Königreich | 1991 - 1992 |
Director, Intermex (Subsidiary of Banamex), London, Vereinigtes Königreich | 1986 - 1991 |
Director, Chase Investment Bank, London, Vereinigtes Königreich | 1982 - 1986 |
Vice President, The Chase Manhattan Bank NA, New York, USA |
Berufliche Leitungsfunktionen und Partnerschaften:
Seit 2015 |
Director, The Ukraine Opportunity Trust Limited, Vereinigtes Königreich | Seit 2014 |
Director, Vice-President and Secretary, Kiel Properties LLC, USA | Seit 2010 |
Vorsitzender, Montpelier Foundation Limited, Vereinigtes Königreich | Seit 2010 |
Partner, Pargrove Airship Services LLP, USA | Seit 2000 |
Director, Hampshire Foundation Inc., USA | 2019 - 2021 |
Director, Norwich Capital Growth Investments Ltd, Britische Jungferninseln | 2018 - 2019 |
Director, Dusora Investments Limited, Britische Jungferninseln | 2015 - 2019 |
Director, Puragro SAC, Peru | 2014 - 2021 |
Manager, Cheyne LLC, USA | 2014 - 2021 |
Manager, Eastbourne Capital LLC, USA | 2014 - 2019 |
Director, Bluegrass Capital Limited, Cayman Islands | 2010 - 2020 |
Managing Director und Partner, Montpelier Capital Advisors (Monaco) SAM, Monaco | 2009 - 2019 |
Director, Tamweel Leasing Finance Co, Ägypten | 2008 - 2020 |
Partner, Montpelier Investment Management LLP, United Kingdom | 2008 - 2019 |
Director, Tamweel Mortgage Finance Co, Ägypten | 1992 - 2020 |
Director, Montpelier Asset Management Limited, Vereinigtes Königreich |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
1976 - 1980 |
Studium der Geschichte, Connecticut College, New London, Connecticut, USA Abschluss: Bachelor of Arts magna cum laude
|
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied seit April 2016.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Keine Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Nicholas Cournoyer einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten
Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Nicholas Cournoyer im Sinne
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Nicholas Cournoyer vergewissert, dass dieser
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Kristian Schmidt-Garve für den Aufsichtsrat
Rechtsanwalt, Vorstand/General Partner, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland Geburtsjahr: 1971
Nationalität: deutsch
Wohnort: München, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2012 |
Vorstand/General Partner, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland | 2007 - 2012 |
Investment Manager, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland | 2002 - 2007 |
Justiziar, Tele München Gruppe, München, Deutschland | 2000 - 2001 |
Assessor/Rechtsanwalt, Coudert Brothers LLP, Berlin, Deutschland |
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
1998 - 2000 |
Kammergericht Berlin, Berlin, Deutschland Referendariat, Abschluss: 2. Staatsexamen
| 1997 - 1998 |
Kyushu University, Fukuoka, Japan Abschluss: Master of Laws (LL.M.) in International Economic & Business Law
| 1992 - 1997 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, Berlin, Deutschland Abschluss: 1. Staatsexamen
|
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied seit März 2018. Zweiter stellvertretender Vorsitzender seit März 2020.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Linus Digital Finance AG, Berlin, Deutschland (Aufsichtsratsmitglied) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Biocrates Life Sciences AG, Innsbruck, Österreich (Aufsichtsratsmitglied)
Cynora GmbH, München, Deutschland (Vorsitzender des Beirats)
NavVis GmbH, München, Deutschland (Mitglied des Beirats seit 17. Dezember 2021) Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Kristian Schmidt-Garve einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten
Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Kristian Schmidt-Garve
im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Kristian Schmidt-Garve vergewissert,
dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Lebenslauf des Kandidaten Herrn Hans-Ulrich Sutter für den Aufsichtsrat
Im Ruhestand, Mitglied in anderen Aufsichtsräten Geburtsjahr: 1948
Nationalität: deutsch
Wohnort: Düsseldorf, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2019 |
Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche Industrie REIT-AG (nunmehr: Deutsche Industrie Grundbesitz AG), Rostock, Deutschland | Seit 2012 |
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, TAG Colonia-Immobilien AG (vormals: Colonia Real Estate AG), Hamburg, Deutschland
| 2011 - 2012 |
Finanzvorstand, Colonia Real Estate AG, Hamburg, Deutschland | 2008 - 2012 |
Finanzvorstand, Bau-Verein zu Hamburg AG, Hamburg, Deutschland | 2008 - 2012 |
Finanzvorstand, TAG Immobilien AG, Hamburg, Deutschland | 2006 - 2007 |
Vorstand Finanzen, Deutsche Real Estate AG, Hamburg, Deutschland | 2004 - 2006 |
Geschäftsführer Finanzen/IT/Recht, GSW Immobilien Gesellschaft, Berlin, Deutschland | 1999 - 2003 |
Vorstand Finanzen und Business Systems, Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, Berlin, Deutschland | 1997 - 1999 |
Kaufmännischer Vorstand, Fresenius Medical Care AG, Bad Homburg, Deutschland | 1973 - 1997 |
Verschiedene Positionen bei der Procter & Gamble GmbH, Schwalbach, Deutschland (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften),
unter anderem als Controller, als Finanzdirektor bei der Dittmeyer GmbH, Hamburg/Schwalbach, Deutschland, als Geschäftsführer
Finanzen der Betrix GmbH & Co. und der Eurocos GmbH, Dreieich bei Frankfurt, Deutschland, sowie als Finanzvorstand der VP
Schickedanz AG, Nürnberg/Schwalbach, Deutschland
|
Ausbildung/Akademischer Werdegang:
1968 - 1972 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Saarbrücken, Deutschland Abschluss: Diplom-Kaufmann
|
Herr Hans-Ulrich Sutter erfüllt alle Maßgaben gemäß § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:
Mitglied und Vorsitzender seit November 2014.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022. Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:
Herr Hans-Ulrich Sutter ist seit dem 1. Januar 2022 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
der Deutsche Konsum REIT-AG.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):
Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des
Prüfungsausschusses), börsennotiert (Delisting für den 25. Januar 2022 geplant) TAG Colonia-Immobilien AG, Hamburg, Deutschland (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Keine Unabhängigkeit
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Hans-Ulrich Sutter einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten
Aktionär andererseits.
Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Hans-Ulrich Sutter im Sinne
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Hans-Ulrich Sutter vergewissert, dass dieser
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
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