Jährliche Bewertung der Bedeutung: Anzahl der direkt von der EZB beaufsichtigten Institute steigt auf 129



PRESSEMITTEILUNG 30. Dezember 2015


Jährliche Bewertung der Bedeutung: Anzahl der direkt von der EZB beaufsichtigten Institute steigt auf 129


  • Liste der bedeutenden Banken enthält nach jährlicher Bewertung der Bedeutung 129 Institute

  • Acht Kreditinstitute und Gruppen wurden neu aufgenommen

  • Zwei Institute wurden nicht erneut als bedeutend eingestuft, da sie nicht mehr zu den drei bedeutendsten Kreditinstituten in einem Mitgliedstaat zählen


Nachdem die EZB-Bankenaufsicht vor Kurzem ihre jährliche Bewertung der Bedeutung abgeschlossen hat, ist die Zahl der bedeutenden Kreditinstitute und Gruppen von 123 auf 129 gestiegen. Die EZB wird die direkte Aufsicht über die neuen bedeutenden Unternehmen nach Maßgabe des Datums des jeweiligen Beschlusses über die Feststellung der Bedeutung zwischen dem 1. Januar und dem 1. Februar 2016 übernehmen. Acht Banken wurden neu in die Liste aufgenommen, während zwei der zuvor 123 bedeutenden Institute nicht erneut als solche eingestuft wurden, da sie nicht mehr zu den drei bedeutendsten Kreditinstituten in einem Mitgliedstaat zählen.

Die EZB überprüft jährlich die Parameter, die darüber entscheiden, ob ein Kreditinstitut oder eine Gruppe die in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung festgelegten Kriterien der Bedeutung erfüllt. Die bewerteten Unternehmen, zu denen Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften zählen, werden entweder als bedeutend oder weniger bedeutend eingestuft. Die bedeutenden Banken unterliegen der direkten Aufsicht der EZB. Die weniger bedeutenden Banken werden von ihrer nationalen zuständigen Behörde beaufsichtigt, wobei der EZB eine Überwachungsfunktion (Oversight) zukommt.

Die genaue Begründung für die Bedeutung ist der veröffentlichten Liste zu entnehmen. Bezug genommen wird dabei auf a) den Gesamtwert der Aktiva der Unternehmen zum

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Jahresende 2014, b) ihre Relevanz für die Wirtschaft des Landes, in dem sie ansässig sind bzw. für die EU insgesamt, c) den Umfang ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten und

d) darauf, ob sie öffentliche finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Financial Stability Mechanism - ESM) bzw. die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility - EFSF) beantragt oder entgegengenommen haben.

Neben dieser jährlichen Überprüfung berücksichtigt die EZB ad hoc auch andere auftretende Faktoren, die gegebenenfalls eine Neueinstufung erfordern (wie etwa einen Zusammenschluss oder Verkauf von Unternehmen oder den Entzug der Zulassung). Solche Entwicklungen können im Jahresverlauf zu Änderungen der Liste der bedeutenden und der weniger bedeutenden Banken führen.

Die aktualisierte Liste der bedeutenden Kreditinstitute ist auf der Website der Europäischen Zentralbank - Bankenaufsicht verfügbar: www.bankingsupervision.europa.eu.


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