DZ BANK bietet umfangreiches Dienstleistungsangebot für Clearing von außerbörslichen Derivaten Die EU-?Verordnung "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR) verändert das Umfeld für außerbörsliche Derivategeschäfte von Banken, Versicherungen und Fonds nachhaltig. Die Verordnung verpflichtet die Marktteilnehmer ab 2013, bestimmte standardisierte Derivate über zentrale Gegenparteien, sogenannte Clearinghäuser, zu handeln sowie an zentrale Transaktionsregister zu melden. Damit sollen Kontrahentenrisiken minimiert werden.

Marktteilnehmer, die keiner Befreiung dieser neuen Clearingpflicht unterliegen, bedürfen eines Anschlusses an eine zentrale Gegenpartei. Dies kann über eine direkte Mitgliedschaft bei einem Clearinghaus erfolgen, oder sie wickeln ihr Derivategeschäft über ein Institut ab, das Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei ist. Die DZ BANK ist seit Juli 2011 Direktmitglied zum Clearing eigener Derivatepositionen beim größten europäischen Clearinghaus für Zinsderivate, London Clearing House (LCH), und verfügt damit über einen direkten Zugang zu einem zentralen Kontrahenten für Derivategeschäfte. Ein entsprechendes Clearing-Dienstleistungsangebot stellt die DZ BANK nun auch ihren Kunden zur Verfügung. Das speziell auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Angebot umfasst neben der technischen Anbindung an die zentrale Gegenpartei, die Durchführung der Clearing-Dienstleistung, die geforderte Meldung an ein Transaktionsregister sowie das Management der hinterlegten Sicherheiten. Der gesamte Service wird in deutscher Sprache zentral aus Frankfurt angeboten.

"Die Reduktion systemischer Risiken im OTC-Derivatemarkt ist für alle Marktteilnehmer von eigenem, großem Interesse. Wir unterstützen unsere Kunden im Rahmen des Serviceangebotes sowohl bei der Erfüllung der Vorgaben aus EMIR als auch aus Basel III. So wird neben dem Clearing von neuen Geschäftsabschlüssen auch das nachträgliche Clearing von bestehenden Geschäften ("Backloading") möglich sein. Beides führt kundenseitig zu einer Entlastung des Eigenkapitals", sagt H.-Theo Brockmann, Bereichsleiter Kapitalmärkte für institutionelle Kunden.

Das Clearing von Testgeschäften mit Pilotbanken wurde bereits erfolgreich durchgeführt.

Gemäß den durch die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten technischen Standards des Regelwerks gilt eine Ausnahme der Clearingpflicht für Derivategeschäfte zwischen Mitgliedern eines Haftungsverbundes, wie der genossenschaftlichen FinanzGruppe, als sehr wahrscheinlich. Die Neuregelung soll Anfang 2013 greifen.
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