4. Höchstgrenzen und Maximalvergütung

Um anspruchsvolle Ziele zu setzen und gleichzeitig ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu

gewährleisten, ist die variable Vergütung (Jahresbonus und Aktienoptionsplan) so ausgestaltet, dass der

Auszahlungsbetrag auch null betragen kann. Zudem sind Auszahlungen unter dem Jahresbonus der Höhe nach

begrenzt.

Der Aufsichtsrat hat zudem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG eine Maximalvergütung für die

Mitglieder des Vorstands festgelegt. Für die Bestimmung der Maximalvergütung kommt es nicht darauf an,

wann die Vergütung ausgezahlt wird, sondern für welches Geschäftsjahr sie gewährt wird.

Da die Maximalvergütung auf Jahresbasis berechnet wird, den Mitgliedern des Vorstands der zooplus AG

Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan jedoch einmalig zu Beginn ihrer Amtszeit für die gesamte

Vertragslaufzeit gewährt werden, und sie daher die gesamte Auszahlung unter dem Aktienoptionsplan

frühestens nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit erhalten (sequentieller Plan), wird für jedes

Geschäftsjahr der anteilige Wert des Zuflusses zum Zeitpunkt des Ablaufs der Wartezeit ermittelt. Auf

dieser Grundlage kann der Aufsichtsrat die Vergütung für ein Geschäftsjahr in einer Weise berechnen, die

nachvollziehbarer, transparenter und mit Marktstandards vergleichbarer ist und den einem

Vorstandsmitglied gewährten wirtschaftlichen Vorteil angemessen widerspiegelt. Zudem kann der

Aufsichtsrat hierdurch sicherstellen, dass die festgelegte Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr nicht

überschritten wird.

Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr - unabhängig davon, ob die Vergütung für ein Geschäftsjahr

in dem betreffenden Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird, und unter

Zugrundelegung der anteiligen Beträge unter dem Aktienoptionsplan - beträgt für den Vorstandsvorsitzenden

EUR 2.700.000,00 und für die übrigen Vorstandsmitglieder EUR 1.800.000,00.

Die Höhe der Maximalvergütung überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig auf ihre Angemessenheit. Diese

Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet

sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal

ermittelten Höhe.

Die Maximalvergütung stellt jedoch nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte Vergütungshöhe dar, sondern

lediglich eine absolute Höchstgrenze, die nur bei optimaler Zielerreichung und einem deutlichen Anstieg

des Aktienkurses der Aktie der zooplus AG erreicht werden kann.

D. Vergütungsbestandteile im Detail

1. Feste Vergütungsbestandteile

Die feste Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen Jahresvergütung sowie

individuell vereinbarten, marktüblichen Nebenleistungen und Zahlungen zur privaten Altersvorsorge sowie

sonstigen, in Ausnahmefällen gewährten Leistungen zusammen.

a. Jahresvergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, fixe Jahresvergütung, die in

der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird.

b. Nebenleistungen

Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder marktübliche Nebenleistungen, die im Wesentlichen die

dienstliche und private Nutzung von Dienstwägen und Mobiltelefonen und Zuschüsse zur oder

Kostenerstattung für Kranken-, Sozial- und Unfallversicherungen umfassen können. Ferner bekommen die

Vorstandsmitglieder Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Erfüllung der

Vorstandstätigkeit für die Gesellschaft anfallen, erstattet. Die zooplus AG schließt außerdem für jedes

Vorstandsmitglied eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) zur Absicherung

sämtlicher Risiken aus der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder als Vorstand der zooplus AG ab. Zudem

schließt die zooplus AG in angemessenem Umfang Vermögensschaden-Rechtschutz und D&

O-Vertragsschutz-Policen ab. 7.

Weitere Nebenleistungen können mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart werden.

c. Versorgungsaufwand

Die zooplus AG schließt für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung über einen

externen Versorgungsträger ab. Auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds finanziert die Gesellschaft auch

eine vergleichbare Struktur zur Altersvorsorge oder wandelt bis zu 20 % der fixen Jahresvergütung in

Instrumente zur (weiteren) Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau um.

d. Sonstige Leistungen

Schließlich kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen in Ausnahmefällen Zahlungen anlässlich des

Wechsels eines Vorstandsmitglieds zur zooplus AG, beispielsweise zum Ausgleich weggefallener Leistungen

aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis, mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der

festgelegten Maximalvergütung individuell vereinbaren.

2. Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands soll einen Anreiz setzen, die operative und

strategische Umsetzung der Unternehmensziele der zooplus AG zu fördern und zu erreichen, die Interessen

der Mitglieder des Vorstands mit denen der Aktionäre zu verknüpfen und auf eine langfristige und

nachhaltige Unternehmensführung hinzuwirken. Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht

daher sowohl aus einem kurzfristig orientierten Vergütungsbestandteil, dem Jahresbonus, als auch aus

einem langfristig orientierten, aktienbasierten Vergütungsbestandteil, dem Aktienoptionsplan.

a. Jahresbonus

Die kurzfristig variable Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der zooplus AG besteht aus einem

Jahresbonus, der den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag der Mitglieder des Vorstands zur operativen

Umsetzung der Unternehmensstrategie während eines Geschäftsjahres honoriert und von finanziellen und

nichtfinanziellen Leistungskriterien abhängt.

Der Jahresbonus spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg der zooplus AG während eines Geschäftsjahrs wider

und hängt daher zunächst von Umsatzwachstum und EBITDA der zooplus AG während eines Geschäftsjahres ab.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat dazu entschlossen, eine nachhaltige und langfristige Unternehmensführung

stärker zu honorieren und ESG-Ziele in den Jahresbonus zu implementieren.

Zur Bemessung des Auszahlungsbetrags für die jährliche Bonuszahlung legt der Aufsichtsrat für jedes

Mitglied des Vorstands einen individuellen Zielbetrag für den Fall einer 100%igen Zielerreichung

zugrunde.

Vor Beginn jedes Geschäftsjahres definiert der Aufsichtsrat zunächst ein oder mehrere für dieses

Geschäftsjahr zu erreichende ESG-Ziele, die für alle Mitglieder des Vorstands oder individuell für jedes

Mitglied des Vorstands festgelegt werden können. Der Aufsichtsrat kann hierbei insbesondere eines oder

mehrere der nachfolgenden ESG-Ziele auswählen:


                            Energie- und Umweltziele, wie beispielsweise die Reduzierung von Emissionen oder 
              *             Kraftstoffverbrauch oder die Erhöhung der Nutzung erneuerbarer Energien; 
                            Mitarbeiterziele, wie beispielsweise Mitarbeiterzufriedenheit oder die Senkung von 
              *             Fluktuationsraten; 
                            Ziele betreffend die Reduzierung von Verpackungsmaterialien oder die verstärkte Verwendung 
              *             von recyclebaren Materialien sowie 
              *             Ziele betreffend den Wasserverbrauch. 

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, auch andere ESG-Ziele auszuwählen, wenn diese nach seiner

Einschätzung besser geeignet sind, eine angemessene Incentivierung der Mitglieder des Vorstands zu

gewährleisten. Entscheidet sich der Aufsichtsrat dazu, für ein Geschäftsjahr mehrere ESG-Ziele

festzulegen, definiert er zudem die Gewichtung der ESG-Ziele untereinander.

Zudem legt der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes festgelegte

Leistungskriterium einen Zielwert fest, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht. Ferner definiert

der Aufsichtsrat für jedes festgelegte Leistungskriterium einen Minimalwert, bei dem die Zielerreichung 0

% beträgt, und einen Maximalwert, bei dem die Zielerreichung 150 % beträgt, sowie die

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2021 09:08 ET (13:08 GMT)