Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation ist entweder das
den Aktionären mit der Einladung übersandte Formular zu verwenden, welches an die
5. vorstehend unter Ziffer VIII. 3. genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln ist oder der
passwortgeschützte Online-Service unter
www.uniper.energy/hv-service
zu nutzen.
Sofern sich Aktionäre zur Hauptversammlung über den Online-Service im Wege der
Online-Briefwahl anmelden, gilt dies als Stimmenthaltung solange und soweit sie von ihrem
Stimmrecht keinen Gebrauch machen. Eine erstmalige Abgabe und eine Änderung der Stimmabgabe
ist nach fristgerechter Anmeldung jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der
Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt.
Durch Aktionäre bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen können ebenfalls die Briefwahl nach
den vorstehend beschriebenen Regelungen unter Einhaltung der genannten Fristen nutzen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen
Stimmrechtsvertreter der Uniper SE, ausüben lassen. Auch Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater können das Stimmrecht ausschließlich durch
Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch
Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung, bis spätestens zum
Ablauf des 12. Mai 2021, durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und die Eintragung im
Aktienregister entsprechend den oben unter Ziffer VIII. 3. erläuterten Voraussetzungen
erforderlich. Insbesondere ist auch hier der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Uniper SE bedürfen der Textform und sind an die vorstehend unter Ziffer VIII.
3. genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines
Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten Person richtet sich
das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach den Regelungen des jeweiligen
Bevollmächtigten, die bei diesem rechtzeitig zu erfragen sind. Diejenigen Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen gleichgestellte Personen bzw.
Institutionen, die am passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft teilnehmen,
können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
www.uniper.energy/hv-service
bevollmächtigt werden.
Die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter können auch im passwortgeschützten
Online-Service unter
www.uniper.energy/hv-service
bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden
einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen VIII. oder von Anträgen entgegen.
Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können vorab,
aber auch noch während der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 jeweils bis zu dem Zeitpunkt
erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger
Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Die ordnungsgemäße
Anmeldung zur Hauptversammlung ist hierfür unerlässlich.
Besondere Rechte der Aktionäre
a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung - Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht - aufgerundet auf die
nächsthöhere ganze Aktienzahl - 294.118 Aktien der Uniper SE), verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft, d. h. bis spätestens
zum Ablauf des 18. April 2021, zugehen. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu
richten:
Uniper SE - Vorstand - Holzstraße 6 40221 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter
www.uniper.energy/hv-service
veröffentlicht.
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge - §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, ohne elektronische Teilnahme der
Aktionäre, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung nach der Konzeption
des COVID-19-Gesetzes rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne
der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung
nicht gestellt werden.
Die Aktionäre haben aber die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der
Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die
die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, während der Hauptversammlung zu
äußern.
Sollen Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Uniper SE entsprechend §§ 126, 127 AktG
vorab zugänglich gemacht werden, sind sie bis spätestens zum Ablauf des 4. Mai 2021
ausschließlich an folgende Adresse / Faxnummer zu übermitteln:
Uniper SE - Vorstand - Holzstraße 6 40221 - Düsseldorf - Fax: +49 211 45 79 4 46
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)