Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation ist entweder das

den Aktionären mit der Einladung übersandte Formular zu verwenden, welches an die

5. vorstehend unter Ziffer VIII. 3. genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln ist oder der

passwortgeschützte Online-Service unter


                            www.uniper.energy/hv-service 

zu nutzen.

Sofern sich Aktionäre zur Hauptversammlung über den Online-Service im Wege der

Online-Briefwahl anmelden, gilt dies als Stimmenthaltung solange und soweit sie von ihrem

Stimmrecht keinen Gebrauch machen. Eine erstmalige Abgabe und eine Änderung der Stimmabgabe

ist nach fristgerechter Anmeldung jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der

Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger Ankündigung - die

Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt.

Durch Aktionäre bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater

oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen können ebenfalls die Briefwahl nach

den vorstehend beschriebenen Regelungen unter Einhaltung der genannten Fristen nutzen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen

Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen

Stimmrechtsvertreter der Uniper SE, ausüben lassen. Auch Intermediäre,

Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater können das Stimmrecht ausschließlich durch

Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch

Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung, bis spätestens zum

Ablauf des 12. Mai 2021, durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und die Eintragung im

Aktienregister entsprechend den oben unter Ziffer VIII. 3. erläuterten Voraussetzungen

erforderlich. Insbesondere ist auch hier der zum Ablauf des 12. Mai 2021 im Aktienregister

eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so

kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung

gegenüber der Uniper SE bedürfen der Textform und sind an die vorstehend unter Ziffer VIII.

3. genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines

Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten Person richtet sich

das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach den Regelungen des jeweiligen

Bevollmächtigten, die bei diesem rechtzeitig zu erfragen sind. Diejenigen Intermediäre,

Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen gleichgestellte Personen bzw.

Institutionen, die am passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft teilnehmen,

können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter


                            www.uniper.energy/hv-service 

bevollmächtigt werden.

Die von der Uniper SE benannten Stimmrechtsvertreter können auch im passwortgeschützten

Online-Service unter


                            www.uniper.energy/hv-service 

bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf

der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt

eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden

einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur

Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen VIII. oder von Anträgen entgegen.

Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können vorab,

aber auch noch während der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 jeweils bis zu dem Zeitpunkt

erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung - nach vorheriger

Ankündigung - die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt. Die ordnungsgemäße

Anmeldung zur Hauptversammlung ist hierfür unerlässlich.

Besondere Rechte der Aktionäre


                            a.            Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung - Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 
                                          Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG 

Nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG können

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den

anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht - aufgerundet auf die

nächsthöhere ganze Aktienzahl - 294.118 Aktien der Uniper SE), verlangen, dass Gegenstände

auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das

Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der

Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft, d. h. bis spätestens

zum Ablauf des 18. April 2021, zugehen. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu

richten:


                                          Uniper SE - Vorstand - Holzstraße 6 40221 Düsseldorf 

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der

Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im

Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter


                            www.uniper.energy/hv-service 

veröffentlicht.


                            b.            Gegenanträge und Wahlvorschläge - §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 3 
                                          COVID-19-Gesetz 

Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne

Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, ohne elektronische Teilnahme der

Aktionäre, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung nach der Konzeption

des COVID-19-Gesetzes rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne

der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung

nicht gestellt werden.

Die Aktionäre haben aber die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der

Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge auf der Internetseite der

Gesellschaft veröffentlichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, sich zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen, die

die nachstehend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, während der Hauptversammlung zu

äußern.

Sollen Gegenanträge oder Wahlvorschläge von der Uniper SE entsprechend §§ 126, 127 AktG

vorab zugänglich gemacht werden, sind sie bis spätestens zum Ablauf des 4. Mai 2021

ausschließlich an folgende Adresse / Faxnummer zu übermitteln:


                                          Uniper SE - Vorstand - Holzstraße 6 40221 - Düsseldorf - Fax: +49 211 45 79 4 
                                          46 

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)