Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak Berlin Professor an der Technischen Universität Berlin, Leiter des Lehrstuhls Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation an der Technischen Universität Berlin
c)
als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Albayrak beginnt mit Beendigung der
Hauptversammlung 2021 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Albayrak ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dr. Britta Giesen Essen Diplom-Wirtschaftsingenieurin und Vorsitzende des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG
als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Frau Dr. Giesen beginnt mit Beendigung der Hauptversammlung 2021 und
läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Frau Dr. Giesen ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
Neben den vorstehenden Informationen zu den Wahlvorschlägen finden Sie jeweils einen kurzen Lebenslauf
einschließlich einer Angabe relevanter Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahren im Anschluss zu dieser
Tagesordnung unter II. Anlagen zur Tagesordnung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen Personen und der
Rheinmetall AG, deren Konzerngesellschaften, den Organen der Rheinmetall AG oder einem wesentlich an der
Rheinmetall AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alle zur Wahl vorgeschlagenen
Personen sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von Gesellschaft und Vorstand im Sinne der
Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex; ein kontrollierender Aktionär i.S.d. Empfehlung
G.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex existiert derzeit nicht.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügen die zur Wahl vorgeschlagenen Personen über die zur
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie genügend
Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Sinne der der Grundsätze 11 und 12 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Der Gesamtaufsichtsrat hat Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich Anstreben
rollierend gestaffelter Amtsperioden und entsprechender Wahlen bei anstehenden Nominierungen zur
Förderung des kontinuierlichen Austauschs und der Erfahrungsweitergabe im Gesamtgremium beschlossen.
Ferner hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegt. Hier sind insbesondere
die Kompetenzen Vorstandserfahrung in börsennotierten Unternehmen, Verfügbarkeit/Mandatslast,
Digitalisierung/IT, Technologie, industrielle Managementerfahrung, Branchenkenntnis und
Aufsichtsratserfahrung hervorzuheben. Der Vorschlag Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak zu bestellen
dient dabei insbesondere der Verstärkung der Kompetenzen Digitalisierung/IT sowie Technologie/Innovation.
Mit der Bestellung von Frau Dr. Britta Giesen würde die internationale Managementerfahrung im Gremium
gestärkt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Ulrich Grillo unmittelbar nach der Hauptversammlung am 11. Mai
2021 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG zu wählen. Herr Ulrich Grillo ist seit 2016
Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG und seit 2017 der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Weitere Informationen zum Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und zum Stand der Umsetzung sowie zur
Arbeitsweise und Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung
sowie im Bericht des Aufsichtsrats, die auch als Bestandteile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr
2020 zugänglich sind.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a
AktG
Die Regelung des § 120a Absatz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über
die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.
Bereits auf der Hauptversammlung 2020 fand eine Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Rheinmetall AG statt. Dabei wurde keine mehrheitliche
Zustimmung erreicht. Gemäß § 120a Abs. 3 AktG hat der Aufsichtsrat daher das Vergütungssystem intensiv
überprüft und dabei insbesondere die Äußerungen der Aktionäre von Rheinmetall berücksichtigt. Der
Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf den Empfehlungen seines Personalausschusses - vor, das vom
Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beschlossene und nachfolgend wiedergegebene neugefasste
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
Grundsätze des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder von Rheinmetall leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Förderung unserer langfristigen Unternehmensstrategie und bildet den nachhaltigen Unternehmenserfolg
durch die Verankerung unserer Steuerungskennzahlen im Vergütungssystem ab. Dabei werden die
Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen vergütet, wobei
sowohl der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds als auch der wirtschaftlichen Lage und
dem Erfolg des Unternehmens angemessen Rechnung getragen wird.
Die strategische Ausrichtung der Rheinmetall Group und ihrer Geschäftseinheiten wird in regelmäßigen
Abständen von Vorstand und Aufsichtsrat neu bewertet und dem fortlaufenden Wandel der Umfeldbedingungen
angepasst. Dabei spielen - neben markt- und branchenspezifischen Aspekten - auch übergreifende regionale
und technologische Entwicklungen eine Rolle. Insgesamt bleibt die Strategie auf ein nachhaltiges und
zugleich profitables Wachstum über konjunkturelle Zyklen hinweg ausgerichtet. Als global agierender
Technologiekonzern für Mobilität und Sicherheit erkennen wir gute Chancen für ein organisches
Unternehmenswachstum. Die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der operativen Geschäftseinheiten und
das daraus resultierende nachhaltige sowie profitable Wachstum der Rheinmetall Group erfolgt vor allem
anhand des Ergebnisses vor Steuern (EBT), das daher als wesentliches Erfolgsziel in der kurzfristig
variablen Vergütung des Vorstands berücksichtigt wird. Gleichzeitig stellt die Liquidität auf Basis des
operativen Free Cash Flows (OFCF) das zweite zentrale Erfolgsziel in der kurzfristig variablen Vergütung
dar.
Angesichts schnellerer Marktveränderungen, zunehmender Unsicherheiten, steigender Komplexität von
international sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und eines hohen technologischen Fortschritts
hängen unternehmerische Entscheidungen immer mehr von einer zuverlässigen Beurteilung potenzieller
Risiken ab. Rheinmetall ist als weltweit operierender, mit einem heterogenen Produktportfolio tätiger
Technologiekonzern verschiedensten Risiken ausgesetzt, die je nach Geschäftsbereich, Branche und Region
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)