Der Aufsichtsrat schlägt vor,


                                          Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak 
                                                        Berlin 
                                                        Professor an der Technischen Universität Berlin, Leiter des 
                                                        Lehrstuhls Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und 
                                                        der Telekommunikation an der Technischen Universität Berlin 

c)

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Albayrak beginnt mit Beendigung der

Hauptversammlung 2021 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die

über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Albayrak ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden

Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,


                                          Frau Dr. Britta Giesen 
                                                        Essen 
                                                        Diplom-Wirtschaftsingenieurin und Vorsitzende des Vorstands der 
                                                        Pfeiffer Vacuum Technology AG 

als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Amtszeit von Frau Dr. Giesen beginnt mit Beendigung der Hauptversammlung 2021 und

läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das

Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Frau Dr. Giesen ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Neben den vorstehenden Informationen zu den Wahlvorschlägen finden Sie jeweils einen kurzen Lebenslauf

einschließlich einer Angabe relevanter Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahren im Anschluss zu dieser

Tagesordnung unter II. Anlagen zur Tagesordnung.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen Personen und der

Rheinmetall AG, deren Konzerngesellschaften, den Organen der Rheinmetall AG oder einem wesentlich an der

Rheinmetall AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im

Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alle zur Wahl vorgeschlagenen

Personen sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von Gesellschaft und Vorstand im Sinne der

Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex; ein kontrollierender Aktionär i.S.d. Empfehlung

G.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex existiert derzeit nicht.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügen die zur Wahl vorgeschlagenen Personen über die zur

Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie genügend

Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Sinne der der Grundsätze 11 und 12 des Deutschen Corporate

Governance Kodex.

Der Gesamtaufsichtsrat hat Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich Anstreben

rollierend gestaffelter Amtsperioden und entsprechender Wahlen bei anstehenden Nominierungen zur

Förderung des kontinuierlichen Austauschs und der Erfahrungsweitergabe im Gesamtgremium beschlossen.

Ferner hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium festgelegt. Hier sind insbesondere

die Kompetenzen Vorstandserfahrung in börsennotierten Unternehmen, Verfügbarkeit/Mandatslast,

Digitalisierung/IT, Technologie, industrielle Managementerfahrung, Branchenkenntnis und

Aufsichtsratserfahrung hervorzuheben. Der Vorschlag Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak zu bestellen

dient dabei insbesondere der Verstärkung der Kompetenzen Digitalisierung/IT sowie Technologie/Innovation.

Mit der Bestellung von Frau Dr. Britta Giesen würde die internationale Managementerfahrung im Gremium

gestärkt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der

Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Ulrich Grillo unmittelbar nach der Hauptversammlung am 11. Mai

2021 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG zu wählen. Herr Ulrich Grillo ist seit 2016

Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG und seit 2017 der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Weitere Informationen zum Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und zum Stand der Umsetzung sowie zur

Arbeitsweise und Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung

sowie im Bericht des Aufsichtsrats, die auch als Bestandteile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr

2020 zugänglich sind.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a

AktG

Die Regelung des § 120a Absatz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten

Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über

die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Bereits auf der Hauptversammlung 2020 fand eine Beschlussfassung über die Billigung des

Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Rheinmetall AG statt. Dabei wurde keine mehrheitliche

Zustimmung erreicht. Gemäß § 120a Abs. 3 AktG hat der Aufsichtsrat daher das Vergütungssystem intensiv

überprüft und dabei insbesondere die Äußerungen der Aktionäre von Rheinmetall berücksichtigt. Der

Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf den Empfehlungen seines Personalausschusses - vor, das vom

Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beschlossene und nachfolgend wiedergegebene neugefasste

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

Grundsätze des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder von Rheinmetall leistet einen wesentlichen Beitrag zur

Förderung unserer langfristigen Unternehmensstrategie und bildet den nachhaltigen Unternehmenserfolg

durch die Verankerung unserer Steuerungskennzahlen im Vergütungssystem ab. Dabei werden die

Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen vergütet, wobei

sowohl der persönlichen Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds als auch der wirtschaftlichen Lage und

dem Erfolg des Unternehmens angemessen Rechnung getragen wird.

Die strategische Ausrichtung der Rheinmetall Group und ihrer Geschäftseinheiten wird in regelmäßigen

Abständen von Vorstand und Aufsichtsrat neu bewertet und dem fortlaufenden Wandel der Umfeldbedingungen

angepasst. Dabei spielen - neben markt- und branchenspezifischen Aspekten - auch übergreifende regionale

und technologische Entwicklungen eine Rolle. Insgesamt bleibt die Strategie auf ein nachhaltiges und

zugleich profitables Wachstum über konjunkturelle Zyklen hinweg ausgerichtet. Als global agierender

Technologiekonzern für Mobilität und Sicherheit erkennen wir gute Chancen für ein organisches

Unternehmenswachstum. Die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der operativen Geschäftseinheiten und

das daraus resultierende nachhaltige sowie profitable Wachstum der Rheinmetall Group erfolgt vor allem

anhand des Ergebnisses vor Steuern (EBT), das daher als wesentliches Erfolgsziel in der kurzfristig

variablen Vergütung des Vorstands berücksichtigt wird. Gleichzeitig stellt die Liquidität auf Basis des

operativen Free Cash Flows (OFCF) das zweite zentrale Erfolgsziel in der kurzfristig variablen Vergütung

dar.

Angesichts schnellerer Marktveränderungen, zunehmender Unsicherheiten, steigender Komplexität von

international sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und eines hohen technologischen Fortschritts

hängen unternehmerische Entscheidungen immer mehr von einer zuverlässigen Beurteilung potenzieller

Risiken ab. Rheinmetall ist als weltweit operierender, mit einem heterogenen Produktportfolio tätiger

Technologiekonzern verschiedensten Risiken ausgesetzt, die je nach Geschäftsbereich, Branche und Region

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)