*II. WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND 
DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere 
Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu 
weiteren Aktionärsrechten. 
 
*1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand der METRO AG hat mit Blick auf die 
fortdauernde Covid-19-Pandemie mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung 
nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) - verlängert 
durch die Verordnung zur Verlängerung von 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 
- als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten 
wird. Zum Zeitpunkt der Entscheidung von Vorstand und 
Aufsichtsrat über die Durchführung der Hauptversammlung 
im Dezember 2020 war ein Ende der pandemischen 
Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht abzusehen. 
Es war daher zu befürchten, dass die weitere 
Ausbreitung des Covid-19-Virus auch zum Zeitpunkt der 
Durchführung der Hauptversammlung noch anhalten könnte. 
Um der weiteren Ausbreitung der Pandemie 
entgegenzuwirken, ist es jedoch entscheidend, auf 
vermeidbare physische Kontakte möglichst zu verzichten. 
Daher sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, 
dass es dem Interesse und dem Schutz unserer Aktionäre 
und Mitarbeiter und auch der Allgemeinheit dient, die 
diesjährige Hauptversammlung so zu gestalten, dass 
möglichst wenige Menschen an einem Ort physisch 
zusammentreffen. Dies ist nach Ansicht von Vorstand und 
Aufsichtsrat nur durch das Gebrauchmachen von der durch 
das COVID-19-Gesetz geschaffenen Möglichkeit zur 
Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung 
gewährleistet. Eine physische Teilnahme der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten ist daher leider 
ausgeschlossen. 
 
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels 
elektronischer Zuschaltung live in Bild und Ton über 
das Aktionärsportal zu verfolgen (nachfolgend 
'Teilnahme'). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, 
dass dies keine Teilnahme an der Hauptversammlung im 
aktienrechtlichen Sinne darstellt. 
 
Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß 
angemeldeten Stammaktionäre erfolgt - auch im Falle 
einer Bevollmächtigung Dritter - ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt in der 
ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die 
Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. Den 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren 
Bevollmächtigten wird über das Aktionärsportal im Wege 
der elektronischen Kommunikation eine Möglichkeit zur 
Einreichung von Fragen sowie die Möglichkeit 
eingeräumt, Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung zu erklären. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte* 
 
Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte 
in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich 
spätestens am Freitag, 12. Februar 2021, 24.00 Uhr 
(MEZ) (Eingang maßgeblich), unter der für die 
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle 
 
 METRO AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 oder per Telefax an: +49 69 12012-86045 
 oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com 
 
angemeldet und ihr ggü. den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des 
21. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung - also 
Freitag, 29. Januar 2021, 0.00 Uhr (MEZ), (nachfolgend 
'Nachweisstichtag') - Aktionär der Gesellschaft waren. 
Erforderlich ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen 
unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes 
Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen 
und fristgemäß eingehenden Nachweis des 
Letztintermediärs nach § 67c Abs. 3 AktG bei der 
Gesellschaft sicherzustellen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung 
der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte 
richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der 
Aktionärsrechte aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach 
dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder 
zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in 
der Hauptversammlung. Für die Dividendenberechtigung 
ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum. 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten für 
die diesjährige virtuelle Hauptversammlung von ihrer 
jeweiligen Depotbank anstelle einer oder mehrerer 
Eintrittskarten eine Anmeldebestätigung mit 
Zugangsdaten für die Teilnahme und für die Ausübung von 
Aktionärsrechten über das Aktionärsportal sowie ein 
Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter oder die Briefwahl nebst weiteren 
Erläuterungen. 
 
*3. Aktionärsportal* 
 
Über das Aktionärsportal können ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die 
gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer 
Zuschaltung live in Bild und Ton verfolgen und ihre 
Aktionärsrechte ausüben. Das Aktionärsportal steht 
ihnen ab Freitag, 29. Januar 2021, 0.00 Uhr (MEZ), zur 
Verfügung und ist über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
erreichbar. 
 
Die erstmalige Anmeldung im Aktionärsportal erfolgt mit 
den individuellen Zugangsdaten (Anmelde-Nr., Anzahl der 
Aktien, Postleitzahl und Wohnort), die die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre 
Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung 
von ihrer jeweiligen Depotbank erhalten. Im Rahmen 
dieser erstmaligen Anmeldung legt der Aktionär bzw. 
sein Bevollmächtigter ein Passwort fest, mit dem er 
sich im Aktionärsportal anmelden und dieses nutzen 
kann. 
 
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal sowie zu den 
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten Aktionäre 
zusammen mit der Anmeldebestätigung von ihrer 
jeweiligen Depotbank und können auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
eingesehen werden. 
 
*4. Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung* 
 
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am 
Freitag, 19. Februar 2021, ab 10.00 Uhr (MEZ) für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der 
Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild 
und Ton im Aktionärsportal übertragen. Die dafür 
erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit 
der Anmeldebestätigung. 
 
Die Vorstandsrede kann auch von sonstigen 
Interessierten live im Internet, zugänglich über 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
verfolgt werden. 
 
*5. Stimmrechtsausübung* 
 
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht 
stimmberechtigt. Die folgenden Erläuterungen zur 
Stimmrechtsausübung gelten deshalb ausschließlich 
für Stammaktionäre. 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind eine Anmeldung und 
ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II 2) 
erforderlich. 
 
Die Stimmrechtsausübung kann im Wege der Briefwahl oder 
der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach 
den folgenden Maßgaben erfolgen: 
 
a) *Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* 
 
   Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
   können ihr Stimmrecht durch Briefwahl 
   ausüben. 
 
   Briefwahlstimmen können elektronisch im 
   Aktionärsportal der Gesellschaft abgegeben 
   werden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl 
   über das Aktionärsportal ist auch noch 
   während der Hauptversammlung möglich, muss 
   jedoch spätestens bis zu dem vom 
   Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen 
   festgelegten Zeitpunkt vollständig 
   vorgenommen sein. 
 
   Briefwahlstimmen können ferner schriftlich, 
   per Telefax oder per E-Mail spätestens bis 
   Donnerstag, 18. Februar 2021, 18.00 Uhr (MEZ) 
   (Eingang maßgeblich), bei der 
   Gesellschaft über die folgenden Kontaktdaten 
   abgegeben werden: 
 
    METRO AG 
    c/o HVBEST Event-Service GmbH 
    Mainzer Straße 180 
    66121 Saarbrücken 
    oder per Telefax an: +49 681 9262 929 
    oder per E-Mail an: metro-hv2021@hvbest.de 
 
   Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem 
   bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden 
   kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen 
   mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende 

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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)