sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts wie unter Ziffer III.5 dieser Hauptversammlungseinladung

beschrieben beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie vorstehend für die Aktionäre selbst beschrieben

per Briefwahl oder durch Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung des Frage- und Widerspruchsrechts finden Ziffer

III.8.d) bzw. Ziffer III.10 dieser Hauptversammlungseinladung für Bevollmächtigte von Aktionären

gleichermaßen Anwendung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz eine

Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein geschäftsmäßig Handelnder zur Ausübung des

Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen

Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden erteilt, besteht kein Textformerfordernis; jedoch

ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig

sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen

Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden

bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem Vollmachtnehmer über die Form der Vollmacht 6. abzustimmen. Auch diese Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Ausübung des

Stimmrechts durch Briefwahl, wie unter Ziffer III.5 dieser Hauptversammlungseinladung beschrieben, oder

Untervollmacht bedienen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von

diesen Bevollmächtigten zurückweisen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht

das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Ein Vollmachtsformular befindet

sich auch auf der Stimmrechtskarte, die dem Aktionär nach erfolgreicher Anmeldung übersandt wird.

Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

(Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Annual General Meeting 2021') zum Download bereitgehalten.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten

müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 8.

Juni 2021, 24.00 Uhr MESZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) unter

einer der folgenden Adressen zugehen:

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten

gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen per E-Mail an

die oben angegebene Adresse erfolgen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,

weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu

beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben

können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im

Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können.

Ebensowenig können die Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen

gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der

Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die ordnungsgemäß

angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte für die Hauptversammlung erhalten. Das

entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 7.

(Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Annual General Meeting 2021') zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung, ihr Widerruf und die Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens

am Dienstag, den 8. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ, per Post oder im Wege der elektronischen Kommunikation

(per E-Mail) unter einer der folgenden Adressen zugehen:

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf sowie die Erteilung, der

Widerruf oder die Änderung von Weisungen können am Tag der Virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der

Abstimmungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse erfolgen.

Weitere Rechte der Aktionäre 8.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Virtuellen Hauptversammlung

Die Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Virtuelle Hauptversammlung (einschließlich ggf. der

Beantwortung von vorab gestellten Fragen von Aktionären und Abstimmungen) am 9. Juni 2021 ab 15:00 Uhr

(MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten über den Geschützten Zugang verfolgen.

Die Zugangsdaten zu diesem Geschützten Zugang werden auf der Stimmrechtskarte abgedruckt, die an

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, rechtzeitig vor Beginn der Virtuellen

Hauptversammlung versandt wird.

Für die Verfolgung der Virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Geschützten Zugangs sind eine

Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät erforderlich. Um die Bild- und Tonübertragung der 9. Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer

ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz an der Virtuellen

Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen,

besteht nicht. Insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Virtuellen

Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Die Gesellschaft kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die elektronische Live-Übertragung technisch

ungestört verläuft und bei jedem zugangsberechtigten Aktionär ankommt. Die Gesellschaft empfiehlt den

Aktionären daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des

Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Widerspruch gegen Beschlüsse

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird

unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Virtuellen Hauptversammlung eine Möglichkeit

zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Virtuellen Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum 10. Ende der Virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären.

Zu diesem Zwecke können Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung

Widerspruch beim Notar im Wege der elektronischen Kommunikation unter folgender E-Mail-Adresse erklären:

Aktionärshotline

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der Virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die

Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an 11.

wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen

9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (0) 89 21027-220 zur

Verfügung.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a Aktiengesetz

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende

Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

(Menüpunkt 'Annual Meeting' > 'Annual General Meeting 2021') abrufbar:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Zu Tagesordnungspunkt 5:

Zu Tagesordnungspunkt 8: 12.

Zu Tagesordnungspunkt 9:

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May 18, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)