vorhersehbarer Ereignisse oder Entwicklungen die jährliche Tantieme nach billigem Ermessen zu 
                 reduzieren oder zu erhöhen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z. B. eine 
                 zustimmungspflichtige Akquisition oder Veräußerung einer Gesellschaft bzw. von Teilen einer 
                 Gesellschaft oder von Beteiligungen an Gesellschaften, ein Zusammenschluss mit einer anderen 
                 Gesellschaft, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, ein 
                 konjunktureller Einbruch, hohe Inflation oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und 
                 Bewertungsmethoden sein. Für den außergewöhnlichen Fall, dass der Aufsichtsrat beschließt, von dieser 
                 Möglichkeit Gebrauch zu machen, werden die Gründe hierfür angemessen erläutert und offengelegt. 
 
 
 
              b) Finanzielle Leistungskriterien der jährlichen Tantieme 
 
                 In den Planbedingungen der jährlichen Tantieme für den Vorstandsvorsitzenden und etwaige Ordentliche 
                 Vorstandsmitglieder ohne Teilbereichsverantwortung ist als finanzielles Leistungskriterium das 
                 Ergebnis vor Steuern auf Konzernebene ("Konzern-EBT") festgelegt. Für Bechtle ist das EBT eine der 
                 maßgeblichen finanziellen Steuerungsgrößen. Bechtle ist weiterhin auf Expansionskurs und will 
                 kontinuierlich wachsen, und zwar kurz-, mittel- und langfristig. Das EBT ist ein bedeutender Indikator 
                 für ein profitables Wachstum des Gesamt-Konzerns innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahrs und als 
                 solches auch als ein zentrales quantitatives Wachstumsziel in unserer Vision 2030 verankert. 
 
                 Während für die Performancemessung des Vorstandsvorsitzenden und etwaige Ordentliche 
                 Vorstandsmitglieder ohne Teilbereichsverantwortung das Konzern-EBT das einzige finanzielle 
                 Leistungskriterium im Rahmen der jährlichen Tantieme ist, wird die Performance der Ordentlichen 
                 Vorstandsmitglieder mit Teilbereichsverantwortung noch an ein zweites finanzielles Leistungskriterium 
                 geknüpft. 
 
                 Die Ordentlichen Vorstandsmitglieder verantworten bei Bechtle jeweils einen Teilbereich des 
                 Unternehmens, der beispielsweise aus einem Unternehmenssegment oder aus regional zugeordneten 
                 Konzerngesellschaften bestehen kann. Ihre Performance wird daher nicht nur anhand des Konzern-EBT, 
                 sondern auch anhand des EBT des von ihnen verantworteten Teilbereichs gemessen ("Teilbereichs-EBT"). 
                 Hierdurch wird die im Rahmen des Vergütungssystems intendierte Verknüpfung zwischen individueller 
                 Leistung und Vergütung weiter gestärkt, während gleichzeitig die kollektive Verantwortung aller 
                 Vorstandsmitglieder für das Konzernergebnis abgebildet wird. 
 
                 Für Ordentliche Vorstandsmitglieder mit Teilbereichsverantwortung wird sowohl für das Konzern-EBT als 
                 auch für das Teilbereichs-EBT zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs jeweils ein Wert festgelegt, der 
                 für das Geschäftsjahr erreicht werden soll ("Zielwert"). Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte 
                 oder sonstiger Vergleichsparameter erfolgt nicht. Der Zielwert für das Teilbereichs-EBT entspricht der 
                 Summe der Plan-EBT-Werte der dem jeweiligen Teilbereich zugeordneten und vom Ordentlichen 
                 Vorstandsmitglied verantworteten Einzelgesellschaften. Darüber hinaus werden für das Konzern-EBT und 
                 das Teilbereichs-EBT ein unterer und ein oberer Schwellenwert definiert. Zur Feststellung der 
                 Zielerreichung wird der im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich erwirtschaftete Wert für das 
                 Konzern-EBT gemäß dem testierten und vom Aufsichtsrat gebilligten Bechtle-Konzernjahresabschluss bzw. 
                 das Teilbereichs-EBT, welches im Aufsichtsrats-Reporting für den Monat Dezember ausgewiesen wird, mit 
                 dem jeweils festgelegten Zielwert abgeglichen. Entspricht der Istwert für das Konzern-EBT bzw. das 
                 Teilbereichs-EBT dem jeweiligen Zielwert, ergibt sich eine Zielerreichung von 100 %. Beträgt der 
                 Istwert für das Konzern-EBT bzw. das Teilbereichs-EBT 80 % des Zielwerts ("Mindestwert") oder weniger, 
                 liegt die Zielerreichung bei 0 %. Entspricht der jeweilige Istwert für das Konzern-EBT bzw. das 
                 Teilbereichs-EBT einem Wert von 130 % des Zielwerts ("Maximalwert"), ergibt sich eine Zielerreichung 
                 von 130 %. Weitere Steigerungen der Istwerte für das Konzern-EBT bzw. das Teilbereichs-EBT führen zu 
                 keiner weiteren Steigerung der Zielerreichung. Zielerreichungen zwischen den jeweiligen definierten 
                 Zielerreichungspunkten werden linear interpoliert. 
 
 
 
                 Zielerreichungskurven für die finanziellen Leistungskriterien der jährlichen Tantieme 
 
                 Für den Vorstandsvorsitzenden und etwaige Ordentliche Vorstandsmitglieder ohne 
                 Teilbereichsverantwortung gelten die im vorstehenden Absatz beschriebenen Regelungen entsprechend mit 
                 der Maßgabe, dass 
                               nur das Konzern-EBT, nicht aber ein Teilbereichs-EBT finanzielles Leistungskriterium 
                 -             ist, und 
                 -             die Zielerreichung 0 % beträgt, wenn der Istwert für das Konzern-EBT 65 % des Zielwerts 
                               oder weniger beträgt. 5.2.2.        Langfristige variable Vergütung 

a) Überblick über den Performance Cash Plan

Um die langfristige Umsetzung der Unternehmensstrategie zu incentivieren, erhalten die

Vorstandsmitglieder neben der kurzfristigen Vergütungskomponente auch eine langfristige variable

Vergütung. Diese ist als Performance Cash Plan mit einer Performanceperiode von vier Jahren

ausgestaltet und wird jährlich gewährt.

Die Performance der Vorstandsmitglieder wird anhand zweier finanzieller Leistungskriterien gemessen:

dem Konzern-Umsatz und dem Konzern-EBT, die mit jeweils 50 % gewichtet und additiv miteinander

verknüpft sind.

Grundlage einer möglichen Auszahlung aus dem Performance Cash Plan ist der in den jeweiligen

Anstellungsverträgen festgelegte individuelle Zielbetrag. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus der

Multiplikation des Zielbetrags mit der ermittelten Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien,

die zwischen 0 % und 130 % betragen kann. Die Höhe des Auszahlungsbetrags des Performance Cash Plans

ist auf 130 % des Zielbetrags begrenzt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, ausnahmsweise

und lediglich im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder Entwicklungen die

Auszahlung aus dem Performance Cash Plan nach billigem Ermessen zu reduzieren oder zu erhöhen.

Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z. B. eine zustimmungspflichtige Akquisition

oder Veräußerung einer Gesellschaft bzw. von Teilen einer Gesellschaft oder von Beteiligungen an

Gesellschaften, ein Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft, Änderungen der rechtlichen und/

oder regulatorischen Rahmenbedingungen, ein konjunktureller Einbruch, hohe Inflation oder wesentliche

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein. Für den außergewöhnlichen Fall, dass der

Aufsichtsrat beschließt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, werden die Gründe hierfür

angemessen erläutert und offengelegt.

b) Finanzielle Leistungskriterien des Performance Cash Plans

Bechtle verfolgt die Strategie eines nachhaltigen und profitablen Wachstums und hat sich dabei im

Rahmen seiner Strategie Vision 2030 ambitionierte quantitative Ziele gesetzt. Durch die Verwendung der

beiden finanziellen Leistungskriterien Konzern-Umsatz und Konzern-EBT im Rahmen des langfristig

ausgerichteten Performance Cash Plans, wird die Umsetzung dieser Unternehmensstrategie incentiviert.

Sowohl für den Konzern-Umsatz als auch für das Konzern-EBT wird zu Beginn einer jeden

Performanceperiode jeweils ein Wert festgelegt, der während der vierjährigen Performanceperiode

erreicht werden soll ("Zielwert"). Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder sonstiger

Vergleichsparameter erfolgt nicht. Darüber hinaus werden ein unterer und ein oberer Schwellenwert

festgelegt. Zur Feststellung der Zielerreichung wird zunächst der Konzern-Umsatz bzw. das Konzern-EBT

ermittelt, das während der Performanceperiode erwirtschaftet wurde ("Istwert"), indem der jeweils

festgestellte Konzern-Umsatz bzw. das Konzern-EBT eines jeden Geschäftsjahrs während der maßgeblichen

Performanceperiode addiert wird. Die Ermittlung erfolgt anhand der im jeweiligen testierten und

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May 05, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)